hier: Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 119 (5) NKomVG
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat beschließt die überplanmäßige VE für die Baumaßnahme Erweiterung GS
Metjendorf, I BA in Höhe von insgesamt 518.300,00 €.
Die
Deckung ist gewährleistet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
dem Bau der Zweifeldsporthalle sowie der Erweiterung der Grundschule in
Metjendorf wurde zwischenzeitlich begonnen.
Diverse
Gewerke wurden bereits vergeben. Die im Haushalt 2018/2019 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
wurden durch die Auftragserteilungen in Anspruch genommen. Für die weiteren
Ausschreibungspakete müssten die vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen in
2019 für das Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommen werden. Die weiteren Ausschreibungen sollten bereits jetzt
erfolgen, damit ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt und der Bauablauf zügig
fortgeführt werden kann.
Gemäß
aktueller Kostenberechnung der einzelnen Gewerke reichen jedoch die zur
Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen für die weitere Beauftragung
nicht aus.
Im
Einzelnen werden weitere Haushaltsmittel wie folgt benötigt:
|
Ansatz
2018/2019 |
Vorh.
VE 2020 |
Benötige
VE 2020 |
Differenz |
Ersatzneubau
Zweifeldsporthalle
|
2.162.000,00
€ |
879.000,00
€ |
710.500,00
€ |
+
168.500,00 € |
Erweiterung
GS Metjendorf
|
1.519.500,00
€ |
634.500,00
€ |
1.153.000,00
€ |
-
518.500,00 € |
Für
die Erweiterung der Grundschule in Metjendorf ist eine Erhöhung der vorhandenen
VE
von
518.500,00 € erforderlich. Diese zusätzlichen Mittel können von der VE der
Zweifeldsporthalle (168.500,00 €) sowie die restlichen fehlenden Mittel iHv.
350.000,00 € aus der VE für die Erschließung des Straßenausbau Grote Placken –
VE 19.008 (Gesamt 964.000,00 €) verwendet werden, da die Aufträge für diese
Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr erteilt werden. Entsprechend des § 119 (5)
NKomVG wird die Gesamt-VE laut HHPlan
2019 zu Lasten des Jahres 2020 nicht überschritten.
Eine
Anpassung und Einplanung der Haushaltsmittel für die Zweifeldsporthalle und der
Erweiterung der GS Metjendorf erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldungen für den
Haushalt 2020.
Finanzierung:
Die
Deckung erfolgt durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der
Baumaßnahme Erschließung Straßenausbau Grote Placken – VE 19.008.