hier: a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den
Bebauungsplan Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ gemäß § 1 Absatz 3
und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung
einschließlich Begründung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 65 I gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 I lag in der Zeit vom 01.04.2019 bis einschließlich 03.05.2019 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 22.03.2019. Der Bekanntmachungstext war außerdem in der Zeit vom 22.03.2019 - 03.05.2019.2019 in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.03.2019 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.
In seiner Sitzung am 02.07.2019 hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen. die Angelegenheit zu vertragen, und die Verwaltung beauftragt, innerhalb der Ortschaft Borbeck nach geeigneten Alternativflächen zu suchen.
Eine tabellarische Übersicht der
eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge sowie
der vollständige Satzungsentwurf des geänderten Bebauungsplanes Nr. 65 I
einschließlich der Begründung sind in der Anlage beigefügt. Die Änderungen bzw.
Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.
Zu
diesem TOP wird Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner,
hinzugeladen.
Anlagen: