Antrag von Ratsherr René Schönwälder vom 06.12.2019
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den
Antrag des Ratsherrn René Schönwälder zur Festsetzung einer Quotenregelung zu
Gunsten des sozialen Wohnungsbaus ab. Zukünftig soll, wie auch bisher
geschehen, die Ausweisung von Grundstücken für den Mietwohnungsbau für jedes
neue Baugebiet als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen
Gebietsstrukturen und des direkten Umfeldes vorgenommen werden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den von
Ratsmitglied René Schönwälder mit Datum vom 06.12.2019 gestellten Antrag zur
Schaffung von günstigem Wohnraum an den Bau- und Umweltausschuss
verwiesen.
Der
Wortlaut des Antrages ist der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der
Landkreis Ammerland hat im Jahr 2019 das von der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH
erstellte Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Ammerland vorgelegt. Mit
dem Ziel einer aktiven Wohnungspolitik zur Steuerung der
Wohnungsmarktentwicklung im Landkreis wurde in einem dreistufigen Prozess
(Wohnungsmarktanalyse, Wohnungsmarktprognose, Handlungsempfehlungen) das
Wohn-raumversorgungskonzept erstellt.
Die
zentralen Aussagen dieses Konzeptes bezogen auf die Wohnraumversorgung in der
Gemeinde Wiefelstede lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
-
Natürliche
Bevölkerungsentwicklung seit Mitte der 1970er Jahre rückläufig
-
Ausschöpfung
des Wachstumspotenzials durch Zuwanderung
-
Zunahme
der Anzahl kleinerer Haushalte durch fortschreitende Singularisierung
-
Erhöhter
Nachfragedruck durch räumliche Nähe zu Oldenburg
-
Wohnungsangebot
mit vielen großen Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
-
Rückgang
der öffentlich geförderten Sozialwohnungen aufgrund auslaufender Bindungen (von 43 in 2017 auf 6 in 2030)
-
Niedrigster
Bestand an geförderten Wohnungen im Ammerland
-
Mieterquote
im Ammerland mit 36% unter Bundesdurchschnitt (52%)
Um
den geförderten Wohnungsbestand auf dem Niveau des Jahres 2015 zu halten,
müssten im Ammerland bis 2030 jährlich 30 neue geförderte Wohneinheiten
entstehen.
Hinsichtlich
der Mietpreisstruktur stellt das Konzept im Kreisvergleich der Jahre 2015-2018
für Wiefelstede dar, dass im niedrigpreisigen Bereich (unter 6,00 EUR/qm) ein
überdurchschnittliches Angebot, im hochpreisigen Bereich (über 8,00 EUR/qm) ein
unterdurchschnittliches Angebot vorhanden ist. Der Bereich dazwischen bewegt
sich in etwa auf Niveau des Kreisdurchschnitts.
Die
durchschnittliche Angebotsmiete ist in den Jahren von 2014 bis 2017 um 14%, von
5,70 EUR auf 6,50 EUR gestiegen. Die Tendenz ist weiter steigend, da
Privatvermieter immer gewinnorientierter anbieten und ein Wohnungsmangel
vorhanden ist.
Wichtiger
Baustein zur Dämpfung von Preisanstiegen ist die Ausweitung des
Wohnungsangebotes durch den Neubau. Jedoch ist preisgünstiges Wohnen im Neubau
unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Widerspruch in sich. Gerade die
in den letzten Jahren gestiegenen Herstellungskosten ergeben Mietpreise, welche
für die einkommensschwache Bevölkerung nicht erschwinglich sind.
In
diesem Zusammenhang verweist das Wohnraumversorgungskonzept auf die
Fördermöglichkeiten durch die N-Bank, welche jedoch an bestimmte Bedingungen
geknüpft sind und von privaten Investoren wenig nachgefragt werden. Desweiteren zeigt die GEWOS die Einflussnahmemöglichkeiten
der Kommune auf. Hier ist insbesondere das Konzeptvergabeverfahren zu nennen,
mit welchem die Gemeinde Einfluss auf den Neubau preisgünstiger Wohnungen
nehmen kann. Um im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Vorgaben hinsichtlich
der Mietpreise und anderer wohnungspolitischer Ziele machen zu können, ist ein
Kriterienkatalog erforderlich, um eine Vergleichbarkeit der eingereichten
Konzepte zu erreichen.
Die
Verwaltung erkennt die Intention des vorgelegten Antrages an und stellt das
grundsätzliche Erfordernis und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht in
Frage.
An
dieser Stelle möchte die Verwaltung aber darauf hinweisen, dass bereits in der
Vergangenheit in neuen Baugebieten Raum für den Mietwohnungsbau geschaffen
wurde. Die Festsetzung einer pauschalen Quote hält die Verwaltung nicht für
zweckmäßig, da die jeweiligen Gebietsstrukturen und das Umfeld nicht außer Acht
gelassen werden dürfen. Demnach ist für jedes neue Baugebiet im Einzelfall zu
entscheiden, ob und in welchem Umfang Baugrundstücke für den Mietwohnungsbau
ausgewiesen werden sollen.
Aus
Sicht der Verwaltung kommt bei der Bereitstellung und Schaffung von
preisgünstigem Wohnraum der Ammerländer Wohnngsbau-Gesellschaft (AWG) eine
zentrale Rolle zu. Hier sollte auf Landkreis-Ebene stärker auf die
Schwerpunktsetzung „sozialer Wohnungsbau“ gesetzt werden. Für das aktuell
ausgewiesene Baugebiet in Heidkamp hat die AWG kein Interesse bekundet. Hinzu
kommt der Verkauf von Alt-Immobilien und somit die Aufgabe von Wohnungsbestand
bzw. Mietraum der zu sozialverträglichen Konditionen bereitgestellt wurde.
Andererseits hat die Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft im Bereich Am
Elisabethstein und An der Alexanderheide über 40 Wohnungen geschaffen, die
allerdings nicht sozialgebunden sind
Festzustellen
bleibt, dass die Gemeinde bei der Schaffung von günstigem Wohnraum auf das
Mitwirken privater und öffentlicher Investoren angewiesen ist. Mit diesen
Akteuren könnten Gespräche, ggf. auf Landkreis-Ebene, geführt werden, um dem
Rückgang des sozialen Wohnungsbaus entgegenzuwirken.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: