Vorschlag /
Empfehlung:
1. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
zur Erfüllung der dauerhaften Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der
Feuerwehren im Gemeindegebiet einen Erreichungsgrad von 80 % als Schutzziel.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den der Beratungsvorlage B/1586/2020 anliegenden Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Wiefelstede.
3. Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, das Fahrzeugbeschaffungskonzept der Feuerwehren der Gemeinde
Wiefelstede an die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes anzupassen,
fortzuschreiben und zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, Gespräche mit den
Ortsfeuerwehren Metjendorf und Neuenkruge-Borbeck für eine mögliche künftige
Kooperation sowie ggf. für einen möglichen Standort eines neuen Feuerwehrhauses
zu führen.
5. Der Verwaltungsausschuss beauftragt die
Verwaltung, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Gespräche der
Ortsfeuerwehren Metjendorf und Neuenkruge-Borbeck, die Standortentscheidung für
ein neu zu errichtendes Feuerwehrhaus vorzubereiten und die notwendigen ersten
Planungsgespräche aufzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Den Gemeinden obliegen gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) der abwehrende Brandschutz und die
Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu haben sie insbesondere
1.
die
erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte
bereitzuhalten,
2.
für eine
Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen,
3.
für die
Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und
4.
Alarm-
und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen
durchzuführen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 4 NBrandSchG können Gemeinden dazu
eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
19.08.2019, TOP 11, Beratungsvorlage B/1388/2019,
die Verwaltung mit der Aufstellung eines solchen Feuerwehrbedarfsplanes
beauftragt. Nach erfolgtem Vergabeverfahren wurde der Auftrag an das
Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen, Saterland, vergeben.
In enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren
und der Gemeindeverwaltung wurden Herrn Fennen die benötigten Daten zur
Verfügung gestellt und das Gemeindegebiet mit den besonderen
„Brandschwerpunkten“ bereist und erörtert.
Die Brandschutzbedarfsplanung soll der Gemeinde und
ihren Feuerwehren eine risikoabhängige bedarfsgerechte Planung bzw. Überprüfung
ihrer Feuerwehrstrukturen ermöglichen.
Das Land Niedersachsen hat hierfür die Hinweise zur
Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung bekanntgegeben. Auf der Grundlage
dieser Hinweise soll erreicht werden, dass in Niedersachsen ein möglichst auf
gleichem Niveau liegender und vergleichbarer Sicherheitsstandard für den
Brandschutz und die Hilfeleistung gewährleistet wird. Dieser Standard soll den
durch die Gemeinden finanzierbaren Mindeststandard darstellen. Die Hinweise
basieren auf Kriterien, die als „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten“ durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF-Bund) aufgestellt
worden sind. Diese Hinweise haben sich zu einer bundesweit anerkannten Regel
der Technik entwickelt und sind auch in die Feuerwehrbedarfsplanung der
Gemeinde Wiefelstede eingeflossen bzw. angewandt worden.
Grundlage der Feuerwehrbedarfsplanung ist die
Betrachtung des Gefahrenpotenzials und die Festlegung von Schutzzielen.
Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es,
festzustellen, ob die Feuerwehr mit den vorhandenen Strukturen und der
vorhandenen Ausrüstung ihre Aufgaben in einer vom Niedersächsischen
Brandschutzgesetz (NBrandSchG) geforderten Weise erfüllen können. Sie bietet
den kommunalen Entscheidungsträgern eine fachlich fundierte Basis, auf der in
die Zukunft gerichtete Organisations-, Personal- und Investitionsentscheidungen
getroffen werden können.
Um die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft
einer Feuerwehr bemessen zu können, müssen die entsprechenden
Bewertungskriterien, auch genannt die Schutzziele, festgelegt werden. Die
Schutzziele beinhalten jeweils die Festlegung von zeitlichen Randbedingungen
(Hilfsfrist), von für den Einsatz benötigten Kräften (taktische Einheiten) und
des prozentualen Anteils der Fälle, in denen die zeitlichen Randbedingungen und
benötigten Kräfte eingehalten bzw. erreicht werden (Erreichungsgrad).
Die Gemeinde muss deshalb die Schutzziele im Rahmen
der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig definieren und damit über das
Schutzniveau in ihrem Gebiet entscheiden.
Erreichungsgrade unter 80 % können im Extremfall als
Organisationsverschulden der Gemeinde gewertet werden, denn angesichts der von
der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren sollte im Zweifel eher mehr als weniger
Personal und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Aus dem genannten Grund sollte
der Erreichungsgrad von 80 % aus Sicht des beauftragten externen Gutachters
sowie auch aus Sicht der Verwaltung in dieser Form zu beschlossen werden.
Im Ergebnis sieht der Feuerwehrbedarfsplan für den
Zeitraum von 2020 bis 2026 folgende Maßnahmen vor:
1.
Beginn der Gespräche zur
Kooperation Neuenkruge-Borbeck und Metjendorf
2.
Standortentscheidung für das neue
Feuerwehrhaus Metjendorf, evtl. mit Kooperation Neuenkruge-Borbeck
3.
Planung Erweiterung
Neuenkruge-Borbeck (Bei Beibehaltung Standort)
4.
Planung Feuerwehrhaus Metjendorf
5.
Erweiterung Neuenkruge-Borbeck
(Bei Beibehaltung Standort)
6.
Beginn der Gespräche Kooperation
Mollberg und Spohle
7.
Einbau Rettungsgeräte in den LF
20 der FF Neuenkruge-Borbeck und den LF 10 der FF Gristede
8.
Erstellen eines Hygienekonzepts
9.
Neubau Feuerwehrhaus Metjendorf
10. Standortentscheidung
Mollberg/Spohle (Bei einer gemeinsamen Wache)
11. Ausschreibung
TLF 4000 FF Neuenkruge
12. Anschaffung
der Hygienekomponenten
13. Fertigstellung des Feuerwehrhauses Metjendorf
14. Planungen des Feuerwehrhauses Mollberg/Spohle
15. Ausschreibung des HLF 20 FF Wiefelstede
16. Neubau des Feuerwehrhauses Mollberg/Spohle
17. Ausschreibung des HLF 20 FF Metjendorf
18. Fertigstellung des Feuerwehrhauses Mollberg/Spohle
19. Anschaffung des HLF 20 FF Mollberg/Spohle
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird gemäß des
erstellten Feuerwehrbedarfsplanes der
gesetzlichen Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 des NBrandSchG im vollen Umfang
Rechnung getragen.
Das aufgezeigte Maßnahmepaket und die Aussagen des
Feuerwehrbedarfsplanes stellen die Feuerwehren und die Gemeinde vor sehr große
Herausforderungen. Vor dem Hintergrund
der sich andeutenden gravierenden Ertragsausfälle und der Tatsache, dass die
Gemeinde Wiefelstede im Bereich der Schulträgeraufgaben und der Aufgaben im
frühkindlichen Sektor weitere Investitionen tätigen will und muss, ist
anzuzweifeln, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zeitrahmen bis 2026 zu
realisieren sind. Hier wird die Gemeinde eine Priorisierung aller Maßnahmen
vornehmen und in den künftigen Jahren abarbeiten müssen.
Wenn auch der Feuerwehrbedarfsplan eine ganze Reihe
von Maßnahmen für die Zukunft aufweist, waren die Feuerwehren der Gemeinde
Wiefelstede in der Vergangenheit mit dem bisher angeforderten und in aller
Regel auch bereitgestellten Material sowie auch mit großem ehrenamtlichen
Engagement in der Lage, die anstehenden Aufgaben und Gefahren zu beherrschen
und zu erledigen.
Kritisch
kann hinterfragt werden, ob die bereits für die Berufsfeuerwehren aufgestellten
Richtlinien und Standards auch immer für alle Bereiche der freiwilligen
Feuerwehren übertragen werden müssen. Dieses betrifft selbstverständlich nicht
die persönliche Schutzausrüstung.
Finanzierung:
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Anlagen: