Betreff
Erstellung einer Windpotenzialstudie für die Gemeinde Wiefelstede;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Einstellung der Arbeiten und entsprechende Analyse in enger Abstimmung mit der Regionalen Raumordnung des Landkreises Ammerland
Vorlage
B/1607/2020
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Siehe Beratungsergebnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Wiefelstede hat mit E-Mail vom 11.03.2020 folgenden Antrag gestellt (siehe Anlage):

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt keine eigene Windpotenzialstudie für die Gemeinde erstellen zu lassen. Die Verwaltung wird stattdessen gebeten, in enger Abstimmung mit der Regionalen Raumordnung des Landkreises Ammerland eine entsprechende Analyse vorzunehmen. Eine Entscheidung über ein Vorranggebiet für Windenergie in der Gemeinde Wiefelstede erfolgt erst nach Abschluss dieser gemeinsamen Analyse.

Zur Begründung wird angeführt, dass der Landkreis Ammerland derzeit an einer Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms für das Kreisgebiet arbeite. Ein wesentlicher Bestandteil sei hierbei die Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergie. Außerdem wird auf mögliche Gesetzesänderungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen hingewiesen.

Zu dem Antrag hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Wiefelstede die in der Anlage beigefügt Stellungnahme vom 02.05.2020 abgegeben. Hierin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass man über drei Jahre untätig bleiben würde. Das seitens des Landkreises geplante festlegen von Vorranggebieten für Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung würde im Umkehrschluss bedeuten, dass neben den ausgewiesenen Flächen weitere geeignete Flächen gegebenenfalls eingeklagt werden könnten – also auch Flächen, die politisch nicht gewollt seien. Auf der anderen Seite wäre der Landkreis an die Darstellungen des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Rahmen des RROP gebunden (sog. Gegenstromprinzip).

Weitere Informationen erhalten die Ratsmitglieder auf einer Informationsveranstaltung am 31.08.2020 von dem Rechtsanwalt Jann Berghaus (E-Mail vom 02.07.2020). Auf dieser Veranstaltung sollen die rechtliche und tatsächliche Stellung der Gemeinde Wiefelstede sowie die Wechselwirkungen der örtlichen mit der überörtlichen Planung dargestellt werden, um die Basis für die weitergehenden Entscheidungen zu bekommen.

 


Finanzierung:

Bei Einstellung der Arbeiten würden ca. 10.000 Euro Honorarkosten eingespart werden können.

  


Anlagen: