hier Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung
der Gemeindestraßen Blohweg, Alter Kamp (2 Teilabschnitte) und Haarenweg in
2021 durchzuführen und beauftragt die Ver-waltung, die Arbeiten entsprechend
der Vergabedienstanweisung der Gemeinde Wiefelstede auszuschreiben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Bezugnehmend
auf die Beratungen in den politischen Gremien Ende 2019/Anfang 2020 ist es
vorgesehen, entsprechend der in der Beratungsvorlage zur Sitzung des Straßen-
und Ver-kehrsausschusses am 26.11.2019 (Vorlagen-Nr.: B/1460/2019) aufgeführten
Prioritätenliste für die Jahre 2020 - 2022 in 2021 die im folgenden
aufgeführten Straßen mit einem Kosten-volumen i. H. v. insgesamt rd. 300.000,00
€ zu sanieren:
Blohweg: (Westerholtsfelder
Straße bis Lüschens Kamp) rd. 50.000,00 €
Länge:
rd. 250 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m
Verbreiterung auf 3,50 m, um den heutigen
Anforderungen
gerecht zu werden.
Alter Kamp: (Borbecker
Landstraße bis bereits saniertes
Teilstück) rd. 94.000,00 €
Länge:
rd. 520 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m
Die örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine
Verbreiterung auf
3,5 m nicht zu.
Alter Kamp: (Verbindungsstrecke
zum Hohen Kamp) rd. 65.000,00 €
Länge:
rd. 350 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m
Die örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine
Verbreiterung auf
3,5 m nicht zu.
Haarenweg: (Borbecker Weg bis
Rasteder Gemeindegrenze) rd. 85.000,00 €
Länge:
rd. 460 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 2,7 m
Die örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine
Verbreiterung auf
max. 3,0 m zu.
insg. rd.
294.000,00 €
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2021 wurde für die Jahre 2021 ff für
die Sanierung von Gemeindestraßen jährlich ein Betrag in Höhe von 300.000,00 €
eingeplant unter:
Inv.-Nr.: 99.0037 Auszahlungen für Straßensanierungen
Kostenstelle: 30400 Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau und Unterhaltung von befestigten Straßen
Bilanz.
Zugangskto. 0350002 Zugänge Straßen, Wege, Plätze
FR-Konto: 7872000 Tiefbaumaßnahmen
Darstellung
der Abschreibung (Sanierungsmaßnahmen 2021)
Abschreibung:
Herstellungskosten 300.000,00 € 25 Jahre (4 %) jährlich 12.000,00 €
Sonderabschreibung:
Keine
Sonderabschreibung für die in 2021 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen.
Unterhaltungskosten:
Keine
zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Belastung Ergebnishaushalt (bei
Fertigstellung 07/2021)
2021: jährlich
6.000,00 €
2022 –
2045: jährlich 12.000,00 €
2046: jährlich
6.000,00 €
Anlagen: