Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1681/2020 beigefügte 3. Verordnung
zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang
der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 52 Abs. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der aktuellen Fassung sind die
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu reinigen.
Grds. reinigungspflichtig
sind die Gemeinden (§ 52 Abs. 2 NStrG), sofern diese die ihnen obliegenden
Reinigungspflichten nicht durch Satzung den Eigentümern der anliegenden
Grundstücke auferlegt hat (§ 52 Abs. 4 S. 1 NStrG).
Die Gemeinde Wiefelstede hat
in § 3 ihrer Satzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Wiefelstede
(Straßenreinigungssatzung) in der aktuellen Fassung mit Bezug zu den
Straßenverzeichnissen A und B der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art,
Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) in der
aktuellen Fassung hiervon Gebrauch gemacht.
Gemäß des
Straßenverzeichnisses B (als Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) hat
eine Reinigung durch die Anlieger zu erfolgen, sofern nicht im
Straßenverzeichnis A etwas anderes bestimmt ist (vgl. § 3 Abs. 3 S. 1 der
Straßenreinigungsverordnung). Bei den im Straßenverzeichnis A benannten Straßen
erfolgt eine Reinigung durch die Gemeinde (mit Gebührenerhebung).
Mit Wirkung zum 01.01.2021
sollen folgende Straßen/Grundstücke zusätzlich mit in das Straßenverzeichnis A
zur maschinellen Reinigung durch die Gemeinde aufgenommen werden:
Gebührenklasse 2
(Wohnstraßen):
·
Am Sportplatz |
(Hausnummern 2 – 12, gerade Zahlen, sowie Frontmeter des Grundstücks „Ahlersweg 10“) |
· Eisenstraße |
(Hausnummern 1 – 35, ungerade Zahlen, sowie Hausnummern 4 und 6) |
· Feldstraße |
(Hausnummern 5, 7, 8, 10, 12, 14, 16,
18, 18 A, 20, 23, 25, Frontmeter des Grundstücks „Gartenstraße
37“)
|
· Metjenweg |
(Hausnummern 1 und 1 A, Frontmeter der
Grundstücke „Am Schützenhof 1 und 2“, Frontmeter des Grundstücks
„Metjendorfer Landstraße 1“) |
· Schulstraße |
(Hausnummern 14 – 20, gerade Zahlen, sowie Frontmeter des Grundstücks
„Heinekamp 1“) |
Die Verordnung
der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung
(Straßenreinigungsverordnung) und insbesondere das o. g. Straßenverzeichnis A
als Bestandteil dieser Verordnung sind daher entsprechend anzupassen.
Anlagen: