Vorschlag /
Empfehlung:
Für die Restdauer der am 01.11.2016
begonnenen Wahlperiode des Rates der Gemeinde Wiefelstede werden folgende hinzugewählten Mitglieder in
den Schulausschuss berufen:
Schülervertreterin: Elin Aktepe, Jürnweg 22
a, 26215 Wiefelstede
Vertreter: Tjark Pöhlker, Heidkamper
Landstr. 7. 26215 Wiefelstede
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 110 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) gehören den kommunalen
Schulausschüssen neben Ratsfrauen und Ratsherren auch stimmberechtigte
Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der
Schülerinnen und Schüler an. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 hinsichtlich der Zahl dieser
Mitgliedergruppen beschlossen, dass je ein/e Vertreter/-in der Lehrkräfte, der
Eltern und der Schüler/-innen sowie je ein Ersatzmitglied dem Schulausschuss
angehören sollen.
Der
bisherigen Schülervertreter Janus Palkowski sowie dessen Stellvertreterin
Michelle Krebs haben die Oberschule Wiefelstede am 31.07.2020 verlassen. In
einer Schulvorstandssitzung Anfang des Schuljahres 2020/2021 wurden Elin Aktepe
(Klasse 10e) und als Vertreter Tjark Pöhlker (Klasse 9c) als Schülervertreter
für den Schulausschuss vorgeschlagen.
In
der Grundschule Metjendorf wurden aufgrund der noch immer anhaltenden
CORONA-Pandemie erst kürzlich die Wahlen der Klassenelternschaften abschließend
durchgeführt, so dass dort die Wahlen im Schulelternrat noch ausstehen. Die Vertreter
des Gemeindeelternrates werden durch den Schulelternrat gewählt, so dass der
Gemeindeelternrat aufgrund der unvollständigen Vertretung ebenfalls noch nicht
tagen konnte. Der Gemeindeelternrat wählt die Vertreter für die kommunalen
Schulausschüsse. Die Vorschläge des Gemeindeelternrates zur weiteren Besetzung
der hinzugewählten Mitglieder (Elternvertretungen) im Schulausschuss sind
zunächst abzuwarten, bevor die weitere Ausschussbesetzung für die
Elternvertretungen festgestellt werden kann.
Das
Berufungsverfahren wird durch die Verordnung über das Berufungsverfahren für
die kommunalen Schulausschüsse verbindlich geregelt. Der Gemeinderat beruft die
Vertreter der Schulen nach den Vorschlägen der sie entsendenden Gruppen. Diese
Vorschläge sind für die berufenden Gremien des Schulträgers (Gemeinderat) gemäß
§ 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NSchG verbindlich.
Gemäß
§ 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die
Vorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften
anzuwenden, soweit nicht durch die besonderen Vorschriften abweichende
Regelungen getroffen werden. Da spezialgesetzliche Regelungen nur für das
Berufungsverfahren nach § 110 NSchG getroffen wurden, finden für den
Schulausschuss die Bildungs- und Verfahrensvorschriften der § § 71 und 72
NKomVG Anwendung.
Die Ausschussbesetzung mit den neuen Mitgliedern muss vom Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festgestellt werden.