Vorschlag /
Empfehlung:
Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG beruft der Rat
der Gemeinde Wiefelstede Herrn Tobias Habben als Gemeindewahlleitung sowie
Herrn Bernd Rohloff als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die
Kommunalwahlen im Jahr 2021.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist
die/der Bürgermeister/in der Gemeinde die Gemeindewahlleitung.
Stellvertreter/in ist jeweils die/der Vertreter/in im Amt (§ 9 Abs. 1 S. 2
NKWG).
Da
Bürgermeister Jörg Pieper im Zuge der Direktwahl gleichzeitig Wahlbewerber ist,
kann er gemäß § 9 Abs. 4 NKWG nicht als Wahlleitung fungieren.
Dies
hat zur Folge, dass kraft des Gesetzes zwar der Vertreter im Amt, Herr Tobias
Habben, Wahlleitung wäre. Eine
weitergehende Vertretungsregelung für die Wahlleitung wäre jedoch nicht
gegeben.
Nach
§ 9 Abs. 3 NKWG kann die Vertretung (= Rat der Gemeinde Wiefelstede) u. a.
Beschäftigte der Gemeinde als Wahlleitung und/oder Stellvertreter/in berufen.
Die
Verwaltung empfiehlt insoweit, Herrn Bernd Rohloff, Fachdienstleitung Innere
Dienste und Ordnung, zusätzlich als stellvertretende Gemeindewahlleitung für
die Kommunalwahlen 2021 zu berufen.
Finanzierung:
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Anlagen:
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