Vorschlag /
Empfehlung:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Schreiben vom 28.02.2021 beantragt das Ratsmitglied René Schönwälder, Die
Linke, den folgenden Tagesordnungspunkt für die nächstmöglich stattfindende
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Stand jetzt: 26.04.2021) und für
die nächstmögliche darauf folgende Sitzung des Rates (Stand jetzt:
15.06.2021) aufzunehmen:
„Erarbeitung
eines Konzeptvergabeverfahrens mit einem zugehörigen Kriterienkatalog für die
Errichtung von mehr bezahlbaren Wohnraum“.
Der
Antrag ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Ein
Antrag zu dieser Thematik wurde vom antragstellenden Ratsmitglied bereits am
06.12.2019 gestellt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom
16.12.2019, TOP 9, wurde dieser Antrag seinerzeit an den Bau- und
Umweltausschuss verwiesen, durch die Verwaltung in Form der Erstellung der
Beratungsvorlage B/1565/2020 begleitet und sodann inhaltlich in
folgenden Sitzungen behandelt:
-
Bau- und Umweltausschuss am 16.06.2020,
-
Verwaltungsausschuss am 22.06.2020 und
-
Gemeinderat am 22.06.2020.
Einzelheiten
können der o. g. Beratungsvorlage sowie den Niederschriften der o. g. Sitzungen
entnommen werden.
Jedes
Mitglied der Vertretung (= Rat) hat nach § 56 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Recht, in der Vertretung und in den
Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen.
Das
Antragsrecht ist zeitlich nicht allein auf Anträge in der Sitzung der
Vertretung bzw. des Ausschusses beschränkt, sondern bezieht sich auf jede Phase
des Verfahrens. Zum Antragsrecht gehört auch, vom Hauptverwaltungsbeamten (=
Bürgermeister) die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung zu verlangen.
Damit korrespondiert auch, den Antrag sodann in der Sitzung einzubringen und
kurz zu begründen, warum sich das Gremium mit dem Antrag befassen soll. Äußerungen
zur Sache selbst und allgemeine politische Meinungsäußerungen in diesem
Zusammenhang sind nicht zulässig. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf
sachliche bzw. inhaltliche Befassung des Gremiums mit dem Antrag. Nach
Einbringung und Begründung kann das Gremium daher über den Antrag durch
Geschäftsordnungsbeschluss auch auf Absetzung/Nichtbefassung entscheiden
(vgl. Blum in Blum/Häusler/Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz –
Kommentar, 4. Aufl., Wiesbaden, 2017, Rn. 2 zu § 56).
Das
Antragsrecht kann durch Geschäftsordnungsrecht weiter konkretisiert (z. B.
Setzung von Fristen, nach deren Ablauf Anträge nicht mehr für die nächste
Sitzung berücksichtigt) werden (a.a.O., Rn. 4 zu § 56).
Solche
Konkretisierungen hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede diesbezüglich v. a. in
den §§ 5 – 9 der Geschäftsordnung für
den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach
besonderen Rechtsvorschriften der Gemeinde Wiefelstede (im Folgenden: GO)
vorgenommen.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 S. 1 GO müssen Anträge zur Aufnahme eines bestimmten
Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung schriftlich spätestens am 10. Tage
vor der jeweiligen Ratssitzung bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Der
Rat entscheidet darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung
überwiesen werden sollen (§ 5 Abs. 2 S. 1 GO). Darüber hinaus kann jedes
Ratsmitglied während der Sitzung Anträge zur Geschäftsordnung stellen (§
8 Abs. 1 GO, u. a. Nichtbefassung, Verweisung an einen anderen Ausschuss
u. ä.).
Finanzierung:
Anlagen: