Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
aktuell kein Verfahren zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) zu
verfolgen. Das in der Sitzung des Schulausschusses vom 18.01.2021 unter TOP 9
durch die Schulleitung der Oberschule Wiefelstede vorgestellte Konzept zur
geänderten Beschulung ab dem Schuljahr 2021/2022 bleibt zunächst abzuwarten und
ist entsprechend zu evaluieren.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, zunächst die grundlegenden Voraussetzungen für die Errichtung einer
Integrierten Gesamtschule (IGS) nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(NSchG) zu klären. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen,
organisatorischen, räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu ermitteln
und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Schreiben vom 25.01.2021 beantragt die SPD-Fraktion die Errichtung einer
Integrierten Gesamtschule (IGS) nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(NSchG). Der Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
grundlegende Thematik zur Schulentwicklung in der Gemeinde Wiefelstede sowie zu
etwaigen Rückschlüssen aus der Entwicklung der Schülerzahlen ist in den
vorangegangenen Sitzungen des Schulausschusses bereits Gegenstand der
politischen Beratungen gewesen.
Die
Oberschule Wiefelstede hat im Kontext sinkender Schülerzahlen eine
entsprechende Evaluation unter Beteiligung des Kollegiums, der Eltern und der
Schüler durchgeführt. Im Ergebnis resultierte in Abstimmung mit dem Regionalen
Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück (zuvor: Niedersächsische
Landesschulbehörde – NLSchB) ein Konzept für eine schulinterne Neuausrichtung
der Oberschule. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des Schulausschusses vom
18.01.2021, TOP 9, ausführlich durch die Schulleitung vorgestellt und
erläutert. Das Konzept soll ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 umgesetzt
werden. Auf das Protokoll der Sitzung nebst Anlage wird entsprechend verwiesen
(URL: http://buergerinfo.wiefelstede.de/si0057.asp?__ksinr=1577).
Für
die Errichtung einer IGS nach § 106 NSchG hat die NLSchB bzw. das RLSB
umfassende Voraussetzungen definiert. Diese sind dem anliegenden Antrag der
SPD-Fraktion als Anlage 4 beigefügt, auf die an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen
ausdrücklich verwiesen wird.
Eine
„Umwandlung“ einer bestehenden Schule (hier: Oberschule) in eine IGS ist im
NSchG nicht vorgesehen. Rechtlich betrachtet würde es sich um eine Aufhebung
einer bestehenden Schule (hier: Oberschule) und zeitgleich um die Errichtung
einer neuen Gesamtschule (hier: IGS) handeln. Eine IGS geht von einer sog.
Vierzügigkeit (mind. 96 Schüler/innen je Schuljahrgang) als Normalfall der
Mindestzügigkeit aus. Eine Dreizügigkeit (mind. 72 Schüler/innen je
Schuljahrgang) ist im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Ein
Antrag auf Errichtung einer IGS wäre hinsichtlich dieser Mindestgröße nach der
Entwicklung der Schülerzahlen und dem Interesse der Erziehungsberechtigten zu
bemessen. Es ist eine stabile Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahr
erforderlich.
Zu beachten ist zudem, dass die Genehmigung für eine neue IGS zunächst grundsätzlich nur für den Sekundarbereich I ausgesprochen werden würde, da die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium wie auch an einer Gesamtschule ebenfalls ein Erfordernis nach der Entwicklung der Schülerzahlen voraussetzt. Dieses lässt sich im Regelfall erst dann ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahrgänge einer Schule durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechenden Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I (ggf. auch von anderen Schulen aus dem Umfeld) in eine Oberstufe an dieser Schule (keine Schulbezirksbindung) wechseln werden. Folglich ist ein Antrag auf Erweiterung einer Schule um eine gymnasiale Oberstufe erst späterhin sinnvoll.
Aus
der Sicht der Verwaltung kann zum aktuellen Zeitpunkt ein Antrag auf Errichtung
einer IGS nicht ohne Weiteres gestellt werden. Etliche hierzu erforderliche
Rahmenbedingungen sind derzeit nicht abschließend bekannt und müssten erst
entsprechend erarbeitet werden. Neben der Entwicklung der Schülerzahlen inkl.
Prognose (s. o.) wären u. a. eine Elternbefragung, der Raum-/Platzbedarf
generell, ggf. die Möglichkeit zur Realisierung der räumlichen Erfordernisse auf
dem vorhandenen Areal, die pädagogischen Anforderungen und die Kosten zu
ermitteln.
Finanzierung:
./.
Anlagen: