Betreff
Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN auf Einrichtung einer Hortbetreuung in Metjendorf
Vorlage
B/1780/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

1.      Der Einrichtung einer Hortbetreuung in Metjendorf zur Aufrechterhaltung der bis­herigen Betreuungszeit im Ganztagsangebot der Grundschule wird nicht zu­gestimmt.

2.      Die Grundschule wird gebeten, die Notwendigkeit der Reduzierung im Ganztagsan­gebot noch einmal zu überprüfen. Gegebenenfalls wird vorgeschlagen, dass die Grundschule mit verschiedenen Anbietern von Angeboten für Kindern im Freizeitbereich kooperiert, um so eigenständig offene Gruppenangebote für Grundschulkinder direkt im Anschluss an den Ganztag vor Ort zu initiieren.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Mit Schreiben 29.04.2021 wurde vom Bündnis 90/Die GRÜNEN die Einrichtung einer Hort­betreuung in Metjendorf beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Kürzung des Ganztagsan­gebotes der Grundschule in Metjendorf, welches bislang von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr stattfindet und ab dem neuen Schuljahr 2021/2022 auf 14.45 Uhr begrenzt wird. Das Land Niedersachsen hat Lehrer-Stundenkürzungen im Grundschulbereich vorgenommen und die Grundschule wird dadurch personell bedingt die bisherige schulische Betreuungszeit bis 15.30 Uhr nicht mehr vorhalten.

 

Für die Ganztagsschulbetrieb werden Lehrer*innen-Stunden vor allem für den Vormittag genutzt und ein Teil dieser Stunden kann kapitalisiert werden, um damit (für den Nachmit­tagsbereich) pädagogische Mitarbeiter oder AGs zu finanzieren. Der Antrag richtet sich auf die Einrichtung einer Hortbetreuung in Metjendorf, dabei wird auch das bisherige Freitags­nachmittag-Angebot von 13.00-15.30 Uhr für Grundschulkinder als mögliche Erweite­rungsoption genannt.(s. Anlagen)

Zu beachten ist, dass in der „Vermischung“ von Kindertagesstättenbetreung und Ganztags­schulbetrieb unterschiedliche Finanzierungsstrukturen relevant sind. Schule, egal ob ganztag oder nur vormittags, ist im Betrieb gänzlich durch das Land Niedersachsen finanziert und Landesaufgabe. Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, die mit bestimmten Anforde­rungen durch das Land gefördert wird.

Ein finanzieller Einstieg in die „schulische Ganztagsschule“ bedeutet für die Gemeinde Wiefelstede gleichzeitig, dass finanzielle Aufgaben des Landes übernommen werden würden.

Der Antrag beinhaltet die Einrichtung einer Hortbetreuung, für die finanziell die Gemeinde Wiefelstede zuständig wäre. Hierzu sind folgende gesetzliche Regelungen, nach Rücksprache und Beratung durch das Landesjugendamt, vorweg zu stellen:

1.      Die Einrichtung einer Hortbetreuung unterliegt den Bedingungen der Kindertagesstätten­betreuung in Niedersachsen und es wird zwingend verlangt, dass mindestens 20 Wochenstunden in einer festen Gruppe betreut wird, nur dann ist die Einrichtung auch finanzhilfefähig durch das Land Niedersachsen. Wie allgemein in der Kindertagesstättenbetreuung ist hier der Einsatz einer Erstkraft mit Erzieherquali­fikation und einer Zweitkraft mit mindestens der Sozialassistenten-Qualifikation not­wendig für die Betreuung von maximal 20 Kindern.


Die Räumlichkeiten unterliegen der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes und es müssen entsprechende Sanitäreinrichtungen für Grundschulkinder vorhanden sein.
Sollte also eine Hortbetreuung eingeführt werden um eine längere Betreuungszeit für die Grundschulschüler*innen zu gewährleisten, ist eine gänzliche Abkoppelung der Hortkinder von der schulischen Ganztagsbetreuung notwendig, eine Betreuung der Hortkinder müsste unabhängig vom Ganztagsunterricht der Grundschule erfolgen und vor dem Mittagessen beginnen. Aus Gleichheitsgründen ist auch ein Gebührenbeitrag der Eltern zu fordern, analog zu den Hortgebühren in Wiefelstede. Der Betrieb einer Hortgruppe mit 20 Kindern würde den Haushalt der Gemeinde Wiefelstede mit jähr­lich ca. 50.000,00 Euro zusätzlich belasten.

2.      Sofern regelmäßige Betreuungsgruppen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit unter 20 Wochenstunden eingerichtet werden, wie im Antrag wohl gemeint, würde(n) die Gruppe(n) als „sonstige Tageseinrichtungen“ gelten. Für die Betriebserlaubnis ist ebenfalls das Landesjugendamt zuständig. Für diese Form der Kinderbetreuung gibt es keinerlei Finanzhilfe des Landes. Die Personalanforderungen sind ähnlich einer Hort­gruppe.


Die Anforderungen an Räumlichkeiten, Personal und Sanitäreinrichtungen sind eben­falls analog. Diese räumlichen Voraussetzungen sind in der Grundschule vorhanden. Sollte die Betreuung im MGH CASA stattfinden, dürfte gleichzeitig auch, genauso wie beim Betrieb von Hortgruppen, keine andere Besucheraktivität stattfinden und es wären Kindertoiletten nachzurüsten.


Da im Mehrgenerationenhaus CASA nur Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter*innen tätig sind, die die Voraussetzungen nach dem Kindertagesstättengesetz erfüllen, würden für diese Mitarbeiter*innen ca. 2.200 Euro monatlich für das Arbeitgeberbrutto eingesetzt werden müssen, geht man von einer Betreuungszeit von 14.45 bis 16.00 Uhr aus. In diesem Zeitraum mit Ortswechsel, Abholbetrieb durch Eltern etc. wird dann nur eine „Spielbetreuung der Kinder“ möglich sein. Eine Gruppe darf dann maximal 20 Kinder umfassen. Die Einrichtung einer solchen Gruppe mit der Kurzbetreuungszeit von 75 Minuten an 5 Tagen in der Woche als „sonstige Tageseinrichtung“ würde den Haus­halt der Gemeinde Wiefelstede mit zusätzlich 26.400,00 Euro belasten.
Pädagogische Mitarbeiter*innen, die bislang im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingesetzt werden, bzw. AG-Leitende aus Sportvereinen oder sonstige Mitarbeitende sind finanziell wesentlich günstiger und mit mehr pädagogischem Nut­zen einzusetzen.



3.      Sollten sozialpädagogische Mitarbeiter*innen aus dem Mehrgenerationenhaus CASA für die wegfallende Betreuungszeit im Ganztagsangebot eingesetzt werden, so ist weiterhin zu beachten, dass die Arbeitseinsatzzeiten vollständig dem Schulbetrieb an­geglichen werden müssten um die Betreuung im Ganztagsangebot der Grundschule verlässlich und konstant zu halten.

 
Die Urlaubszeiten müssten dann ausschließlich in den Ferien liegen, die eingesetzten Mitarbeiter*innen wären also für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den Fe­rien wie Ferienpass, Freizeitfahrten und Workshops und sonstige Aktionen in den Fe­rien nicht mehr verfügbar. Dieses würde ein wesentlicher Einschnitt in der Kinder- und Jugendarbeit für die ganze Gemeinde sein.

Eine Rücksprache mit dem Verein für Kinder e.V. als wesentlichem Kooperationspartners des „Oldenburger Modells“, wie in dem Elternbrief der GS Metjendorf zitiert, hat die beschriebe­nen Voraussetzungen zur Ergänzung der Ganztagsbetreuung nochmal bestätigt. Es sind hier in jedem Fall die Bestimmungen des KiTag Land Niedersachsen zu beachten, sofern nicht schulinterne Lösungen innerhalb der Ganztagsschulen, für die dann das Land Niedersachsen auch finanziell zuständig ist, umgesetzt werden.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Grundschule zu bitten, die geplante Reduzierung des Ganztagsangebotes noch einmal zu überprüfen hinsichtlich der Möglichkeiten, weitere Lehrer*innen-Stunden zu kapitalisieren um mehr Stunden für pädagogische Mitarbeiter*innen realisieren zu können und somit die bisherige Betreuungszeit aufrecht zu erhalten.

Sollten hier keine Möglichkeiten gefunden werden, könnte sich die Grundschule um Koope­rationen mit (Sport-)Vereinen, der KVHS-Ammerland, der Musikschule, der Kirchenge­meinde oder anderen Anbietern von Angeboten für Kinder im Grundschulalter bemühen, die direkt im Anschluss an den Ganztagsbetrieb von montags bis donnerstags koordiniert in der Schule vor Ort eigene offene Angebote anbieten.

Eltern, die ihre Kinder für diese Gruppen anmelden, müssten dann den Vereinsbeitrag, die Kursgebühren o.ä. allerdings selber tragen, da dieses dann ja auch ein außerschulisches Ange­bot ist.

Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, sollte im Vorfeld durch die Grundschule eine Umfrage unter den Eltern initiiert werden, um konkretere Zahlen zu bekommen, für wie viele Kinder und an welchen Wochentagen diese Option überhaupt in Frage kommt.


 


Finanzierung:

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt der Gemeinde Wiefelstede nicht zur Verfügung.

     


Anlagen: