Vorschlag /
Empfehlung:
1.
Der Einrichtung einer Hortbetreuung in
Metjendorf zur Aufrechterhaltung der bisherigen Betreuungszeit im
Ganztagsangebot der Grundschule wird nicht zugestimmt.
2.
Die Grundschule wird gebeten, die Notwendigkeit
der Reduzierung im Ganztagsangebot noch einmal zu überprüfen. Gegebenenfalls
wird vorgeschlagen, dass die Grundschule mit verschiedenen Anbietern von
Angeboten für Kindern im Freizeitbereich kooperiert, um so eigenständig offene
Gruppenangebote für Grundschulkinder direkt im Anschluss an den Ganztag vor Ort
zu initiieren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit Schreiben 29.04.2021 wurde vom Bündnis 90/Die GRÜNEN die Einrichtung einer Hortbetreuung in Metjendorf beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Kürzung des Ganztagsangebotes der Grundschule in Metjendorf, welches bislang von Montag bis Donnerstag bis 15.30 Uhr stattfindet und ab dem neuen Schuljahr 2021/2022 auf 14.45 Uhr begrenzt wird. Das Land Niedersachsen hat Lehrer-Stundenkürzungen im Grundschulbereich vorgenommen und die Grundschule wird dadurch personell bedingt die bisherige schulische Betreuungszeit bis 15.30 Uhr nicht mehr vorhalten.
Für die Ganztagsschulbetrieb werden Lehrer*innen-Stunden vor allem für
den Vormittag genutzt und ein Teil dieser Stunden kann kapitalisiert werden, um
damit (für den Nachmittagsbereich) pädagogische Mitarbeiter oder AGs zu
finanzieren. Der Antrag richtet sich auf die Einrichtung einer Hortbetreuung in
Metjendorf, dabei wird auch das bisherige Freitagsnachmittag-Angebot von
13.00-15.30 Uhr für Grundschulkinder als mögliche Erweiterungsoption
genannt.(s. Anlagen)
Zu beachten ist, dass in der „Vermischung“ von Kindertagesstättenbetreung
und Ganztagsschulbetrieb unterschiedliche Finanzierungsstrukturen relevant
sind. Schule, egal ob ganztag oder nur vormittags, ist im Betrieb gänzlich
durch das Land Niedersachsen finanziert und Landesaufgabe. Kinderbetreuung ist
eine kommunale Aufgabe, die mit bestimmten Anforderungen durch das Land
gefördert wird.
Ein finanzieller Einstieg in die „schulische Ganztagsschule“ bedeutet für
die Gemeinde Wiefelstede gleichzeitig, dass finanzielle Aufgaben des Landes
übernommen werden würden.
Der Antrag beinhaltet die Einrichtung einer Hortbetreuung, für die
finanziell die Gemeinde Wiefelstede zuständig wäre. Hierzu sind folgende
gesetzliche Regelungen, nach Rücksprache und Beratung durch das
Landesjugendamt, vorweg zu stellen:
1.
Die
Einrichtung einer Hortbetreuung unterliegt den Bedingungen der
Kindertagesstättenbetreuung in Niedersachsen und es wird zwingend verlangt,
dass mindestens 20 Wochenstunden in einer festen Gruppe betreut wird, nur dann
ist die Einrichtung auch finanzhilfefähig durch das Land Niedersachsen. Wie
allgemein in der Kindertagesstättenbetreuung ist hier der Einsatz einer
Erstkraft mit Erzieherqualifikation und einer Zweitkraft mit mindestens der
Sozialassistenten-Qualifikation notwendig für die Betreuung von maximal 20
Kindern.
Die Räumlichkeiten unterliegen der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes und
es müssen entsprechende Sanitäreinrichtungen für Grundschulkinder vorhanden
sein.
Sollte also eine Hortbetreuung eingeführt werden um eine längere Betreuungszeit
für die Grundschulschüler*innen zu gewährleisten, ist eine gänzliche
Abkoppelung der Hortkinder von der schulischen Ganztagsbetreuung notwendig,
eine Betreuung der Hortkinder müsste unabhängig vom Ganztagsunterricht der
Grundschule erfolgen und vor dem Mittagessen beginnen. Aus Gleichheitsgründen
ist auch ein Gebührenbeitrag der Eltern zu fordern, analog zu den Hortgebühren
in Wiefelstede. Der Betrieb einer Hortgruppe mit 20 Kindern würde den Haushalt
der Gemeinde Wiefelstede mit jährlich ca. 50.000,00 Euro zusätzlich belasten.
2.
Sofern
regelmäßige Betreuungsgruppen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit unter 20
Wochenstunden eingerichtet werden, wie im Antrag wohl gemeint, würde(n) die
Gruppe(n) als „sonstige Tageseinrichtungen“ gelten. Für die Betriebserlaubnis
ist ebenfalls das Landesjugendamt zuständig. Für diese Form der Kinderbetreuung
gibt es keinerlei Finanzhilfe des Landes. Die Personalanforderungen sind
ähnlich einer Hortgruppe.
Die Anforderungen an Räumlichkeiten, Personal und Sanitäreinrichtungen sind
ebenfalls analog. Diese räumlichen Voraussetzungen sind in der Grundschule
vorhanden. Sollte die Betreuung im MGH CASA stattfinden, dürfte gleichzeitig
auch, genauso wie beim Betrieb von Hortgruppen, keine andere Besucheraktivität
stattfinden und es wären Kindertoiletten nachzurüsten.
Da im Mehrgenerationenhaus CASA nur Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter*innen tätig
sind, die die Voraussetzungen nach dem Kindertagesstättengesetz erfüllen,
würden für diese Mitarbeiter*innen ca. 2.200 Euro monatlich für das Arbeitgeberbrutto
eingesetzt werden müssen, geht man von einer Betreuungszeit von 14.45 bis 16.00
Uhr aus. In diesem Zeitraum mit Ortswechsel, Abholbetrieb durch Eltern etc.
wird dann nur eine „Spielbetreuung der Kinder“ möglich sein. Eine Gruppe darf
dann maximal 20 Kinder umfassen. Die Einrichtung einer solchen Gruppe mit der
Kurzbetreuungszeit von 75 Minuten an 5 Tagen in der Woche als „sonstige
Tageseinrichtung“ würde den Haushalt der Gemeinde Wiefelstede mit zusätzlich
26.400,00 Euro belasten.
Pädagogische Mitarbeiter*innen, die bislang im Rahmen der Ganztagsbetreuung in
Grundschulen eingesetzt werden, bzw. AG-Leitende aus Sportvereinen oder
sonstige Mitarbeitende sind finanziell wesentlich günstiger und mit mehr
pädagogischem Nutzen einzusetzen.
3.
Sollten
sozialpädagogische Mitarbeiter*innen aus dem Mehrgenerationenhaus CASA für die
wegfallende Betreuungszeit im Ganztagsangebot eingesetzt werden, so ist
weiterhin zu beachten, dass die Arbeitseinsatzzeiten vollständig dem
Schulbetrieb angeglichen werden müssten um die Betreuung im Ganztagsangebot
der Grundschule verlässlich und konstant zu halten.
Die Urlaubszeiten müssten dann ausschließlich in den Ferien liegen, die
eingesetzten Mitarbeiter*innen wären also für Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit in den Ferien wie Ferienpass, Freizeitfahrten und Workshops und
sonstige Aktionen in den Ferien nicht mehr verfügbar. Dieses würde ein
wesentlicher Einschnitt in der Kinder- und Jugendarbeit für die ganze Gemeinde
sein.
Eine Rücksprache mit dem Verein für Kinder e.V. als wesentlichem
Kooperationspartners des „Oldenburger Modells“, wie in dem Elternbrief der GS
Metjendorf zitiert, hat die beschriebenen Voraussetzungen zur Ergänzung der
Ganztagsbetreuung nochmal bestätigt. Es sind hier in jedem Fall die
Bestimmungen des KiTag Land Niedersachsen zu beachten, sofern nicht
schulinterne Lösungen innerhalb der Ganztagsschulen, für die dann das Land
Niedersachsen auch finanziell zuständig ist, umgesetzt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Grundschule zu bitten, die
geplante Reduzierung des Ganztagsangebotes noch einmal zu überprüfen
hinsichtlich der Möglichkeiten, weitere Lehrer*innen-Stunden zu kapitalisieren
um mehr Stunden für pädagogische Mitarbeiter*innen realisieren zu können und
somit die bisherige Betreuungszeit aufrecht zu erhalten.
Sollten hier keine Möglichkeiten gefunden werden, könnte sich die
Grundschule um Kooperationen mit (Sport-)Vereinen, der KVHS-Ammerland, der
Musikschule, der Kirchengemeinde oder anderen Anbietern von Angeboten für
Kinder im Grundschulalter bemühen, die direkt im Anschluss an den
Ganztagsbetrieb von montags bis donnerstags koordiniert in der Schule vor Ort
eigene offene Angebote anbieten.
Eltern, die ihre Kinder für diese Gruppen anmelden, müssten dann den
Vereinsbeitrag, die Kursgebühren o.ä. allerdings selber tragen, da dieses dann
ja auch ein außerschulisches Angebot ist.
Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, sollte im Vorfeld durch die
Grundschule eine Umfrage unter den Eltern initiiert werden, um konkretere
Zahlen zu bekommen, für wie viele Kinder und an welchen Wochentagen diese
Option überhaupt in Frage kommt.
Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen im Haushalt der Gemeinde Wiefelstede nicht zur
Verfügung.
Anlagen: