Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede beschliesst, für die weitere Teilnahme der Gemeinde
Wiefelstede an der „Leaderregion Parklandschaft Ammerland“ in den Jahren 2022
und 2023 jeweils 55.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in
die Haushalts- und Finanzplanung der jeweiligen Jahre aufzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinden Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Westerstede und die Gemeinde
Wiefelstede haben sich im Jahr 2014/2015 erfolgreich als Leaderregion
Parklandschaft Ammerland um Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro
beworben. Die bereitgestellten EU-Fördermittel sind dabei von den Gemeinden
nach dem Modell der Parklandschaft Ammerland kozufinanzieren. Der
Finanzierungsbeitrag beträgt jährlich 55.000,00 € und ermöglicht es der lokalen
Aktionsgruppe, private Projekte oder Projekte von Vereinen und Institutionen
sowie gemeindeeigene Projekte zu fördern. In der Gemeinde Wiefelstede wurden
beispielhaft folgende Projekte gefördert:
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Wiefelsteder
Kirchweg, 1. Bauabschnitt
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Wiefelsteder
Kirchweg, 2. Bauabschnitt
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Beachsportanlage
Am Breeden
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Remise
beim Heimatmuseum Wiefelstede
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Sportgeräte
beim Casa in Metjendorf
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Traumspielhof
bei der Grundschule in Metjendorf
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Hütte
auf dem Dorfplatz in Gristede
All
diese Maßnahmen waren von dem entwickelten regionalen Entwicklungskonzept (REK)
abgedeckt. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hatte in seiner Sitzung am
16.12.2014 beschlossen, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen.
Nach
Ansicht der Verwaltung konnten durch die EU-Fördermittel, sowie die erfolgte
Kofinanzierung durch die Gemeinde sehr gute Projekte in Angriff genommen
werden, die ohne entsprechende Förderung sicherlich so nicht zum Tragen
gekommen wären. Die bisherige EU-Förderperiode umfasst einen Zeitraum von 2014
bis zum Jahr 2020. Aktuell ist vorgesehen, für einen Übergangszeitraum von 2
Jahren die Förderung auf Basis des bisherigen REK fortzuführen. Entsprechende
EU-Fördermittel wurden der Leaderregion Parklandschaft Ammerland in der
Zwischenzeit zugesichert, so dass auch die EU-Fördermittel abgerufen werden
können.
Der
Übergangszeitraum von 2 Jahren wird genutzt werden müssen, um das bestehende
regionale Entwicklungskonzept unter Beachtung der neuen EU-Förderrichtlinien
fortzuschreiben oder ein neues regionales Entwicklungskonzept zu schreiben.
Grundsätzlich wird hier aufgrund des erfolgreich praktizierten Modells aktuell
von einer Fortschreibung des REK ausgegangen.
Finanzierung:
Anlagen: