Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag des Ratsherrn René Schönwälder auf „Entwicklung
eines Konzeptes zur Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen und
Veranstaltungen mit Produkten landwirtschaftlicher Unternehmen, Fleischereien
und Bäckereien, möglichst mit Unternehmenssitz im Landkreis Ammerland,
bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede“ ab.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
Ratsmitglied René Schönwälder hat mit Schreiben vom 06.12.2019 sowie abermals
mit Schreiben vom 28.02.2021 beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept
entwickeln möge, welches die Versorgung von allen gemeindeeigenen Einrichtungen
und Veranstaltungen betrifft und die Belieferung durch Unternehmen mit Sitz im
Landkreis Ammerland, bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede, erfolgt.
Die Anträge sind der Beratungsvorlage beigefügt.
Begründet wird das Anliegen durch Ratsmitglied Schönwälder, dass kleine
und mittelständige Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, unter einem
enormen Wirtschaftsdruck stünden und die Gemeinde gehalten sei, möglichst
regionale/gemeindliche Lebensmittel hiesiger landwirtschaftlicher Betriebe,
Fleischereien und Bäckereien zu verwenden bzw. zu erwerben (beispielhaft im
Rahmen des Mensabetriebes, des Schulkiosk oder sonstiger [schulischer]
Veranstaltungen). Auch fällt hierunter z. B. die kostenlose Abgabe von
Schulobst oder Schulmilch.
Die Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit
Lebensmitteln unterliegt wie auch alle übrigen
Vertragsbeziehungen der Gemeinde Wiefelstede den jeweils einschlägigen
vergaberechtlichen Bestimmungen. Dies hat zur Folge, dass je nach Wertgrenze
und Vertragsart ein Direktauftrag, das Einholen von mindestens 3 Angeboten, von
mindestens 5 Angeboten (sog. „Beschränkte Ausschreibung“), eine Öffentliche
Ausschreibung oder sogar eine Europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Auf
die einschlägigen Regelungen geht Ratsmitglied Schönwälder in seinem Antrag vom
28.02.2021 insbesondere mit den Ziffern 1 und 6 ein. Eine Benachteiligung im
Vergabeverfahren von Unternehmen mit Sitz im Landkreis Ammerland (Ziffer 3)
erfolgt nicht.
Bereits aus Rechtsgründen kann eine Versorgung von gemeindeeigenen
Einrichtungen und Veranstaltungen daher nicht pauschal möglichst durch
Lebensmittel aus dem Landkreis bzw. der Gemeinde erfolgen.
Im Regelfall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für die
Durchführung der Maßnahme bzw. für den Abschluss eines Vertrages.
Die Verwaltung ist daher daran gebunden, die Vergabe von Bau-, Liefer-
und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen für jeden Einzelfall
anhand der jeweils geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Darüber hinaus sind die Wünsche und Anforderungen innerhalb der
jeweiligen Einrichtungen der Gemeinde durchaus unterschiedlich. Im Rahmen der
eigenverantwortlichen Schule wird beispielhaft die gesamte Versorgung (Mensa)
über das Schulbudget (z. T. auch durch Elternbeiträge [Essensgeld] abgewickelt.
Die Erstellung eines Konzeptes dürfte sich in der Praxis daher als nicht
zweckmäßig erweisen.
In der Sitzung des Rates der
Gemeinde Wiefelstede vom 16.12.2019, TOP 11, wurde der Antrag vom 06.12.2019
seinerzeit an den Schulausschuss verwiesen, durch die Verwaltung in Form der
Erstellung der Beratungsvorlage B/1543/2020 begleitet und sodann
inhaltlich in folgenden Sitzungen behandelt:
-
Schulausschuss
am 29.06.2020 und
-
Verwaltungsausschuss
am 13.07.2020.
Einzelheiten können der o.
g. Beratungsvorlage sowie den Niederschriften der o. g. Sitzungen entnommen
werden.
Der nunmehr
erweiterte/ergänzte Antrag vom 28.02.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates
am 19.04.2021 (Beratungsvorlage B/1750/2021) beratschlagt und erneut zur
weiteren Beratung in den Schulausschuss verwiesen.
Die bisherige Praxis der
Vergabe im Bereich der Lebensmittelbeschaffung/Versorgung an den Schulen hat
sich bewährt. Aus Sicht der Verwaltung sollte an den bewährten Unternehmen und
den bereits gemachten Erfahrungen festgehalten werden.
Finanzierung:
Änderungen in der Versorgung lassen Kostensteigerungen
erwarten (Ziffer 9 des Antrages vom 28.02.2021).
Anlagen: