Betreff
Ernerung Durchlass "An der Bäke";
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1803/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, die Herstellung eines Durchlasses „An der Bäke“ - als Ersatz für das abgängige Brückenbauwerk -  im Jahr 2021 mit einem geschätzten Kostenvolumen in Höhe von brutto  26.000,00 EUR zu veranlassen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

In der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 19.01.2021 wurde bereits über die erforderliche Sanierung der vorhandenen Brücke bzw. den Ersatzbau in Form eines Durchlasses gesprochen (sh. Niederschrift des Straßen- und Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 unter TOP 18 – Vorlage-Nr. B/1702/2020).

Der Ausschuss hat die abschließende Beratung hierzu zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, eine ergänzende Kostenschätzung für den Bau einer neuen Holzbrücke zu erstellen und dem Fachausschuss erneut zur Beratung vorzulegen. Der Verwaltungsausschuss hat diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 25.01.2021 (vgl. Niederschrift VA vom 25.01.2021 unter TOP 26) zugestimmt.

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit der Fa. Ingenieur-Holzbau Busmann GmbH aus Schüttorf aufgenommen. Diese hat die vorhandene Brücke vor Ort in Augenschein genommen und kommt zu dem Schluss, dass eine Instandsetzung der vorhandenen Brücke nicht wirtschaftlich ist.

Im Weiteren hat die Fachfirma ein Angebot für den Brückenneubau (ab OK Gründungspfähle) erstellt; dieses Angebot ist aufgrund der aktuell dynamischen Preisentwicklungen, vor allem im Bereich Holz und Stahl – hier erhalten die Firmen derzeit nur Tages- und ggfs. noch Wochenpreise – unverbindlich und freibleibend.

Für den Neubau der Brücke wurde eine Kombination aus Stahl (feuerverzinkt) und Holz (Bongossi -FSC zertifitiert) vorgesehen. Die vorhandenen Gründungspfähle könnten erhalten bleiben und weiter genutzt werden.

Die Kosten für den Brückenneubau belaufen sich gem. Angebot auf brutto rd. 22.000,00 EUR. Für eine 2-fache Beschichtung der tragenden Stahlkonstruktion, um diese farblich an den Oberbau aus Holz anzugleichen, kämen noch einmal ca. 2.000,00 EUR hinzu. Die Anpassung und Anarbeitung der Wegeverbindungen von beiden Seiten wäre durch den gemeindlichen Bauhof vorzunehmen und werden auf ca. 1.500,00 – 2.000,00 EUR geschätzt. Die Gesamtmaßnahme beliefe sich demnach auf ca. 26.000,00 EUR (brutto).

Der Vollständigkeit halber hat die Verwaltung ein aktualisiertes, auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmtes Angebot für die Herstellung eines Durchlasses bei der Fa. Schütt Straßen- und Tiefbau GmbH angefordert.  Demnach belaufen sich auch die Kosten für die Herstellung des Durchlasses auf rd. 26.000,00 EUR 

Wirtschaftlich betrachtet erscheint aus Sicht der Verwaltung die Erstellung eines Durchlasses sinnvoller als die Errichtung eines Brückenbauwerks. Gem. der Abschreibungstabellen beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Holzbrücke 25 Jahre; die eines Durchlasses 75 Jahre. Hinzu kommt, dass die Holzbrücke über die gesamte Nutzungsdauer hinweg höhere Unterhaltungskosten für z. B. die laufenden Kontrollen (Oberbau und tragende Teile) und Instandhaltungsarbeiten (Anstrich, Belagsausbesserungen usw.) verursacht.

 Die Ammländer Wasseracht hat mit Schreiben vom 29.01.2021 um Prüfung gebeten, ob hier eine befahrbare Möglichkeit mit einer Durchfahrtsbreite von 4,0 m geschaffen werden könne. Dies hält die Verwaltung für nicht sinnvoll, zumal die Kosten hierfür weitaus höher liegen würden, als oben beschrieben.

     


Finanzierung:

Im Finanzhaushalt 2021 stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

Inv.-Nr.           21.0010                      Bilanz. Zugangskonto:           0370002

Kostenstelle:   30400                         FR-Konto:                              7872000

Kostenträger:  552101

Abschreibung:

Herstellungskosten:  26.000,00 EUR                        75 Jahre (1,3%)          400,00 EUR jährlich

Sonderabschreibung:

entfällt

 

Unterhaltungskosten:

 

Die Unterhaltung des Durchlasses ist zwar deutlich günstiger, als die eines Brückenbauwerkes. Dennoch werden Unterhaltungskosten für Durchlass, Wegedecke und Geländer in Form von Sichtkontrollen und Ausbesserungsarbeiten anfallen. Diese werden mit rd. 200,00 EUR pro Jahr veranschlagt.

   


Anlagen: