Betreff
Gewindigkeitsgerenzung Heidkamper Landstraße - Antrag der FDP-Ratsfraktion
Vorlage
B/1810/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Antrag der FDP-Fraktion und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Mit Schreiben vom 03.06.2021 wurde seitens der FDP-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, die Höchstgeschwindigkeit auf der Heidkamper Landstraße aus Borbeck kommend bereits deutlich vor der Einmündung Am Elisabethstein zu reduzieren.

Begründet wird das Anliegen mit einer zu erwartenden starken Zunahme des Verkehrs auf der Gemeindestraße „Am Elisabethstein“, auch in Richtung „Heidkamper Landstraße“,  bedingt durch das Baugebiet Heidkamp Nord. Derzeit ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Heidkamper Landstraße aus Richtung Borbeck kommend auf Höhe der Straße Am Elisabethstein nicht über die allgemeinen Regulierungen auf einer Landesstraße außer Orts hinaus eingeschränkt. Ein gesteigertes Verkehrsaufkommen an der Heidkamper Landstraße könne zu gefährlichen Situationen führen.

Zwischenzeitlich wurde das Anliegen bereits zur weiteren Bearbeitung an den Landkreis Ammerland weitergeleitet. Das Anliegen wird dort nun erneut geprüft und mit den Vertretern der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Gemeinde Wiefelstede ausführlich erörtert. Weiterhin wird eine verdeckte Verkehrserhebung durchgeführt werden, um einen Überblick hinsichtlich der stattfindenden Verkehre sowie der Geschwindigkeitssituation in dem genannten Bereich zu erlangen. Im Anschluss daran wird das Verkehrsunfallgeschehen analysiert. Mit einer Entscheidung ist in der Angelegenheit jedoch laut Mitteilung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises frühestens Ende des dritten Quartals 2021 zu rechnen. Die Ergebnisse der Beratungen werden nach Abschluss der Beratungen stand jetzt im Straßenverkehrsausschuss am 30.11.2021 mitgeteilt.

     


Finanzierung:

     


Anlagen: