Vorschlag /
Empfehlung:
Gemäß § 9 Abs.
3 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beruft der Rat der
Gemeinde Wiefelstede zusätzlich Herrn Christian Rhein als stellvertretende
Gemeindewahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen im Jahr 2021.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Nach § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWG) kann die Vertretung (= Rat der
Gemeinde Wiefelstede) u. a. Beschäftigte der Gemeinde als Wahlleitung und/oder
Stellvertreter/in berufen.
So
wurde in der Sitzung des Rates vom 19.04.2021, TOP 19, Beratungsvorlage
B/1733/2021, beschlossen, Herrn Tobias Habben als Gemeindewahlleitung und Herrn
Bernd Rohloff als stellvertretende Wahlleitung für die Kommunal- und
Direktwahlen im Jahr 2021 zu berufen.
Aus personellen Gründen ist es aus Sicht der
Verwaltung nunmehr erforderlich, die
Berufung einer weiteren Person als stellvertretende Wahlleitung vorzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt
insoweit, Herrn Christian Rhein, Fachdienst Finanzen und Schulen, zusätzlich
als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen
2021 zu berufen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: