Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das neu
zu errichtende Feuerwehrhaus auf dem Grundstück „Heidkamper Landstraße Ecke
Kornweg“ zu realisieren.
b)
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die
Planungsleistungen für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens zu vergeben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung
am 21.09.2020 den vom Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen erstellten
Feuerwehrbedarfsplan beschlossen und das Schutzziel festgelegt. Das
Ingenieurbüro hat im Vorfeld die bestehenden Strukturen hinsichtlich des
Personals, der Ausrüstung und der zur Verfügung stehenden Immobilien untersucht
und hieraus für die verschiedenen Bereiche Handlungsempfehlungen ausgesprochen,
mit denen die Gemeinde Wiefelstede auch in Zukunft die gesetzlichen Vorgaben im
Rahmen ihrer Aufgabenstellung erfüllen wird.
Die Notwendigkeit, der Feuerwehr Metjendorf
mittelfristig ein neues Feuerwehrhaus zur Verfügung stellen zu müssen, war
bereits vor Erstellung des Gutachtens unstrittig. Hier sollte mit der Planung
und Realisierung begonnen werden, sobald der Bau des neuen Feuerwehrhauses in
Gristede realisiert ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ausrückordnung das
Einsatzgebiet der Feuerwehr Neuenkruge/Borbeck auf die Bundesautobahn
ausgeweitet hat und aufgrund der Feststellungen und Anregungen im
Feuerwehrbedarfsplan haben die Feuerwehreinheiten Neuenkruge/Borbeck und
Metjendorf intensiv über die zukünftigen Strukturen der Feuerwehr im Südbereich
der Gemeinde Wiefelstede beraten. Nachdem viele Gespräche in diesem
Zusammenhang geführt worden sind, hat die Feuerwehr Neuenkruge/Borbeck am
14.06.2021 im Rahmen einer Mitgliederversammlung mehrheitlich für eine Fusion
der Einheit mit der Einheit Metjendorf gestimmt. Die Feuerwehr Metjendorf hat
ebenfalls im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 17.06.2021 einstimmig einer
Fusion mit der Einheit Neuenkruge Borbeck zugestimmt.
Bei der Entscheidung beider Einheiten war der Standort
der neuen Feuerwehr ein wichtiger Faktor. Beide Feuerwehren haben für eine
Fusion am Standort Kornweg/Ecke Heidkamper Landstraße gestimmt. Auf die von den
Feuerwehren gefertigten Stellungnahmen wird in diesem Zusammenhang verwiesen
(siehe Anlagen 1 und 2). Der
Argumentation wird verwaltungsseitig vollumfänglich gefolgt.
Die aus der Presseberichterstattung aus der
Nachbarschaft zu entnehmende Behauptungen, dass es sich bei der Fläche am
Kornweg um ein Biotop handele, welches sich in den letzten Jahren entwickelt
habe, sowie dass die Fläche außerdem wertvolles Eschland sei, kann
verwaltungsseitig nicht bestätigt werden. Tatsächlich handelt es sich um
intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünflächen. Aufgrund der Bodenstruktur
ist sicher, dass es sich nicht um Eschland handelt.
Die rechtliche Prüfung eines Neubaus am Standort
Kornweg wie auch der aus dem politischen Raum und der Nachbarschaft am Kornweg
vorgeschlagene Standort Wehnerfelder Weg hat ergeben, dass sowohl
brandschutzrechtlich als auch baurechtlich beide Standorte zulässig wären. Für
den Standort Kornweg liegt der Gemeinde ein formaler Bauvorbescheid des
Landkreises Ammerland vor (siehe Anlage
3). Für den Wehnerfelder Weg liegt eine Aussage vor, wonach eine
Baugenehmigung möglich sei, vor Erteilung eines Bauvorbescheides jedoch die
betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden müssten. Die
Ausrichtung eines neuen Feuerwehrhauses Ecke Wehnerfelder weg sei jedoch auf
die Bebauung am Wehnerfelder Weg auszurichten, was nach Auffassung der
Verwaltung auch eine Ausfahrt auf den Wehnerfelder Weg bedeuten würde. Aufgrund
der von den Feuerwehren vorgetragenen Argumente zum Standort Kornweg wurde
hierauf zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bisher verzichtet.
Das Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen hat nach
Prüfung festgestellt, dass beide Standorte brandschutztechnisch in Ordnung
seien und die Gemeinde ihre Verpflichtungen von beiden Standorten aus erfüllen
kann (siehe Anlagen 4 und 5).
Aus vorstehenden Gründen wird vorgeschlagen, einen
Grundsatzbeschluss zum Standort der neuen Feuerwehr zu fassen, den Ankauf der
Fläche gesondert zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die
Planungsleistungen für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses auszuschreiben.
Nach Auswahl des Planungsbüros sind die konkreten Planungen unter Beteiligung
der Feuerwehren Neuenkruge/Borbeck und Metjendorf sowie des Gemeindekommandos
aufzunehmen.
Der konkrete Maßnahmebeschluss zum Bau des neuen
Feuerwehrhauses wird nach Abschluss der Planungen gefasst werden. Die
Realisierung sollte nach Auffassung der Verwaltung in den Jahren 2022 und 2023
erfolgen. Die Finanzierung wäre in diesen Jahren sicherzustellen.
Finanzierung:
Anlagen: