Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede beschließt das in der Beratungsvorlage B/1825/2021 inkl.
Anlage dargestellte Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr
der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat
die Verwaltung mit Beschluss vom 19.08.2019, TOP 17, damit beauftragt, ein
endgültiges Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Wiefelstede vorzulegen, bei dem die Ergebnisse des
Feuerwehrbedarfsplanes berücksichtigt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde im
Juni 2020 durch das Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen, Saterland,
fertiggestellt, der Gemeinde vorgelegt und in der Sitzung des Rates vom
21.09.2020, TOP 14, Beratungsvorlage B/1586/2020, beschlossen. Ein Ergebnis des
Feuerwehrbedarfsplanes ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Wiefelstede derzeit
vollumfänglich einsatzbereit ist und bereits eine leistungsfähige Feuerwehr
vorhält. Zu den einzelnen Ergebnissen, Inhalten und zu treffenden Maßnahmen des
beschlossenen Feuerwehrbedarfsplanes wird an dieser Stelle ergänzend auf die o.
g. Beratungsvorlage B/1586/2020 inkl.
Anlagen verwiesen. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält neben grundsätzlichen
strategischen Empfehlungen auch konkrete Maßnahmen für die
Ausstattung/Ausrüstung der Feuerwehren, hierzu gehören insbesondere auch die
Einsatzfahrzeuge.
Im Zuge von Gesprächsterminen hat die Verwaltung
gemeinsam mit den Ortsbrandmeistern der Gemeinde Wiefelstede ein konkretes
Fahrzeugbeschaffungskonzept unter Berücksichtigung des Feuerwehrbedarfsplanes
sowie der Planungen der Feuerwehren entwickelt. Dieses Konzept ist dieser
Beratungsvorlage als Anlage
beigefügt.
In Abkehr der bisherigen Praxis sowie nach Empfehlung
aus dem Feuerwehrbedarfsplan wurde hierbei für Einsatzfahrzeuge eine
Neu-/Ersatzbeschaffung nach 20 statt nach 25 Jahren berücksichtigt. Die
Verkürzung dieser Beschaffungsintervalle führt insoweit sowohl mittel- als auch
langfristig zu erhöhten finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde. Für
Mannschaftstransportwagen/-fahrzeuge („MTW“/“MTF“) erfolgt eine
Neu-/Ersatzbeschaf-fung je nach Bedarf/Zustand der bestehenden Fahrzeuge, i. d.
R. nach etwa 25 Jahren.
Finanzierung:
./.
Anlagen: