hier Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das
Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung Holtwiese in
Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd. 351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und
Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.
Die Vergabe
der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem
Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH,
Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.
Darüber hinaus
beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des bestehenden Teilbereiches der
Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet BPL 65/I - Erweiterung Holtwiese zum Endausbau in 2023
mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 65/I „Wiefelstede – Borbeck, Erweiterung Holtwiese“
beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde
durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner öffentlichen Sitzung am
22.06.2020 gefasst.
Durch das Ing.-Büro
Heinzelmann, Wangerlandstraße 8, 26215 Wiefelstede wurde die Ausführungsplanung
erstellt sowie die Kosten für die Erschließung ermittelt, die in den Anlagen
einzeln ersichtlich sind.
Die Erweiterung der
Holtwiese soll, wie im anliegenden Gestaltungsplan abgebildet, als verkehrsberuhigter
Bereich in Pflasterbauweise erfolgen. Die öffentliche Verkehrsfläche hat eine
Breite von 7,00 m. Innerhalb dieser Verkehrsfläche sind Straßenbeete zur
Beruhigung des Verkehrs vorgesehen.
Der Baustellenverkehr wird
bis zum Endausbau mit Hilfe einer Baustraße über die nordwestlich gelegene
landwirtschafte Nutzfläche verlaufen, sodass bis zur Fertigstellung des
Erschließungsgebietes kein zusätzlicher Verkehr durch den vorhandenen
Teilbereich der Holtwiese läuft.
Die Ausschreibung soll zum
Herbst/Winter 2021 auf den Weg gebracht werden, um dann im Frühjahr 2022 mit
den Erschließungsarbeiten beginnen zu können.
In der
Straßenverkehrsausschusssitzung vom 29.06.2021 wurden die, durch das Ing.-Büro
Heinzelmann erstellten Planunterlagen bereits durch den Inhaber des
Ingenieurbüros - Herrn Klockgether - ausführlich erläutert.
Hinsichtlich der Lage der
Baustellenzufahrt wurden verwaltungsseitig Gespräche mit der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr (NLStBV) geführt. Seitens der NLStBV
wurde, aufgrund des dichten Baumbestandes und der eingeschränkten
Sichtverhältnisse, keine Genehmigung einer neuen Baustellenzufahrt im Bereich
der Grundstücke 3 und 4 in Aussicht gestellt. Hierbei wurde auf die weiter
nördlich gelegene Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen verwiesen. Diese
kann mit Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis als Baustellenzufahrt genutzt
werden. Die Sondernutzungserlaubnis der NLStBV soll in Kürze bei der Gemeinde Wiefelstede eingehen.
Auch der Flächeneigentümer,
zu dessen Fläche die vorhandene Zufahrt führt, hat einer Überwegung für die
Dauer der Bauzeit zugestimmt.
Ebenso wurde
verwaltungsseitig mit dem Pächter der anliegenden Weidefläche gesprochen und
gemeinsam eine für beide Seiten tragbare Lösung für eine Zuwegung für den
Baustellenverkehr gefunden (sh. Anlage Ausführung Baustraße).
Durch das Ingenieurbüro
Heinzelmann wurden daraufhin die Planungen zur Lage der Baustraße überarbeitet.
Hinsichtlich einer möglichst geringen Einschränkung für den Pächter der
Weidefläche und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, wird die neu geplante
Baustraße zunächst über das Grundstück Nr. 3 des Neubaugebietes führen. Eine
Bebauung könnte dort somit erst erfolgen, wenn alle übrigen Grundstücke bebaut
sind und die Baustraße auf dem Grundstück zurückgebaut ist. Das Grundstück
selbst könnte für die Bauphase dann weiterhin über die Baustraße angefahren
werden.
Die Kosten für die Baustraße
werden sich, inkl. Rückbau, auf rd. 39.000,00 € belaufen.
Bezüglich der Verbreiterung der bestehenden Straße „Holtwiese“ ist
verwaltungsseitig in Absprache mit dem Landkreis Ammerland geprüft und
festgestellt worden, dass eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 nicht
erforderlich wird. Gem. § 125 Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird die Rechtmäßigkeit der
Herstellung von Erschließungsanlagen durch Abweichungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der
Planung vereinbar sind und die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als
bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die
Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen. Insofern ist die Verbreiterung der
Gemeindestraße „Holtwiese“ unter den geltenden Vorschriften des Bebauungsplanes
Nr. 65 möglich, ohne eine Änderung des Bebauungsplanes vornehmen zu müssen.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel wurden im Zuge der Haushaltsmittelanmeldung 2021 im
Finanzhaushalt 2021 eingeplant und stehen zur Verfügung unter:
Ersterschließung
2021:
Straßenbau: 108.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0962002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0033
Regenwasserkanal: 69.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0342002
Kostenträger: 538201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0015
Regenrückhaltung: 36.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0342012
Kostenträger: 552101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0014
Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0963002
Kostenträger: 545201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0030
Endausbau
2023: (Verpflichtungsermächtigungen in 2021 für 2023)
Straßenendausbau: 38.500,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0962002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0033 (VE 5)
Straßenbeleuchtung 6.000,00 €:
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0963002
Kostenträger: 545201 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0030 (VE 6)
Straßenausbau
Holtwiese 2023:
Straßenbau: 33.000,00 €
Kostenstelle: 30400 bil.
Zugangskonto: 0350002
Kostenträger: 541101 Finanzrechnungskonto: 7872000
Inv.-Nr.: 19.0036
Anlagen: