Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dass die Zahl
der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss gemäß § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG für die
Dauer der Wahlperiode vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026 von 6 auf 8 erhöht
wird.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In § 74 Abs. 1 NKomVG wird die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses geregelt.
Dieser besteht aus
1.
dem Bürgermeister,
2.
Abgeordneten mit
Stimmrecht (Beigeordneten),
3.
Abgeordneten mit
beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (sog.
Grundmandatsinhaber/innen).
Da der Rat der Gemeinde Wiefelstede 32 Abgeordnete (vgl. § 46
Abs. 1 S. 1 NKomVG) hat, hat der Verwaltungsausschuss gem. § 74 Abs. 2. S. 1
NKomVG 6 Beigeordnete.
Der Rat kann für die Dauer der Wahlperiode jedoch
beschließen, dass sich die Zahl der
Beigeordneten um zwei erhöht (§ 71 Abs. 2 S. 2 NKomVG).
Sofern dies beantragt wird, könnte der Beschluss wie folgt
lauten: