a) Festlegung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze;
b) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt:
a) Bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses mit 8
Beigeordneten ergibt sich die folgende Sitzverteilung:
-
CDU 3
-
SPD-Fraktion + 3
-
UWG 1
-
GRÜNE 1
-
FDP (1 beratendes
Mitglied)
b) Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird wie folgt
festgestellt:
-
Bürgermeister
Jörg Pieper (Vorsitzender)
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
-
…
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Nach § 71 Abs. 4 NKomVG stellt der Rat die
Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
a)
Festlegung der auf die einzelnen Fraktionen
und Gruppen entfallenden Ausschusssitze:
Im Gegensatz zur bisherigen
Rechtslage hat der Gesetzgeber zum 01.11.2021 in § 71 Abs. 2 NKomVG eine
Rechtsänderung dahingehend vorgenommen, dass die Sitzverteilung nicht mehr nach
dem herkömmlichen Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer erfolgt, sondern nach
d’Hondt (sog. Höchstzahlverfahren).
Nach dieser Berechnungsweise werden die
Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über
die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das
Los. Das Los zieht die/der Vorsitzende des Rates.
Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen
ist, sind berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender
Stimme zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder
Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist (§ 71 Abs. 3
NKomVG)
Verwaltungsseitig wird davon
ausgegangen, dass der Verwaltungsausschuss auch weiterhin 8 Beigeordnete haben wird. Insoweit ergibt sich für die
Wahlperiode von 2021-2026 die folgende Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss
der Gemeinde Wiefelstede:
Fraktion |
Sitze |
Bemerkungen |
CDU |
3 |
|
SPD-Fraktion + |
3 |
|
UWG |
1 |
|
GRÜNE |
1 |
|
FDP |
0 |
Möglichkeit zur Entsendung eines beratenden
Mitglieds |
Nach dieser Berechnung
ergeben sich keine gleichen Höchstzahlen. Die FDP-Fraktion ist nach § 71 Abs. 3
NKomVG berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu
entsenden.
Die konkrete
Berechnung nach dem Verfahren nach d’Hondt können der Anlage entnommen werden.
Die o. g.
Berechnungen/Sitzverteilungen setzen voraus, dass keine Gruppen gebildet werden
und der Rat nicht einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen wird
(vgl. § 71 Abs. 10 NKomVG). Bei einer evtl. Gruppenbildung oder einem einstimmig
beschlossenen abweichenden Berechnungsverfahren können sich insoweit andere
Zahlen ergeben.
b)
Feststellungsbeschluss über die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses:
Nach der Feststellung der
Sitzverteilung werden gem. § 75 Abs. 1 NKomVG die Beigeordneten sowie die
Mitglieder mit beratender Stimme (sog. Grundmandatsinhaber/innen) des Verwaltungsausschusses vom Rat bestimmt.
Die Benennung erfolgt durch
die Fraktionen und Gruppen. Der Rat stellt die Zusammensetzung sodann durch
Beschluss fest.
Anlagen: