Vorschlag /
Empfehlung:
Zur/Zum stellvertretenden Bürgermeister/in
wurden gem. § 81 Abs. 2 NKomVG folgende Beigeordnete gewählt:
-
Frau/Herr ………………………………………….,
-
Frau/Herr …………………………………………. sowie
-
Frau/Herr …………………………………………. .
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters, die ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses sowie der Verpflichtung der
Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Bisher wurde der Bürgermeister durch drei stellvertretende
Bürgermeister/innen vertreten. Eine
Reihenfolge für die Vertretung war nicht bestimmt. Aus der Sicht
der Verwaltung sollte dies auch für die Wahlperiode 2021-2026 gelten, da sich
sowohl die Anzahl der Stellvertreter/innen sowie das Fehlen einer konkreten
Reihenfolge in der letzten Wahlperiode bewährt haben.
Anlagen: