Vorschlag /
Empfehlung:
Wahl bzw.
Benennung der jeweiligen Personen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Für die sonstigen Stellen (so genannte „unbesoldete
Stellen“) erfolgt gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG eine entsprechende Besetzung. Auch
hier gilt § 71 Abs. 2 bis 5 NKomVG. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat
einstimmig ein von den vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren
beschließen. Beachtet werden muss auch § 138 NKomVG.
In folgende Gremien hat die Gemeinde Wiefelstede
Vertreter/innen zu entsenden:
a)
Gesellschafterversammlung der Ammerländer
Wohnungsbaugesellschaft
Ein/e Vertreter/in sowie
ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.
b)
Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft
Ein/e Vertreter/in ist zu
wählen.
c)
Landschaftsversammlung der Oldenburgischen
Landschaft
Ein/e Vertreter/in sowie
ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.
d)
Universitätsgesellschaft Oldenburg
Ein/e Vertreter/in sowie
ein/e Stellvertreter/in sind zu wählen.
e)
Beirat der Verkehr und Wasser GmbH (VWG)
Gemäß § 4 des Vertrages mit
der VWG wird der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm benannter Vertreter in
den Beirat entsandt.
f)
Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth.
Kirchengemeinde Wiefelstede
Hier sind zwei Personen zu
benennen. Daneben ist der Bürgermeister Kraft vertraglicher Regelung benanntes
beratendes Mitglied.
g)
Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth.
Kirchengemeinde Ofen
Auch hier sind zwei Personen
zu benennen. Der Bürgermeister ist hier ebenfalls Kraft vertraglicher Regelung
benanntes beratendes Mitglied.
h)
Musikschule Ammerland e. V.
Hier ist eine Person aus dem
Rat als Vertreter/in und eine Person aus dem Rat als Stellvertreter/in zu
wählen. Daneben ist der Bürgermeister gemäß Satzung Mitglied der
Mitgliederversammlung.
i)
BEP Bürger-Energiepark Ammerland-Oldenburg eG
Hier ist aktuell der
Bürgermeister vertreten. Ein/e Vertreter/in ist neu zu wählen.
j)
Gesellschafterversammlung Kommunale
Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co KG (KNN)
Hier ist aktuell der Bürgermeister vertreten. Ein Vertreter/in ist neu zu wählen.
k) Niedersächsischer Städte-
und Gemeindebund (NSGB), Kreisverband Ammerland
Mitglieder sind der Bürgermeister kraft Amtes sowie
ein/e Vertreter/in aus dem Rat.
l)
Verbandsversammlung OOWV
Der Bürgermeister ist gem. der
Zweckverbandssatzung Mitglied der Verbandsversammlung. Darüber hinaus ist ein/e
Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in aus dem Rat zu benennen.
m) Mitgliedersammlung Kommunen
für biologische Vielfalt e. V.
Hier sind ein/e Vertreter/in aus dem Rat
sowie eine Stellvertretung zu wählen.