hier: Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder vom 28.02.2021
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt das
Impulspapier Wirtschaft und Handel in der Gemeinde Wiefelstede von Ratsmitglied
René Schönwälder zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
Schreiben vom 28.02.2021 beantragt das Ratsmitglied René Schönwälder, den o. g.
Tagesordnungspunkt auf die nächstmögliche Sitzung des Finanzausschusses und für
die nächstmögliche darauffolgende Sitzung des Rates aufzunehmen. Der Antrag ist
dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
In
Absprache mit Herrn Schönwälder wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste
Sitzung des Finanzausschusses (jetzt: Finanz- und Wirtschaftsausschusses) nach
der konstituierenden Sitzung des Rates vom 01.11.2021 genommen.
Inhaltlich
wird zunächst auf diesen Antrag verwiesen. Die Verwaltung nimmt wie folgt
Stellung zu den im Antrag unter den Nrn. 1 bis 7 genannten Punkten:
Zu 1.):
Die
Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden
zuletzt im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 angepasst. In
den Folgejahren wurden diese nicht verändert und gleichbleibend vom Rat
beschlossen.
Im
Rahmen der haushaltspolitischen Beratungen sowie bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes sollte es nach wie vor grundsätzlich das Ziel sein, möglichst
im Rahmen der Aufwendungen zu einem gesetzeskonformen Haushaltsausgleich zu
kommen.
Für
das Haushaltsjahr 2022 hat sich mit Vorlage des ersten Haushaltsentwurfes ein
erhebliches Defizit im Ergebnishaushalt abgezeichnet. Das Defizit lag bei
3.462.900 Euro.
Auch
nach Ausschöpfung weiterer aufwandsseitiger Einsparpotenziale sowie im Rahmen
der begründeten Anhebung des Haushaltsansatzes für die Gewerbesteuer resultiert
im zweiten Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2022 ein erheblicher
Fehlbedarf, mit der Folge, dass erneut nur ein sog. faktischer Haushaltsausgleich
durch Inanspruchnahme der vorhandenen Überschussrücklage herzustellen ist. Für
die Planjahre 2023 bis 2025 zeichnen sich aktuell ebenfalls z. T. erhebliche
Defizite ab.
Sicherlich
sind weder Verwaltung noch die politischen Gremien aktuell bestrebt, Anpassungen
der Hebesätze zu veranlassen. Gleichwohl wird bei gleichbleibender defizitärer
Haushaltslage in den nächsten Jahren durchaus über eine ertragsseitige
Anpassung, insbesondere durch Anpassung der Hebesätze, nachzudenken sein.
Zu 2.):
Die
Weiterentwicklung des Einzelhandels wird bereits seit einiger Zeit in
Gremiensitzungen und Arbeitskreissitzungen diskutiert und z. T. medial
begleitet. Auch in der Folgezeit wird dieses Thema weiterhin in den Gremien
behandelt und dabei auch von diversen Akteuren begleitet.
Zu 3.):
Die
Bauleitplanung wird, gerade im Hinblick auf die Ansiedlung von Gewerbe und die
Schaffung von Wohnraum, inhaltlich vordringlich vom Bau-, Umwelt- und
Klimaausschuss behandelt.
Zu 4.):
Die
Verwaltung wird zunächst damit zu tun haben, den eigenen Internetauftritt zu
optimieren und den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ab dem
01.01.2023 zu genügen. Ein wie im Antrag vorgeschlagenes Portfolio vorzuhalten
und sodann stetig aktuell halten zu können, wird aus der Sicht der Verwaltung
nur schwerlich umzusetzen sein. Für ein solches Projekt wären erhebliche
personelle, finanzielle und terminliche Ressourcen zu binden, welche aktuell
nicht vorhanden sind.
Zu 5.):
Auch
dieser Punkt wird bereits seit geraumer mit allen Beteiligten erörtert. Ein
konkretes Ergebnis hierzu liegt aktuell noch nicht vor.
Zu 6.):
Dieser
Punkt wurde bereits im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates der
Gemeinde Wiefelstede vom 01.11.2021 behandelt. Im Ergebnis besteht für die
Legislaturperiode von 2021 bis 2026 ein Finanz- und Wirtschaftsausschuss.
Zu 7.):
Diese
Thematik wird inhaltlich vordringlich vom Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zu
behandeln sein. Die seit jeher in Wiefelstede bestehende Streulage der
Einzelhandelsgeschäfte hat dazu geführt, dass der Strukturwandel im
Einzelhandel sich hier „schleichend“ entwickelt hat. Das Einkaufsverhalten der
Bevölkerung und die Marktbedingungen (Online-Handel, großes Angebot im gut zu erreichenden
Oberzentrum Oldenburg) haben dazu geführt, dass sich das ursprünglich breite
Angebot deutlich reduziert hat. Eine Flächenrentabilität von
Einzelhandelsgeschäften wird sich dabei nach Auffassung der Verwaltung erst ab
bestimmten Größen oder aber in konzentrierten Angeboten erreichen lassen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: