Betreff
4. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)
Vorlage
B/1942/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die als Anlagen 1 bis 3 zur Beratungsvorlage B/1942/2021 beigefügte 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) inklusive der Neufassungen der Straßenverzeichnisse A und B.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der aktuellen Fassung sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu reinigen.

 

Grds. reinigungspflichtig sind die Gemeinden (§ 52 Abs. 2 NStrG), sofern diese die ihnen obliegenden Reinigungspflichten nicht durch Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt hat (§ 52 Abs. 4 S. 1 NStrG).

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat in § 3 ihrer Satzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungssatzung) in der aktuellen Fassung mit Bezug zu den Straßenverzeichnissen A und B der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) in der aktuellen Fassung hiervon Gebrauch gemacht.

 

Gemäß des Straßenverzeichnisses B (als Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) hat eine Reinigung durch die Anlieger zu erfolgen, sofern nicht im Straßenverzeichnis A etwas anderes bestimmt ist (vgl. § 3 Abs. 3 S. 1 der Straßenreinigungsverordnung). Bei den im Straßenverzeichnis A benannten Straßen erfolgt eine Reinigung durch die Gemeinde (mit Gebührenerhebung). 

 

Im laufenden Jahr 2021 wurde durch die Verwaltung mit Hilfe von Geoinformationssoftware sowie im Rahmen von Begehungen eine umfangreiche Überprüfung der Straßenverzeichnisse vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Klassifizierungen der Straßen (als Durchgangs- und Ausfallstraßen oder als Wohnstraßen) überprüft.

 

 

 

 

 

Die Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) und insbesondere die o. g. Straßenverzeichnisse A und B als Bestandteil dieser Verordnung sind daher entsprechend anzupassen.

     


Anlagen: