Betreff
Sportförderungsprogramm 2023
hier: Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 3 Lichtpunktgewehre
Vorlage
B/2120/2022
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung von drei Lichtpunktgewehren gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.519,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 29.06.2022 die Drittelförderung zur Beschaffung von drei Lichtpunktgewehre als Komplettpaket mit Mini View. Die voraussichtlichen Kosten werden mit 4.557,00 € inkl. MWST angegeben. Mit Email vom 05.07.2022 wurde dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.519,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung von drei Lichtpunktgewehre ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass insbesondere jugendliche Schützen unter 12 Jahren frühzeitig an den Schießsport herangeführt werden sollen.

 

 

 

 

Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:

 

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2011

1 Feinwerkbau-Luftgewehr

399,67 €

1.199,00 €

2012

1 Kleinkalibergewehr

511,33 €

1.534,00 €

2012

1 Auswertungsgerät

816,67 €

2.450,00 €

2014

1 Luftpistole

499,33 €

1.498,00 €

2015

11 elektronische Schießanlagen

12.833,33 €

38.500,00 €

2018

1 Luftgewehr

600,00 €

1.800,00 €

2019

1 Luftgewehr

633,33 €

1.900,00 €

2021

1 Luftgewehr

638,33 €

1.915,00 €

 

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.519,00 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.519,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.


Anlagen: