hier: Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 3 Lichtpunktgewehre
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung von drei
Lichtpunktgewehren gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.519,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 29.06.2022
die Drittelförderung zur Beschaffung von drei Lichtpunktgewehre als
Komplettpaket mit Mini View. Die voraussichtlichen Kosten werden mit 4.557,00 €
inkl. MWST angegeben. Mit Email vom 05.07.2022 wurde dem Schützen- und
Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass
nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer
Drittelförderung, max. 1.519,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung
wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere
Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
von drei Lichtpunktgewehre ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass insbesondere jugendliche Schützen unter 12 Jahren frühzeitig an
den Schießsport herangeführt werden sollen.
Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2011 |
1 Feinwerkbau-Luftgewehr |
399,67 € |
1.199,00 € |
2012 |
1 Kleinkalibergewehr |
511,33 € |
1.534,00 € |
2012 |
1 Auswertungsgerät |
816,67 € |
2.450,00 € |
2014 |
1 Luftpistole |
499,33 € |
1.498,00 € |
2015 |
11 elektronische Schießanlagen |
12.833,33 € |
38.500,00 € |
2018 |
1 Luftgewehr |
600,00 € |
1.800,00 € |
2019 |
1 Luftgewehr |
633,33 € |
1.900,00 € |
2021 |
1 Luftgewehr |
638,33 € |
1.915,00 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und
Heimatverein Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von
max. 1.519,00 € empfohlen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 1.519,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: