Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Geld- und Sachspenden des Fördervereins der Grundschule Wiefelstede e.V. für die Grundschule Wiefelstede im Gesamtwert von insgesamt 4.649,69 Euro anzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.
Nach § 26 Abs.1 S.1 KomHKVO i.V.m. § 4 Abs.3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.
Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 S.4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.
Der Förderverein der Grundschule Wiefelstede e.V. hat
im Jahr 2022 für die Grundschule Wiefelstede die folgenden Geld- und
Sachspenden getätigt:
Datum |
Beschreibung |
Wert |
07.04.2022 |
Stelzen Pausenhof |
335,20 € |
15.08.2022 |
Schulplaner ausgegeben an die Kinder |
1.607,14 € |
14.10.2022 |
Massivholzbänke Ausstattung Klassenräume |
2.142,00 € |
11.11.2022 |
Treppenfolien Treppen beklebt |
253,65 € |
28.11.2022 |
Stechbeitel Werkzeug Werkunterricht |
111,90 € |
28.11.2022 |
Holzhammer Werkzeug Werkunterricht |
199,80 € |
Summe: |
4.649,69 € |
Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende bestehen seitens der Verwaltung nicht.