Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung
des barrierefreien Um- und Ausbaus des Buswendeplatzes Akazienstraße, mit einem
Kostenvolumen i. H. v. insgesamt
295.600,00 € (inkl. Planungskosten) im Jahr 2023.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Zuge der neuen Taktung von Buslinien wird der Buswendeplatz an der
Akazienstraße seit einiger Zeit immer stärker frequentiert angefahren. Dadurch,
dass die Haltestelle durch mehrere Linien gleichzeitig angefahren wird, welche
die Haltestelle teilweise auch als Endhaltestelle für kurze Pausen nutzen,
kommt es vermehrt zu Situationen, an denen mehrere Busse gleichzeitig an der
Bushaltestelle halten. Immer wieder ist daher zu beobachten, dass Busse u.a.
längere Zeit auf der Ofenerfelder Straße halten müssen, bis ein Bus aus dem
Buswendeplatz ausfährt.
Am
25.01.2022 wurde auch im Rahmen der Berichterstattung der NWZ über die
Situation an der Bushaltestelle an der Ofenerfelder Straße Ecke Akazienstraße
berichtet. Im Zuge dieser Berichterstattung wurde seitens der Gemeinde
Wiefelstede kurzfristig ein Ortstermin am 09.02.2022 an der Bushaltestelle
organisiert, an dem Vertreter der VWG, des Schul- und Kulturamtes des
Landkreises, der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sowie der Gemeinde
Wiefelstede teilgenommen haben.
Vor
Ort wurde erörtert, inwiefern die Situation an der Haltestelle verbessert
werden kann. Im Zuge dieser Beratungen wurde grundsätzlich festgehalten, dass
die Situation bei bestehender Taktung nur durch das Schaffen weiterer
Haltemöglichkeiten verbessert werden könnte.
Um
den Gefahrenschwerpunkt im Kreuzungsbereich Ofenerfelder Straße / Akazienstraße
bis zur potentiellen Erweiterung des Buswendeplatzes zu entschärfen, wurde
zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und der VWG vereinbart,
dass eine temporäre Ersatzhaltestelle vor der Grünfläche gegenüber der
Grundstücke Ofenerfelder Straße 52 D-G angelegt wird. Die Busfahrer:innen
wurden darauf hingewiesen, nicht auf dem Geh- u. Fahrradweg zu halten.
Gemäß
VA-Beschluss vom 07.03.2022 ist das Ingenieurbüro Heinzelmann mit der Planung
betraut worden.
Ein
vom Ingenieurbüro Heinzelmann entworfener und mit den zuständigen Stellen der
VWG, WEB, ZVBN, NLStbV, Landkreis Ammerland und dem zuständigen
Behindertenbeauftragten abgestimmter Plan liegt der Beratungsvorlage als Anlage
bei.
Die
Kostenschätzung beläuft sich auf rund 260.100,00 € Bruttobaukosten. Ferner
belaufen sich die voraussichtlichen Planungskosten auf rund 35.500,00 € brutto.
Die
Kosten können im Rahmen der Förderung des barrierefreien Ausbaus des ÖPNV mit
einer Förderquote von 87,5 % gefördert werden. Förderanträge wurden hierfür
bereits bei der ZVBN und LNVG eingereicht.
Die
Ausschreibung ist für Mai und der Bau innerhalb der Sommerferien 2023
vorgesehen.
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2023 wurde im Finanzhaushalt für das
Jahr 2023 ein Betrag i. H. v. insgesamt 295.600,00 € als Ausgabe eingestellt
unter:
Inv.-Nr.: 22.0032
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Buswendeplatz Wartehalle: Fahrradbügel:
Mittel: 228.600,00 € 60.000,00 € 7.000,00
€
Bilanz.
Zugangskonto: 0392002 0392002 0392002
FR-Konto: 7872000 7871000 7871000
Ferner
sind Förderungen als Einnahme im Finanzhaushalt für das Jahr 2023 i.H.v.
insgesamt 258.600,00 € eingestellt unter:
Inv.-Nr.: 22.0032
Kostenstelle: 30400
Kostenträger: 547201
Förderung LNVG Förderung ZVBN:
Mittel: 221.700,00 € 36.900,00 €
Bilanz.
Zugangskonto: 2111302 2111102
FR-Konto: 6813000 6811000
Darstellung der Abschreibung:
Abschreibungen:
Buswendeplatz: 228.600,00 € - 25 Jahre (4%) - erstes Jahr: 4.600,00 € -
jährlich: 9.200,00 €
Wartehalle: 60.000,00 € - 25 Jahre (4%) - erstes Jahr:
1.200,00 € - jährlich: 2.400,00 €
Fahrradbügel: 7.000,00 € -
7,7 Jahre (13%) - erstes Jahr: 500,00 € - jährlich: 1.000,00 €
Sonderabschreibung:
Die Bushaltestelle Akazienstraße (ANL001938) hat noch einen
Restbuchwert von 776,50 € welcher gesondert abzuschreiben ist.
Unterhaltungskosten:
Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Belastung Ergebnishaushalt (bei Fertigstellung Juli/2023)
2023: 7.076,50 €
2024 –
2047:
jährlich 12.600,00
€
2048: 6.300,00 €
Anlagen: