Betreff
Beauftragung des Herrn René Schäfer mit der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede ab dem 01.04.2023
Vorlage
B/2261/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede, Herrn René Schäfer mit Wirkung vom 01.04.2023 mit der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede i. S. v. § 81 Abs. 3 S. 1 NKomVG in der aktuellen Fassung zu beauftragen. 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 81 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der aktuellen Fassung hat die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte eine allgemeine Stellvertreterin oder einen allgemeinen Stellvertreter für die in §§ 81 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 3 NKomVG nicht genannten Fälle.

Seit dem Wechsel des Herrn Tobias Habben zur Stadt Wittmund mit Wirkung zum 01.10.2022 ist jedoch keine Person mit der allgemeinen Stellenvertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede beauftragt.

Soweit nicht einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit das Amt der allgemeinen Stellvertreterin oder des allgemeinen Stellvertreters der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten übertragen ist, beauftragt die Vertretung auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Person, die bei der Kommune beschäftigt ist, mit der allgemeinen Stellvertretung (§ 81 Abs. 3 S. 2 NKomVG). 

Der Unterzeichnende schlägt Herrn René Schäfer für das Amt des allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede vor.

     


Finanzierung:

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Anlagen:

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