Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
auf Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede, Herrn René Schäfer
mit Wirkung vom 01.04.2023 mit der allgemeinen Stellvertretung des
Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede i. S. v. § 81 Abs. 3 S. 1 NKomVG in der
aktuellen Fassung zu beauftragen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 81 Abs. 3 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in
der aktuellen Fassung hat die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte eine allgemeine Stellvertreterin oder einen allgemeinen
Stellvertreter für die in §§ 81 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 3 NKomVG nicht genannten
Fälle.
Seit
dem Wechsel des Herrn Tobias Habben zur Stadt Wittmund mit Wirkung zum
01.10.2022 ist jedoch keine Person mit der allgemeinen Stellenvertretung des
Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede beauftragt.
Soweit
nicht einer Beamtin oder einem Beamten auf Zeit das Amt der allgemeinen Stellvertreterin oder des allgemeinen
Stellvertreters der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten
übertragen ist, beauftragt die Vertretung auf Vorschlag der
Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten eine andere Person,
die bei der Kommune beschäftigt ist, mit der allgemeinen Stellvertretung (§
81 Abs. 3 S. 2 NKomVG).
Der
Unterzeichnende schlägt Herrn René Schäfer für das Amt des allgemeinen
Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Wiefelstede vor.
Finanzierung:
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Anlagen:
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