Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, den Kaufpreis im ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes Grote
Placken für Wohnbaugrundstücke einschließlich der Ablösung von
Erschließungskosten, sowie die Schmutzwasser- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe
von 210,00 € festzulegen.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, auf den Grundkaufpreis für Familien mit einem Kind einen um 32,00 €
vergünstigten Kaufpreis, somit insgesamt 178,00 € einschließlich Ablösung der
Erschließungskosten, sowie Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen festzulegen.
c) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, für Familien mit zwei oder mehr Kindern auf den Grundpreis eine Vergünstigung in Höhe von
59,00 €/qm einzuräumen und den Kaufpreis einschließlich der Ablösung von
Erschließungsbeiträgen, Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 151,00 €
festzulegen.
d) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, den Kaufpreis für das Mischgebiet im Neubaugebiet Grote Placken
einschließlich der Ablösung von Erschließungskosten, sowie der Schmutz- u.
Regenwasserbeiträgen in Höhe von 180,00 € festzulegen.
e) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, im Rahmen der Wirtschaftsförderung den Kaufpreis für
Gewerbetreibende die ausschließlich eine Gewerbeeinheit auf den Grundstücken
errichten möchten, den Kaufpreis auf 115,00 € festzulegen. Dem Käufer ist eine
Nachzahlungspflicht für den Fall aufzuerlegen, dass ein oder mehr Wohneinheiten
gleichzeitig oder später auf dem Grundstück errichtet werden sollen. Die
Nachzahlungspflicht besteht in diesem Fall bei einer Wohnung in Höhe von 32,50
€/qm und für zwei oder mehr Wohneinheiten in Höhe von 65,00 €/qm.
f) Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt,
im Rahmen der Vergaberichtlinie über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit
zu entscheiden.
g) Die Verwaltungs wird beauftragt, mit der
Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet Grote Placken umgehend zu beginnen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf
die bisherigen Beratungen und Informationen wird hiermit ausdrücklich Bezug
genommen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.08.2022 hat die
Verwaltung die aktuelle Sach- u. Rechtslage nochmals eingehend erläutert und
darauf hingewiesen, dass ergänzende Informationen von unserem Spitzenverband,
dem NSGB und der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland hinsichtlich der
Preisgestaltung eingeholt werden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass eine Anfrage
hinsichtlich der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt an das LGLN
gerichtet wurde.
Aus
der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland geht hervor,
dass die Gemeinde an das Verkehrswertgutachten des LGLN grundsätzlich gebunden
ist. Ausnahmen hinsichtlich der Preisgestaltung können mit besonderer
fundierter Begründung vorgenommen werden. Keine Möglichkeit hingegen besteht
hinsichtlich der Kaufpreisgestaltung unter dem festgestellten Verkehrswert
aufgrund allgemeiner Annahmen.
Ich
hatte in meinen Vorlagen und Hinweisen darauf hingewiesen, dass nach Ansicht
der Verwaltung vorstellbar gewesen wäre, bei vorliegen eines breiten, möglichst
umfassenden politischen Konsens, eine politische Bewertung der Preise und damit
einen Gestaltungsspielraum zu nutzen. Dies ist offenbar nicht gewollt.
Als
Ergebnis der Recherchen und abgefragten Auffassungen aus dem politischen Raum
kann daher aktuell nur der Vorschlag unterbreitet werden, den Kaufpreis für die
Wohnbaugrundstücke grundsätzlich in Höhe von 210,00 € entsprechend dem
Verkehrswertgutachten des LGLN festzusetzen.
Familienpolitisches
Ziel der Gemeinde war und ist es, Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern
besonders zu fördern. Diese Förderung entwickeln sich zum einen aus den vom Rat
der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Vergaberichtlinien für die Vergabe von
gemeindeeigenen Grundstücken in Neubaugebieten. Im Rahmen dieser Richtlinie
sind die Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerlandes zur
Zweckbindung und Absicherung der politischen Vorgaben bereits erfüllt. Aus dem
Gesamtkontex schlägt die Verwaltung daher vor, die Verkaufspreise
einschließlich Ablösebetrag für die Erschließungskosten und Schmutz- u.
Oberflächenentwässerungsbeiträge auf einen Grundbetrag von 210,00 €
festzulegen.
Die
Gemeinde Wiefelstede verfolgt nach wie vor das politische Ziel der Förderung
von Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Neben den in den
Vergaberichtlinien verankerten bevorzugten Grundstücksvergaben an diesen
Personenkreis fördert die Gemeinde Wiefelstede die Schaffung von Wohneigentum
dieses Personenkreises über die Festlegung eines reduzierten Kaufpreises. Aus
diesem Grunde wird Familien mit einem Kind auf den Grundpreis von 210,00 € eine
Vergünstigung in Höhe von 15 %, somit um einen Betrag von 31,50 € eingeräumt.
Abgerundet ergibt sich ein Verkaufspreis einschließlich Ablösebetrag auf die
Erschließungskosten und den Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 178,00
€.
Für
Familien mit zwei und mehr Kindern erhöht sich die Reduzierung des Kaufpreises
um weitere 15 %, somit um weitere 26,70 €, so dass sich hieraus ein Kaufpreis
in Höhe von abgerundet 151,00 € ergibt.
Hinsichtlich
der Kaufpreisfestsetzungen für den Bereich des Mischgebietes verbleibt es beim
bisherigen Vorschlag der Verwaltung. Auch hier hat die Gemeinde von einem
Grundpreis in Höhe der Feststellung des LGLN auszugehen. Dieser betrug laut
Gutachten 180,00 €. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben wird für Betriebe die ausschließlich eine Gewerbeeinheit auf
den zur Verfügung stehenden Grundstücken errichten möchten einen Preis
festzusetzen der ein Mischpreis zwischen den Bodenrichtwert und festgestellten
Verkehrswert für Mischgebietsgrundstücke von 180,00 € und dem auf dem
gegenüberliegenden Gewerbebereich liegenden Bodenrichtwert von 50,00 €
ermittelt. Mit dieser Kaufpreisfestsetzung werden die angefallenen und
anfallenden Einstandskosten abgedeckt. Ferner wird es durch diese
Kaufpreisfestsetzung auch Betrieben aus dem Handwerk eine Ansiedlung
ermöglicht.
Sofern
die Grundstücksbewerber beabsichtigen oder später realisieren, dort ebenfalls
eine Wohneinheit zu errichten, reduziert sich der Rabatt bzw. ist ein
Nachzahlungsbetrag in Höhe von 32,50 €/qm an die Gemeinde Wiefelstede zu
entrichten. Für den Verkauf an gewerblich tätige mit einer Wohnung ergibt sich
somit ein Kaufpreis in Höhe von 147,50 €, sofern zwei oder mehr Wohneinheiten
gleichzeitig oder nachträglich auf dem Grundstück errichtet werden sollen,
ergibt sich ein Kaufpreis bzw. ein Nachzahlungsbetrag entsprechend der Höhe des
festgestellten Verkehrswertes in Höhe von 180,00 €/qm. Aufgrund der Tatsache,
dass keine weiteren Kaufpreisdifferenzierungen vorgenommen werden sollten, für
die unterschiedlichen Gebiete aber unterschiedliche Erschließungskosten und
damit Ablösebeträge in Ansatz zu bringen sind, wird im Rahmen der
Beschlussfassung des Rates nur über den Gesamtverkaufspreis einschließlich
Ablösebeträge zu entschieden.
Finanzierung:
Anlagen: