Betreff
Festlegung des Kaufpreises für die Wohnbau- u. Mischgebietsgrundstücke im Neubaugebiet Grote Placken
Vorlage
B/2320/2023
Aktenzeichen
pi-zd
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Kaufpreis im ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes Grote Placken für Wohnbaugrundstücke einschließlich der Ablösung von Erschließungskosten, sowie die Schmutzwasser- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 210,00 € festzulegen.

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, auf den Grundkaufpreis für Familien mit einem Kind einen um 32,00 € vergünstigten Kaufpreis, somit insgesamt 178,00 € einschließlich Ablösung der Erschließungskosten, sowie Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen festzulegen.

c)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, für Familien mit zwei oder mehr Kindern auf  den Grundpreis eine Vergünstigung in Höhe von 59,00 €/qm einzuräumen und den Kaufpreis einschließlich der Ablösung von Erschließungsbeiträgen, Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 151,00 € festzulegen.

d)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Kaufpreis für das Mischgebiet im Neubaugebiet Grote Placken einschließlich der Ablösung von Erschließungskosten, sowie der Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 180,00 € festzulegen.

e)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, im Rahmen der Wirtschaftsförderung den Kaufpreis für Gewerbetreibende die ausschließlich eine Gewerbeeinheit auf den Grundstücken errichten möchten, den Kaufpreis auf 115,00 € festzulegen. Dem Käufer ist eine Nachzahlungspflicht für den Fall aufzuerlegen, dass ein oder mehr Wohneinheiten gleichzeitig oder später auf dem Grundstück errichtet werden sollen. Die Nachzahlungspflicht besteht in diesem Fall bei einer Wohnung in Höhe von 32,50 €/qm und für zwei oder mehr Wohneinheiten in Höhe von 65,00 €/qm.

f)       Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, im Rahmen der Vergaberichtlinie über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

g)      Die Verwaltungs wird beauftragt, mit der Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet Grote Placken umgehend zu beginnen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Auf die bisherigen Beratungen und Informationen wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.08.2022 hat die Verwaltung die aktuelle Sach- u. Rechtslage nochmals eingehend erläutert und darauf hingewiesen, dass ergänzende Informationen von unserem Spitzenverband, dem NSGB und der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland hinsichtlich der Preisgestaltung eingeholt werden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass eine Anfrage hinsichtlich der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt an das LGLN gerichtet wurde.

Aus der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland geht hervor, dass die Gemeinde an das Verkehrswertgutachten des LGLN grundsätzlich gebunden ist. Ausnahmen hinsichtlich der Preisgestaltung können mit besonderer fundierter Begründung vorgenommen werden. Keine Möglichkeit hingegen besteht hinsichtlich der Kaufpreisgestaltung unter dem festgestellten Verkehrswert aufgrund allgemeiner Annahmen.

Ich hatte in meinen Vorlagen und Hinweisen darauf hingewiesen, dass nach Ansicht der Verwaltung vorstellbar gewesen wäre, bei vorliegen eines breiten, möglichst umfassenden politischen Konsens, eine politische Bewertung der Preise und damit einen Gestaltungsspielraum zu nutzen. Dies ist offenbar nicht gewollt.

Als Ergebnis der Recherchen und abgefragten Auffassungen aus dem politischen Raum kann daher aktuell nur der Vorschlag unterbreitet werden, den Kaufpreis für die Wohnbaugrundstücke grundsätzlich in Höhe von 210,00 € entsprechend dem Verkehrswertgutachten des LGLN festzusetzen.

Familienpolitisches Ziel der Gemeinde war und ist es, Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern besonders zu fördern. Diese Förderung entwickeln sich zum einen aus den vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Vergaberichtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken in Neubaugebieten. Im Rahmen dieser Richtlinie sind die Hinweise der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerlandes zur Zweckbindung und Absicherung der politischen Vorgaben bereits erfüllt. Aus dem Gesamtkontex schlägt die Verwaltung daher vor, die Verkaufspreise einschließlich Ablösebetrag für die Erschließungskosten und Schmutz- u. Oberflächenentwässerungsbeiträge auf einen Grundbetrag von 210,00 € festzulegen.

Die Gemeinde Wiefelstede verfolgt nach wie vor das politische Ziel der Förderung von Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern. Neben den in den Vergaberichtlinien verankerten bevorzugten Grundstücksvergaben an diesen Personenkreis fördert die Gemeinde Wiefelstede die Schaffung von Wohneigentum dieses Personenkreises über die Festlegung eines reduzierten Kaufpreises. Aus diesem Grunde wird Familien mit einem Kind auf den Grundpreis von 210,00 € eine Vergünstigung in Höhe von 15 %, somit um einen Betrag von 31,50 € eingeräumt. Abgerundet ergibt sich ein Verkaufspreis einschließlich Ablösebetrag auf die Erschließungskosten und den Schmutz- u. Regenwasserbeiträgen in Höhe von 178,00 €.

Für Familien mit zwei und mehr Kindern erhöht sich die Reduzierung des Kaufpreises um weitere 15 %, somit um weitere 26,70 €, so dass sich hieraus ein Kaufpreis in Höhe von abgerundet 151,00 € ergibt.

Hinsichtlich der Kaufpreisfestsetzungen für den Bereich des Mischgebietes verbleibt es beim bisherigen Vorschlag der Verwaltung. Auch hier hat die Gemeinde von einem Grundpreis in Höhe der Feststellung des LGLN auszugehen. Dieser betrug laut Gutachten 180,00 €. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wird für Betriebe die ausschließlich eine Gewerbeeinheit auf den zur Verfügung stehenden Grundstücken errichten möchten einen Preis festzusetzen der ein Mischpreis zwischen den Bodenrichtwert und festgestellten Verkehrswert für Mischgebietsgrundstücke von 180,00 € und dem auf dem gegenüberliegenden Gewerbebereich liegenden Bodenrichtwert von 50,00 € ermittelt. Mit dieser Kaufpreisfestsetzung werden die angefallenen und anfallenden Einstandskosten abgedeckt. Ferner wird es durch diese Kaufpreisfestsetzung auch Betrieben aus dem Handwerk eine Ansiedlung ermöglicht.

Sofern die Grundstücksbewerber beabsichtigen oder später realisieren, dort ebenfalls eine Wohneinheit zu errichten, reduziert sich der Rabatt bzw. ist ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 32,50 €/qm an die Gemeinde Wiefelstede zu entrichten. Für den Verkauf an gewerblich tätige mit einer Wohnung ergibt sich somit ein Kaufpreis in Höhe von 147,50 €, sofern zwei oder mehr Wohneinheiten gleichzeitig oder nachträglich auf dem Grundstück errichtet werden sollen, ergibt sich ein Kaufpreis bzw. ein Nachzahlungsbetrag entsprechend der Höhe des festgestellten Verkehrswertes in Höhe von 180,00 €/qm. Aufgrund der Tatsache, dass keine weiteren Kaufpreisdifferenzierungen vorgenommen werden sollten, für die unterschiedlichen Gebiete aber unterschiedliche Erschließungskosten und damit Ablösebeträge in Ansatz zu bringen sind, wird im Rahmen der Beschlussfassung des Rates nur über den Gesamtverkaufspreis einschließlich Ablösebeträge zu entschieden.

  


Finanzierung:

     


Anlagen: