Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert am 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 420), wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 1/6 der Flur 39 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg hat eine Gesamtfläche von 34 m² und eine Gesamtlänge von 50,07 m.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Gemeindestraße „Wehnerfelder Weg“ konnte ein Teilstück des Geh- und
Radweges noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden, da sich
dieser Bereich in privatem Eigentum befand. Es handelt sich um Flur 39,
Flurstück 1/6 der Gemarkung Wiefelstede mit einer Gesamtfläche von 34 m² und
einer Gesamtlänge von 50,07 m. Die genaue Lage der zu widmenden Fläche
entnehmen sie bitte dem angefügten Lageplan.
Zwischenzeitlich wurde das Eigentum für das Teilstück des Geh- und Radweges an der Gemeindestraße „Wehnerfelder Weg“ an die Gemeinde Wiefelstede übertragen und somit kann die Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen.
Finanzierung:
Anlagen: Lageplan