hier: Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Wiefelstede
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250)
und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom
18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 405) die Elfte Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der
Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf
der Vorstandssitzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland e.V. am 05.10.2022
wurde das Thema Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ehrenbeamte mit
Feuerwehrfunktionen auf die Tagesordnung genommen und besprochen. Festgestellt
wurde, dass der Aufwand sich in den letzten Jahren stetig erhöht hat, eine
Anpassung der Aufwandsentschädigen jedoch nicht erfolgt ist.
Der
Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den
Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen
für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkreises erarbeitet und
vorgestellt.
Eine
Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gemeindebrandmeisters Hartmut Bollen (Apen)
hat hierfür einen Vorschlag erarbeitet. Die Aufwandsentschädigungen der
Feuerwehrkameraden sollen sich zukünftig prozentual nach den monatlichen
Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten richten. Die vorgelegten
Neuberechnungen für die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkameraden
orientieren sich an den derzeitigen Aufwandsentschädigungen für
Kreistagsabgeordnete in Höhe von 305,00 €.
Die
Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises wurden in einer gemeinsamen Runde am
13.06.2023 über das Konzept informiert. Dem Vorschlag des
Kreisfeuerwehrverbandes soll in Bezug auf die Anpassung der aktuellen
Entschädigungssätze gefolgt werden. Eine automatisierte Anpassung an die
Entschädigungssätze der Kreistagsabgeordneten soll nicht erfolgen. Beibehalten
werden soll, dass alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises Aufwandsentschädigungen
in gleicher Höhe an die Feuerwehrkameraden auszahlen. Eine Einigung hierüber
ist soweit erfolgt, so dass die geänderte Satzung mit den neuen Beträgen ab dem
01.01.2024 in Kraft treten kann.
Folgende
Beträge werden für die Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:
1. Gemeindebrandmeister bisher neu
a. mtl.
Grundbetrag 167,50
€ 228,75 €
b. Steigerungsrate
je Ortsfeuerwehr 7,50 € 20,00 €
c. Ergänzungsbeitrag
zur pauschalen Abgeltung
der Fahr- und Reisekosten je
Ortswehr 12,50 € entfällt
Sein/e Stellvertreter/in(nen) erhalten
eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Beträge.
2. Ortsbrandmeister
a. mtl.
Grundbetrag 50,00
€ entfällt
b. Steigerungsbetrag
für jedes Fahrzeug 10,00
€ entfällt
c. mtl.
Grundbetrag Schwerpunktfeuerwehr -,-- 137,25
€
d. mtl.
Grundbetrag Stützpunkfeuerwehr -,-- 106,75
€
e. mtl.
Grundbetrag Grundausstattungsfeuerwehr -,-- 76,25 €
Die ständigen Vertreter/innen der
Ortsbrandmeister/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 %
der vorgenannten Beträge.
3. Gemeindesicherheitsbeauftragte(r) 25,00
€ 30,50 €
Sein/e Stellvertreter/in erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten
Aufwandsentschädigung.
4. Gemeindejugendfeuerwehrwart/in
a) Grundbetrag -,-- 15,25
€
b) Steigerungsrate
je Jugendfeuerwehr -,-- 5,00 €
Sein/e Stellvertreter/in erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten
Aufwandsentschädigung.
5. Gemeindekinderfeuerwehrwart/in
a) Grundbetrag -,-- 15,25
€
b) Steigerungsrate
je Kinderfeuerwehr -,-- 5,00 €
6. Jugendfeuerwehrwart/in 35,00
€ 45,75 €
Der/Die erste stellvertretende
Jugendfeuerwehrwart/in einer Ortswehr erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung
von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.
7. Kinderfeuerwehrwart/in 35,00
€ 45,75 €
Der/Die erste stellvertretende
Kinderfeuerwehrwart/in einer Ortswehr erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung
von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.
8. Gemeindeatemschutzwart/in 25,00
€ 30,50 €
Sein/e Stellvertreter/in erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten
Aufwandsentschädigung.
9. Gemeindepressewart/in 25,00
€ 30,50 €
Sein/e Stellvertreter/in erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten
Aufwandsentschädigung.
10. Gemeindegefahrgutbeauftragte(r) 25,00
€ 30,50 €
Die
Funktionen Gemeindejugendfeuerwehrwart/in, Gemeindekinderfeuerwehrwart/in,
Gemeindegefahrgutbeauftragte(r) und der/die Stellv. Gemeindesicherheitsbeauftragte
sind in der Gemeinde Wiefelstede derzeit nicht besetzt.
Die
Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten
Aufstellung/Gegenüberstellung und der 11. Änderungssatzung entnommen werden.
Finanzierung:
Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehren und die Einführung der zweiten Stellvertreter Gemeindebrandmeister und Ortsbrandmeister in der Gemeinde Wiefelstede fallen Mehrkosten in Höhe von jährlich 8.574,96 €.
Die Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt.
Anlagen: