hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines KK-Gewehrs, eines Luftgewehrs und einer Preßluftpistole
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines KK-Gewehrs, eines
Luftgewehrs sowie einer Luftpistole gem. § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt
max. 3.352,67 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 20.03.2024 die
höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines KK-Gewehrs, eins Luftgewehrs
und einer Preßluftpistole. Die eingereichten Kostenvoranschläge belaufen sich
auf insgesamt 10.058,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 21.03.2024 wurde
dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und
mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen
einer Drittelförderung, max. 3.352,67 €, denkbar wäre. Die
Beschaffung von 5 Pressluftkartuschen für Luftgewehre fallen nicht unter die
Sportförderungsrichtlinie, da die Kartuschen einzeln zu betrachten wären und
damit einen Anschaffungswert über 1.000,00 € (ohne MwSt.) nicht übersteigen. Einer
vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines KK-Gewehrs, eines Luftgewehrs und einer Preßluftpistole ist gemäß § 5
Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen
Zuschussbetrages (jeweils über 600,00 €) ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass vorhandene Gewehre bzw. Preßluftpistolen aufgrund ihres Alters
und Zustandes ausgemustert werden müssen.
Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2012 |
2 KK-Gewehre |
1.036,23 € |
3.108,70 € |
2014 |
2 Liegendpritschen |
829,03 € |
2.487,10 € |
2014 |
2 LG-Gewehre |
1.240,00 € |
3.720,00 € |
2015 |
2 KK-Gewehr |
1.942,08 € |
5.826,24 € |
2017 |
1 KK-Gewehr |
2.133,00 € |
6.399,00 € |
2017 |
1 Luftgewehr |
750,00 € |
2.250,00 € |
2017 |
1 Pressluftgewehr |
700,00 € |
2.100,00 € |
2018 |
1 KK-Gewehr |
1.150,00 € |
3.450,00 € |
2018 |
1 Luftgewehr |
766,33 € |
2.299,00 € |
2020 |
1 Pressluftpistole |
576,33 € |
1.729,00 € |
2020 |
1 Schützenkompressor |
916,67 € |
2.750,00 € |
2022 |
1 Luftgewehr |
833,00 € |
2.499,00 € |
|
Gesamt: |
12.872,67
€ |
|
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützenverein
Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max.
3.352,67 € empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 3.352,67 € werden im Haushaltsplanentwurf
2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002,
berücksichtigt.
Anlagen: