hier:
a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 115 „Wiefelstede-Ofenerfeld, Ofenerfelder Straße“ gemäß
§ 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als
Satzung einschließlich Begründung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 14.06.2021 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115 gleichzeitig mit der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 115 lag in der Zeit vom 26.01.2024 bis einschl.
27.02.2024 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in
der NWZ und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Wiefelstede am 19.01.2024.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
19.01.2024 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB informiert.
Eine tabellarische Übersicht
der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge
sowie der vollständige Satzungsentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
115 einschließlich der Anlagen sind beigefügt.
Aufgrund
der Beratung dieser Bauleitplanung am 29.04.2024 im Bau-, Umwelt und
Klimaausschuss wurden seitens der Verwaltung noch ergänzende Informationen an
die Fraktionen übermittelt. Dieses ist das Konzept, was in der Öffentlichkeitsunterrichtung
vorgestellt wurde (s. Anlage), sowie eine Einschätzung zu der
Verkehrsproblematik seitens eines Fachbüros. Festzustellen ist, dass die
beabsichtigt Änderung des Bebauungsplanes nicht ursächlich ist für die
Verkehrsproblematik.
Somit
wäre es denkbar, die Verkehrsproblematik zur weiteren Beratung an den Straßen-
und Verkehrsausschuss weiterzuleiten und hierüber ein Verkehrsgutachten mit
Lösungsansätzen für das Bebauungsplangebiet Nr. 130/115 zu beauftragen.
Es
ist nun beabsichtigt über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115 erneut zu
beraten.
Anlagen: