Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 31.03.22.
2. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2017.
3. Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs.
1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(1.780.808,50 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (74.410,66
€) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2017
zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland am
08.04.2022 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 11.09.2023
bis 04.01.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom
22.03.24 (Anlage) festgehalten.
Aus
dem Prüfungsbericht ergeben sich zwei Feststellungen (siehe Prüfungsbericht Seite 30), auf die die
Verwaltung mit der der Beratungsvorlage beigefügten Stellungnahme vom 22.04.24 entsprechend
eingeht.
Im
Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 28 des Prüfungsberichts zu
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dieser bescheinigt der
Gemeinde Wiefelstede, dass die gesetzlichen Grundlagen und die weiteren
Bestimmungen eingehalten wurden.
Gemäß
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der
Rat ausschließlich zuständig für den Beschluss über den Jahresabschluss, die
Zuführungen zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.
Die
Ergebnisse des Haushaltsjahres 2017 sind im ordentlichen Haushalt mit
1.780.808,50 € und im außerordentlichen Haushalt mit 74.410,66 € jeweils
deutlich positiv. Es ergibt sich somit ein Gesamtüberschuss in Höhe von
1.855.219,16 €.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dass das positive ordentliche Ergebnis gemäß § 123 Abs. 1
NKomVG der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis
der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.
Nach
der Zuführung würden sich folgende Rücklagenbestände ergeben:
Ordentliche Überschussrücklage = 7.283.595,35 €
Außerordentliche Überschussrücklage = 1.202.168,71
€
---------------------------------------------------------------------------------
Gesamt = 8.485.764,06 €
Anlagen: