Vorschlag / Empfehlung:

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 in der Fassung vom 22.03.24.

 

2.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG erteilt der Rat der Gemeinde Wiefelstede dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.

3.      Gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (5.500.438,86) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (165.101,55 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Gemeinde Wiefelstede hat die Unterlagen für den Jahresabschluss 2018 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland am 18.07.2023 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung hat in der Zeit vom 11.09.2023 bis 04.01.2024 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im Prüfungsbericht vom 22.03.2024 (Anlage) festgehalten.

 

Aus dem Prüfungsbericht ergeben sich drei Feststellungen (siehe Prüfungsbericht Seite 29), auf die die Verwaltung mit der der Beratungsvorlage beigefügten Stellungnahme vom 22.04.2024 entsprechend eingeht.

 

Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt auf Seite 27 des Prüfungsberichts zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dieser bescheinigt der Gemeinde Wiefelstede, dass die gesetzlichen Grundlagen und die weiteren Bestimmungen eingehalten wurden.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich zuständig für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführungen zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2018 sind im ordentlichen Haushalt mit 5.500.438,86 € und im außerordentlichen Haushalt mit 165.101,55 € jeweils deutlich positiv. Es ergibt sich somit ein Gesamtüberschuss in Höhe von 5.665.540,41 €.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass das positive ordentliche Ergebnis gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt werden.

 

 

 

 

Nach der Zuführung würden sich folgende Rücklagenbestände ergeben:

 

Ordentliche Überschussrücklage                   =        12.784.034,21 €

Außerordentliche Überschussrücklage          =          1.367.270,26 €

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Gesamt                                                          =        14.151.304,47

 

   


Anlagen: