Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024
Vorlage
B/2554/2024
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2554/2024

über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 zur Kenntnis.   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

Nachfolgend werden kurz die Entwicklungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.


Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A wurde in die Haushaltsplanung 2024 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 204.600 € aufgenommen. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind Mehrerträge in Höhe von 2.400 € zu erwarten.

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.602.400 € in die   Haushaltsplanung 2024 aufgenommen. Berücksichtigt wurde darin außerdem ein Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 %. Die bisherigen Buchungen befinden sich knapp unter diesem Ansatz. Es sind jedoch noch weitere Veranlagungen zu erwarten, so dass der Haushaltsansatz zum Jahresende knapp erreicht werden sollte.

Gewerbesteuer

In der Haushaltsplanung 2024 ist die Verwaltung von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 9.800.000 € ausgegangen. Auf Basis der Jahresveranlagung sowie vieler kleinerer und größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein Buchungsbestand in Höhe von rund 11.576.029 €.

Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Vorsichtig angenommen wird zum heutigen Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende in Höhe von 11.000.000 €, welches Mehrerträge in Höhe von 1.200.000 € bedeuten würde.

 

Gewerbesteuerumlage

Für die Gewerbesteuerumlage würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 120.000 € ergeben.

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.

Vergnügungs- und Spielgerätesteuer

Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 109.500 € geplant. Basis für die Berechnung waren die zwei verbliebenen Spielotheken im Gemeindegebiet. Derzeit liegen die Abrechnungen bis März 2024 vor. Hochgerechnet auf das Jahr 2024 ergeben sich in etwa Erträge in Ansatzhöhe.

Konzessionsabgabe Gas und Strom

Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der Abschlagsmitteilungen der EWE aus April 2023 für den Haushalt 2024 geplant. Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen aus April 2024 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich Mindererträge in Höhe von 12.600 € ergeben und für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 52.500 €.                                                                                                                

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2024 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 9.310.000 € eingeplant.

Gegenüber dem Ergebnis 2023 würde dies einen Anstieg von rund 6,1 % bedeuten.

Die bisherigen fünf Zahlungen von Januar bis Mai 2024 weisen gegenüber dem Vorjahreszeitraum Schwankungen zwischen -2,03 % und +4,51 % aus. Im Durchschnitt ergibt sich ein Anstieg in Höhe von 0,64 %.

Unter Annahme dieses geringen Anstieges würden sich zum Jahresende Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe von 8.830.000 € ergeben. Entsprechend würden daraus Mindererträge in Höhe von 480.000 € resultieren. Für eine bessere Einschätzung sind die Ergebnisse der Steuerschätzung aus Mai 2024 abzuwarten sowie die weiteren Zahlungen 2024.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer 2024 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 1.270.000 € eingeplant. Gegenüber dem Ist-Ergebnis 2023 würde sich ein Anstieg um 13,7 % ergeben.

Die Zahlungen von Januar bis Mai 2024 schwanken zwischen -8,16 % und + 4,73 %, was durchschnittlich eine Erhöhung der Erwartung um 0,67 % bedeuten würde.

Unter Berücksichtigung dieser Erhöhung bis zum Jahresende würden sich Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.125.000 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 145.000 € führen würde. Auch hier bleiben die weiteren og. Entwicklungen, sowie die Auswirkungen der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 19% bei der Energiesteuer, abzuwarten.

Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage

Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag 2024, welcher im April 2024 in Höhe von 1.377,16 € mitgeteilt wurde.

Für die Haushaltsplanung war Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.383,98 €.

Hierbei ergibt sich eine Abweichung von -6,82 €.

Daraus resultieren Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 89.100 €.  

Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 27.400 €. Der Hebesatz für die Kreisumlage beträgt nach der Senkung im Jahr 2023 auf 32% nunmehr wieder 34%.

Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis/Entschuldungsumlage

Im Rahmen der Mitteilung des vorläufigen Grundbetrages wurden auch die übrigen Daten des Finanzausgleichs mitgeteilt. Für die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises sowie für die Entschuldungsumlage ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine Abweichungen.

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 433.600 €. 

Die zu erwartenden Mindererträge der Einkommen- und Umsatzsteuer werden voraussichtlich durch die erhöhten Gewerbesteuererträge wieder ausgeglichen.

Da man sich noch sehr früh in der Haushaltsausführung befindet, bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Entwicklung für die Gemeinde bis zum Jahresende darstellt.

 


Anlagen