Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der
Beratungsvorlage
B/2554/2024
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Nachfolgend werden kurz die Entwicklungen für das Jahr 2024 vorgestellt.
Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A wurde in die
Haushaltsplanung 2024 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von
204.600 € aufgenommen.
Sowohl
die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in
etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind Mehrerträge in Höhe von 2.400 € zu erwarten.
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde mit
einem Ansatz in Höhe von 2.602.400 € in die
Haushaltsplanung 2024 aufgenommen. Berücksichtigt wurde darin außerdem ein
Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 %. Die bisherigen Buchungen
befinden sich knapp unter diesem Ansatz. Es sind jedoch noch weitere
Veranlagungen zu erwarten, so dass der Haushaltsansatz zum Jahresende knapp
erreicht werden sollte.
Gewerbesteuer
In der
Haushaltsplanung 2024 ist die Verwaltung von dem voraussichtlichen Anordnungssoll
zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 9.800.000 €
ausgegangen. Auf Basis der Jahresveranlagung sowie vieler kleinerer und
größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein Buchungsbestand in Höhe von
rund 11.576.029 €.
Bekanntlich
kann es bei der Gewerbesteuer unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben
oder unten geben. Insofern ist die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen.
Vorsichtig angenommen wird zum heutigen Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende
in Höhe von 11.000.000 €, welches Mehrerträge in Höhe von 1.200.000 € bedeuten
würde.
Gewerbesteuerumlage
Für die
Gewerbesteuerumlage würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens
Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 120.000 € ergeben.
Die
Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.
Vergnügungs- und Spielgerätesteuer
Die Spielgerätesteuer (20% des
Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 109.500 € geplant.
Basis für die Berechnung waren die zwei verbliebenen Spielotheken im
Gemeindegebiet. Derzeit liegen die Abrechnungen bis März 2024 vor.
Hochgerechnet auf das Jahr 2024 ergeben sich in etwa Erträge in Ansatzhöhe.
Konzessionsabgabe Gas und Strom
Die
Konzessionsabgaben wurden auf Basis der Abschlagsmitteilungen der EWE aus April
2023 für den Haushalt 2024 geplant. Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen
aus April 2024 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich Mindererträge in
Höhe von 12.600 € ergeben und für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in
Höhe von 52.500 €.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2024 wurde
auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 9.310.000 € eingeplant.
Gegenüber dem Ergebnis 2023
würde dies einen Anstieg von rund 6,1 % bedeuten.
Die bisherigen fünf Zahlungen
von Januar bis Mai 2024 weisen gegenüber dem Vorjahreszeitraum Schwankungen
zwischen -2,03 % und +4,51 % aus. Im Durchschnitt ergibt sich ein Anstieg in
Höhe von 0,64 %.
Unter Annahme dieses geringen
Anstieges würden sich zum Jahresende Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe
von 8.830.000 € ergeben. Entsprechend würden daraus Mindererträge in Höhe von
480.000 € resultieren. Für eine bessere Einschätzung sind die Ergebnisse der
Steuerschätzung aus Mai 2024 abzuwarten sowie die weiteren Zahlungen 2024.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer 2024 wurde
ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus
10/2023 mit
1.270.000 € eingeplant. Gegenüber dem Ist-Ergebnis 2023 würde sich ein Anstieg
um 13,7 % ergeben.
Die Zahlungen von Januar bis
Mai 2024 schwanken zwischen -8,16 % und + 4,73 %, was durchschnittlich eine
Erhöhung der Erwartung um 0,67 % bedeuten würde.
Unter Berücksichtigung dieser
Erhöhung bis zum Jahresende würden sich Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe
von 1.125.000 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 145.000 € führen
würde. Auch hier bleiben die weiteren og. Entwicklungen, sowie die Auswirkungen
der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 7% auf 19% bei der Energiesteuer,
abzuwarten.
Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage
Grundlage für die
Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag 2024, welcher im April 2024
in Höhe von 1.377,16 € mitgeteilt wurde.
Für die Haushaltsplanung war
Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.383,98 €.
Hierbei ergibt sich eine
Abweichung von -6,82 €.
Daraus resultieren
Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 89.100 €.
Aufgrund der geringeren
Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen.
Entsprechend ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 27.400 €. Der Hebesatz für
die Kreisumlage beträgt nach der Senkung im Jahr 2023 auf 32% nunmehr wieder
34%.
Zuweisungen für den übertragenen
Wirkungskreis/Entschuldungsumlage
Im Rahmen der Mitteilung des
vorläufigen Grundbetrages wurden auch die übrigen Daten des Finanzausgleichs
mitgeteilt. Für die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises sowie für die
Entschuldungsumlage ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine
Abweichungen.
Fazit
Aus den in der Übersicht dargestellten
Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung
in Höhe von 433.600 €.
Die zu erwartenden
Mindererträge der Einkommen- und Umsatzsteuer werden voraussichtlich durch die
erhöhten Gewerbesteuererträge wieder ausgeglichen.
Da man sich noch sehr früh in
der Haushaltsausführung befindet, bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle
Entwicklung für die Gemeinde bis zum Jahresende darstellt.
Anlagen