Betreff
Situationsbericht FD Soziale Hilfen
Vorlage
B/2605/2024
Aktenzeichen
FB II-01 He
Art
Beratungsvorlage

Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Im Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden Sozialleistungen bearbeitet:

·         Bürgergeld nach dem SGB II

·         Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII

·         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

·         Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften: Stand August 2024  (Vorjahr)

SGB II

3. Kapitel SGB XII

4.Kapitel SGB XII

AsylblG

 321 (330)

15 (16)

130 (128)

66 (78)

Die Zahlen im SGB II-Bereich sind nahezu gleichbleibend; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in dem Zeitraum rd. 100 „Fälle“ auch eingestellt werden konnten. Insofern ist hier schon auch eine relativ hohe Fluktuation zu verzeichnen.

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ebenfalls ein leichter stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Hier reichen die Rentenansprüche nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw. handelt es sich um nicht erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche haben oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

Trotz erhöhter Zuweisungen ist die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesunken. Die Begründung liegt darin, dass rd. 50 Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, inzwischen eine Arbeit aufgenommen haben und nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen ist. Dies betrifft überwiegend kolumbianische und afrikanische Asylsuchende, die uns in den vergangenen Monaten zugewiesen wurden.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Asylbewerber nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Das bedeutet, dass vom potentiellen Arbeitgeber ein 5-seitiger Antrag ausgefüllt werden muss und dieser an die Ausländerbehörde geschickt wird. Die Ausländerbehörde leitet diesen Antrag dann an eine zentrale Stelle der Agentur für Arbeit in Duisburg. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen muss dann eine Entscheidung getroffen werden. In allen uns bekannten Fällen wurde eine Arbeitserlaubnis erteilt (es gab eine Ausnahme, wo der Arbeitgeber sich bzgl. des Urlaubsanspruches verschrieben hatte; hier erfolgte eine Korrektur). Es ist allerdings zu beachten, dass keine grundsätzliche Arbeitserlaubnis erteilt wird, sondern eine arbeitgeberbezogene.

Bei den erwerbstätigen Asylsuchenden ist darüber hinaus zu bedenken, dass diese weiterhin in unseren Unterkünften wohnen, da kein alternativer Wohnraum in Wiefelstede zur Verfügung steht und eine Wohnsitznahme in Wiefelstede festgelegt ist. In Einzelfällen konnte bereits eine Streichung der Wohnsitzauflage erfolgen. Diese kann dann beantragt werden, wenn man nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen ist und eine Wohnung in einem anderen Ort als Wiefelstede gefunden wurde. Man könnte meinen, dass es sich hierbei um einen relativ simplen Vorgang handelt, aber entsprechende Anträge müssen über die Ausländerbehörde an die Landesaufnahmebehörden gestellt werden. Bis hier Entscheidungen getroffen werden, vergehen leider einige Wochen. Noch schwieriger wird es, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland erfolgen soll.

Bezüglich der Zuweisungen stellt sich die Situation so dar, dass bis Ende September noch 35 Menschen aufzunehmen sind.

Der FD Soziale Hilfen steht im ständigen Kontakt mit der Landesaufnahmebehörde. Es ist angedacht, die neu erworbene Unterkunft Am Esch ab Mitte September mit rd. 20 Personen zu belegen. Darüber hinaus sind in den anderen Unterkünften noch einige Plätze, so dass rein rechnerisch die Quote noch erfüllt werden kann. Ob denn dann bis zum 30.09.2024 alle Zuweisungen erfolgt sind, bleibt noch abzuwarten.

Neben den Großunterkünften sind die Schutzsuchenden noch in weiteren rd. 60 Wohnungen untergebracht, die die Gemeinde Wiefelstede angemietet hat (oder selbst Eigentümerin ist).

Die Wohnungssituation in den Großunterkünften stellt sich wie folgt dar:

Dringenburger Krug:

ehemalige Gaststube: hier sind derzeit 10 Menschen (Ukrainer) untergebracht

(Kapazität bei 10 Personen)

ehemaliger Saal: hier sind derzeit 12 Menschen (Kolumbianer) untergebracht

(Kapazität bei 18 Personen)

Oberwohnung: hier sind 3 Menschen untergebracht (Ukrainer) 

(Kapazität 15 Personen)

Gesamt:  25 (bei 43 Plätzen)

Freie Plätze:  18

Dörpshus:

Hier sind derzeit 19 Personen untergebracht (Türken und Ukrainer). Die Kapazität liegt bei 23 Personen.

Freie Plätze:  4

Schwarzer Weg 3 (ehemals BWE):

Hier sind derzeit 40 Personen untergebracht (Kolumbianer und Menschen aus afrikanischen Staaten). Die Kapazität liegt bei 45 Personen.

Freie Plätze:  5

Am Esch 3

Freie Plätze:  20-22

Freie Plätze gesamt:  47-49 (bei voller Auslastung ohne Rücksicht auf familiäre Bindungen)

Die Quote mit noch 35 aufzunehmenden Menschen, die bis zum 30.09.2024 gilt, kann demnach erfüllt werden.

Es liegen noch keine Hinweise vor, in welcher Größenordnung mit einer neuen Quote zu rechnen ist. Es bleibt aber festzustellen, dass eine Unterbringung immer schwieriger wird.

     


Finanzierung:

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Anlagen:

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