Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden
Sozialleistungen bearbeitet:
·
Bürgergeld
nach dem SGB II
·
Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
·
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
·
Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften: Stand August 2024 (Vorjahr)
SGB II |
3.
Kapitel SGB XII
|
4.Kapitel
SGB XII
|
AsylblG
|
321 (330) |
15
(16) |
130
(128) |
66
(78) |
Die
Zahlen im SGB II-Bereich sind nahezu gleichbleibend; hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass in dem Zeitraum rd. 100 „Fälle“ auch eingestellt werden
konnten. Insofern ist hier schon auch eine relativ hohe Fluktuation zu
verzeichnen.
Im
Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ebenfalls ein
leichter stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Hier reichen die
Rentenansprüche nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw. handelt es
sich um nicht erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche haben oder in
einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Trotz
erhöhter Zuweisungen ist die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz gesunken. Die Begründung liegt darin, dass rd. 50
Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, inzwischen eine Arbeit
aufgenommen haben und nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen ist. Dies
betrifft überwiegend kolumbianische und afrikanische Asylsuchende, die uns in
den vergangenen Monaten zugewiesen wurden.
Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass Asylbewerber nur mit Zustimmung der
Ausländerbehörde einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Das bedeutet, dass
vom potentiellen Arbeitgeber ein 5-seitiger Antrag ausgefüllt werden muss und
dieser an die Ausländerbehörde geschickt wird. Die Ausländerbehörde leitet
diesen Antrag dann an eine zentrale Stelle der Agentur für Arbeit in Duisburg.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen muss dann eine Entscheidung getroffen
werden. In allen uns bekannten Fällen wurde eine Arbeitserlaubnis erteilt (es
gab eine Ausnahme, wo der Arbeitgeber sich bzgl. des Urlaubsanspruches
verschrieben hatte; hier erfolgte eine Korrektur). Es ist allerdings zu
beachten, dass keine grundsätzliche Arbeitserlaubnis erteilt wird, sondern eine
arbeitgeberbezogene.
Bei
den erwerbstätigen Asylsuchenden ist darüber hinaus zu bedenken, dass diese
weiterhin in unseren Unterkünften wohnen, da kein alternativer Wohnraum in
Wiefelstede zur Verfügung steht und eine Wohnsitznahme in Wiefelstede
festgelegt ist. In Einzelfällen konnte bereits eine Streichung der
Wohnsitzauflage erfolgen. Diese kann dann beantragt werden, wenn man nicht mehr
auf Sozialleistungen angewiesen ist und eine Wohnung in einem anderen Ort als
Wiefelstede gefunden wurde. Man könnte meinen, dass es sich hierbei um einen
relativ simplen Vorgang handelt, aber entsprechende Anträge müssen über die
Ausländerbehörde an die Landesaufnahmebehörden gestellt werden. Bis hier
Entscheidungen getroffen werden, vergehen leider einige Wochen. Noch schwieriger
wird es, wenn ein Umzug in ein anderes Bundesland erfolgen soll.
Bezüglich
der Zuweisungen stellt sich die Situation so dar, dass bis Ende September noch
35 Menschen aufzunehmen sind.
Der
FD Soziale Hilfen steht im ständigen Kontakt mit der Landesaufnahmebehörde. Es
ist angedacht, die neu erworbene Unterkunft Am Esch ab Mitte September mit rd.
20 Personen zu belegen. Darüber hinaus sind in den anderen Unterkünften noch
einige Plätze, so dass rein rechnerisch die Quote noch erfüllt werden kann. Ob denn
dann bis zum 30.09.2024 alle Zuweisungen erfolgt sind, bleibt noch abzuwarten.
Neben
den Großunterkünften sind die Schutzsuchenden noch in weiteren rd. 60 Wohnungen
untergebracht, die die Gemeinde Wiefelstede angemietet hat (oder selbst
Eigentümerin ist).
Die
Wohnungssituation in den Großunterkünften stellt sich wie folgt dar:
Dringenburger Krug:
ehemalige Gaststube: hier sind derzeit 10 Menschen (Ukrainer) untergebracht
(Kapazität bei 10 Personen)
ehemaliger Saal: hier sind derzeit 12 Menschen (Kolumbianer) untergebracht
(Kapazität bei 18 Personen)
Oberwohnung: hier sind 3 Menschen untergebracht (Ukrainer)
(Kapazität 15 Personen)
Gesamt: 25 (bei 43 Plätzen)
Freie Plätze: 18
Dörpshus:
Hier sind derzeit 19 Personen untergebracht (Türken und Ukrainer). Die Kapazität liegt bei 23 Personen.
Freie Plätze: 4
Schwarzer Weg 3 (ehemals BWE):
Hier sind derzeit 40 Personen untergebracht (Kolumbianer und Menschen aus afrikanischen Staaten). Die Kapazität liegt bei 45 Personen.
Freie Plätze: 5
Am Esch 3
Freie Plätze: 20-22
Freie Plätze gesamt: 47-49 (bei voller Auslastung ohne Rücksicht
auf familiäre Bindungen)
Die
Quote mit noch 35 aufzunehmenden Menschen, die bis zum 30.09.2024 gilt, kann
demnach erfüllt werden.
Es
liegen noch keine Hinweise vor, in welcher Größenordnung mit einer neuen Quote
zu rechnen ist. Es bleibt aber festzustellen, dass eine Unterbringung immer
schwieriger wird.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
./.