Betreff
Sportförderungsprogramm 2025
hier: Antrag des Schützen- und Heimatvereins Gristede e.V. vom 28.06.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei KK-Gewehrschäften
Vorlage
B/2615/2024
Aktenzeichen
20200 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung von zwei KK-Gewehrschäften gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 816,67 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2024 eine Drittelförderung zur Beschaffung von zwei KK-Gewehrschäften. Hintergrund ist, dass die Beschaffung neuer KK-Gewehre sehr kostenintensiv sei und durch die Beschaffung von Tesro Match-Aluschäften Evolution 10 Basic Auflage die Gewehre den neuesten internationalen sportlichen Anforderungen gewachsen wären. So kann etwa der Hinterschaft binnen kürzester Zeit vom Vorderschaft abgenommen und getauscht werden (Vorteil im Dreistellungskampf). Darüber hinaus lassen sich nahezu alle derzeit gängigen Kleinkaliber-Gewehr-Systeme darin verbauen wie etwa Anschütz, Walther, Feinwerkbau, Bleiker usw..

Der eingereichte Kostenvoranschlag (Internet-Auszug) beläuft sich auf 1.199,00 € pro Gewehrschaft inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 19.07.2024 wurde dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung, ausgehend von voraussichtlichen Beschaffungskosten in Höhe von 2.450,00 €, in Höhe von max.   816,67 € denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung von zwei KK-Gewehrschäften ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

Folgende Förderungen wurden in den letzten Jahren bewilligt:

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2011

1 Feinwerkbau-Luftgewehr

399,67 €

1.199,00 €

2012

1 Kleinkalibergewehr

511,33 €

1.534,00 €

2012

1 Auswertungsgerät

816,67 €

2.450,00 €

2014

1 Luftpistole

499,33 €

1.498,00 €

2015

11 elektronische Schießanlagen

12.833,33 €

38.500,00 €

2018

1 Luftgewehr

600,00 €

1.800,00 €

2019

1 Luftgewehr

633,33 €

1.900,00 €

2021

1 Luftgewehr

638,33 €

1.915,00 €

2023

3 Lichtpunktgewehre

1.519,00 €

4.557,00 €

Gesamt

18.450,99 €

55.353,00 €

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und Heimatvereins Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 816,67 € empfohlen.


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 816,67 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: