hier: Antrag des Schützen- und Heimatvereins Gristede e.V. vom 28.06.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei KK-Gewehrschäften
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung von zwei
KK-Gewehrschäften gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien sowie unter
Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max.
816,67 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2024
eine Drittelförderung zur Beschaffung von zwei KK-Gewehrschäften. Hintergrund
ist, dass die Beschaffung neuer KK-Gewehre sehr kostenintensiv sei und durch
die Beschaffung von Tesro Match-Aluschäften Evolution 10 Basic Auflage
die Gewehre den neuesten internationalen sportlichen Anforderungen gewachsen
wären. So kann etwa der Hinterschaft binnen kürzester Zeit vom Vorderschaft
abgenommen und getauscht werden (Vorteil im Dreistellungskampf). Darüber hinaus
lassen sich nahezu alle derzeit gängigen Kleinkaliber-Gewehr-Systeme darin
verbauen wie etwa Anschütz, Walther, Feinwerkbau, Bleiker usw..
Der
eingereichte Kostenvoranschlag (Internet-Auszug) beläuft sich auf 1.199,00 €
pro Gewehrschaft inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 19.07.2024 wurde dem
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und
mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen
einer Drittelbezuschussung, ausgehend von voraussichtlichen Beschaffungskosten
in Höhe von 2.450,00 €, in Höhe von max.
816,67 € denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
von zwei KK-Gewehrschäften ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Folgende Förderungen wurden in den letzten Jahren
bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2011 |
1 Feinwerkbau-Luftgewehr |
399,67 € |
1.199,00 € |
2012 |
1 Kleinkalibergewehr |
511,33 € |
1.534,00 € |
2012 |
1 Auswertungsgerät |
816,67 € |
2.450,00 € |
2014 |
1 Luftpistole |
499,33 € |
1.498,00 € |
2015 |
11 elektronische Schießanlagen |
12.833,33 € |
38.500,00 € |
2018 |
1 Luftgewehr |
600,00 € |
1.800,00 € |
2019 |
1 Luftgewehr |
633,33 € |
1.900,00 € |
2021 |
1 Luftgewehr |
638,33 € |
1.915,00 € |
2023 |
3 Lichtpunktgewehre |
1.519,00 € |
4.557,00 € |
|
Gesamt |
18.450,99 € |
55.353,00 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und
Heimatvereins Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von
max. 816,67 € empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 816,67 € wurden im
Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: