hier: Antrag des SSV Gristede e.V. vom 25.06.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Reinigungsmaschine
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V.
zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine gem. § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.185,64 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V. beantragt mit Schreiben vom
25.06.2024 eine Drittelförderung zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine –
vorrangig für die Fußböden der Duschräume. Gleichwohl ist die gewünschte
Maschine auch für die Reinigung des Sporthallenbodens geeignet.
Die
bislang eingesetzte und ständig reparaturbedürftige bzw. defekte
Reinigungsmaschine wird ausgesondert.
Die
neue Reinigungsmaschine wird vermutlich in dem kleinen Raum unter der Treppe im
Flurbereich des MZG Gristede gelagert. Sollte dieser Raum wider Erwarten zu
klein sein, wird auf den Putzmittelraum ausgewichen und dort ggfs.
untergebrachtes Material in den Raum unter der Treppe verlastet. Eine
erforderliche Tankentleerung der Reinigungsmaschine erfolgt über dem im
Putzmittelraum befindlichen Ausgussbecken, so dass der Einbau von Bodenabläufen
nicht nötig ist. Die Akku-Aufladung der Reinigungsmaschine wird über eine
herkömmliche 230 V-Steckdose im Putzmittelraum gewährleistet.
Der
Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V. übernimmt die laufenden
Unterhaltungskosten der Reinigungsmaschine.
Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 3.556,91 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 04.07.2024 wurde dem Spiel- und Sportverein
Gristede 1974 e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung
in Höhe von max. 1.185,64 € denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde
zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung
herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
einer Reinigungsmaschine ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Folgende Förderungen wurden in den letzten Jahren
bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2015 |
Aufsitzmäher |
1.600,00 € |
1.600,00 € |
2022 |
Beregnungsanlage Sportplatz Gristede |
22.258,71 € |
22.684,76 € |
2022 |
Boulplatzbeleuchtung |
2.000,00 € |
7.308,01 € |
|
|
25.858,71 € |
31.592,77 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Spiel- und Sportvereins
Gristede 1974 e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.185,64 € empfohlen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.185,64 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: