Betreff
Sportförderungsprogramm 2025
hier: Antrag des SSV Gristede e.V. vom 25.06.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Reinigungsmaschine
Vorlage
B/2616/2024
Aktenzeichen
20200 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V.  zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.185,64 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.06.2024 eine Drittelförderung zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine – vorrangig für die Fußböden der Duschräume. Gleichwohl ist die gewünschte Maschine auch für die Reinigung des Sporthallenbodens geeignet.

Die bislang eingesetzte und ständig reparaturbedürftige bzw. defekte Reinigungsmaschine wird ausgesondert.

Die neue Reinigungsmaschine wird vermutlich in dem kleinen Raum unter der Treppe im Flurbereich des MZG Gristede gelagert. Sollte dieser Raum wider Erwarten zu klein sein, wird auf den Putzmittelraum ausgewichen und dort ggfs. untergebrachtes Material in den Raum unter der Treppe verlastet. Eine erforderliche Tankentleerung der Reinigungsmaschine erfolgt über dem im Putzmittelraum befindlichen Ausgussbecken, so dass der Einbau von Bodenabläufen nicht nötig ist. Die Akku-Aufladung der Reinigungsmaschine wird über eine herkömmliche 230 V-Steckdose im Putzmittelraum gewährleistet.

Der Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V. übernimmt die laufenden Unterhaltungskosten der Reinigungsmaschine.

Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 3.556,91 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 04.07.2024 wurde dem Spiel- und Sportverein Gristede 1974 e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung in Höhe von max. 1.185,64 € denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung einer Reinigungsmaschine ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

Folgende Förderungen wurden in den letzten Jahren bewilligt:

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2015

Aufsitzmäher

1.600,00 €

1.600,00 €

2022

Beregnungsanlage Sportplatz Gristede

22.258,71 €

22.684,76 €

2022

Boulplatzbeleuchtung

2.000,00 €

7.308,01 €

25.858,71 €

31.592,77 €

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Spiel- und Sportvereins Gristede 1974 e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.185,64 € empfohlen.


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.185,64 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.


Anlagen: