hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 27.03.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie eines Wettkampftrampolins
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von max. 1.467,71 € sowie zur Beschaffung eines
Wettkampftrampolins einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 3.766,33 € gem.
§ 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien (Drittelförderung) sowie unter
Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Email vom 27.03.2024 eine Drittelförderung
zur Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie
eines Wettkampftrampolins.
Nach
den vorgelegten Unterlagen betragen die Beschaffungskosten voraussichtlich
a)
4.403,13 € (inkl. MWST) für zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör
b) 11.298,99 € (inkl. MWST) für ein
Wettkampftrampolin
Mit
Email vom 28.03.2024 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der Antragseingang
bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung denkbar wäre. Einer vorzeitigen
Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche
spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie eines Wettkampftrampolin ist gemäß § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages (zwei
Bodenrollenmatten = 1.467,71 € / Wettkampftrampolin = 3.766,33 €) ist gemäß § 8
der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2011 |
Fahrbarer Spiegel |
583,34 € |
1.750,02 € |
2014 |
Trampolin |
1.894,87 € |
5.684,61 € |
2015 |
Aufsitzmäher |
1.999,00 € |
1.999,00 € |
2015 |
Carport |
876,16 € |
2.628,48 € |
2016 |
2 Fußballtore (Sachgesamtheit) |
441,97 € |
1.325,91 € |
2018 |
Laubbläser und Freischneider |
718,92 € |
718,92 € |
2019 |
Ballwurfmaschine |
637,38 € |
1.912,14 € |
2021 |
Rasentraktor/Aufsitzmäher |
1.583,33 € |
1.583,33 € |
2022 |
Minitrampolin |
472,00 € |
944,00 € |
2022 |
Saugwalze Tennisplätze |
457,45 € |
1.372,34 € |
2023 |
Gerätehaus |
25.000,00 € |
75.764,14 € |
2024 |
Matten und Mattenwagen |
1.414,65 € |
4.243,95 € |
2024 |
Bewässerungsanlage (Abschlagszahlung) |
11.000,00 € |
noch offen |
|
Gesamt |
47.079,07 € |
99.926,84 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des TV Metjendorf 04
e.V. unterstützt und eine Drittelförderung empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 5.234,04 € wurden im
Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: