Betreff
Sportförderungsprogramm 2025
hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 27.03.2024 auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie eines Wettkampftrampolins
Vorlage
B/2618/2024
Aktenzeichen
20200 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.467,71 € sowie zur Beschaffung eines Wettkampftrampolins einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 3.766,33 € gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien (Drittelförderung) sowie unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Email vom 27.03.2024 eine Drittelförderung zur Beschaffung von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie eines Wettkampftrampolins.

Nach den vorgelegten Unterlagen betragen die Beschaffungskosten voraussichtlich

a)           4.403,13 € (inkl. MWST) für zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör

b)         11.298,99 € (inkl. MWST) für ein Wettkampftrampolin

              

Mit Email vom 28.03.2024 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung von zwei Bodenrollenmatten inkl. Zubehör sowie eines Wettkampftrampolin ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages (zwei Bodenrollenmatten = 1.467,71 € / Wettkampftrampolin = 3.766,33 €) ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2011

Fahrbarer Spiegel

583,34 €

1.750,02 €

2014

Trampolin

1.894,87 €

5.684,61 €

2015

Aufsitzmäher

1.999,00 €

1.999,00 €

2015

Carport

876,16 €

2.628,48 €

2016

2 Fußballtore (Sachgesamtheit)

441,97 €

1.325,91 €

2018

Laubbläser und Freischneider

718,92 €

718,92 €

2019

Ballwurfmaschine

637,38 €

1.912,14 €

2021

Rasentraktor/Aufsitzmäher

1.583,33 €

1.583,33 €

2022

Minitrampolin

472,00 €

944,00 €

2022

Saugwalze Tennisplätze

457,45 €

1.372,34 €

2023

Gerätehaus

25.000,00 €

75.764,14 €

2024

Matten und Mattenwagen

1.414,65 €

4.243,95 €

2024

Bewässerungsanlage (Abschlagszahlung)

11.000,00 €

noch offen

Gesamt

47.079,07 €

99.926,84 €

Verwaltungsseitig wird der Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. unterstützt und eine Drittelförderung empfohlen.


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 5.234,04 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: