Betreff
Kulturförderungsprogramm 2025
hier: Antrag des Ortsbürgervereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Reinigungsmaschine
Vorlage
B/2619/2024
Aktenzeichen
20200 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V.  zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine gem. § 8 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.350,13 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. beantragt mit seinem Schreiben – eingegangen am 17.06.2024 - eine Vollförderung zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine.

Die Reinigungsmaschine soll zukünftig im Lagerraum/Putzmittelraum gelagert werden. Eine erforderliche Tankentleerung der Reinigungsmaschine erfolgt über den Bodenablauf in der Herrentoilette. so dass der Einbau von weiteren Bodenabläufen nicht nötig ist. Die Akku-Aufladung der Reinigungsmaschine wird über eine herkömmliche 230 V-Steckdose im Putzmittelraum gewährleistet.

Der Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. übernimmt die laufenden Unterhaltungskosten der Reinigungsmaschine.

Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 4.050,39 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 04.07.2024 wurde dem Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung (§ 8 Kulturförderungsrichtlinien), alternativ im Rahmen einer Vollförderung (§ 9 Kulturförderungsrichtlinien) denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen                                  (x)

2)      Antragsteller ist ein gemeinnütziger Verein                                                            (x)

3)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung einer Reinigungsmaschine ist gemäß § 8 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

Der Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. hat erstmalig einen entsprechenden Antrag gestellt. Förderungen vergleichbarer Art ergingen in den letzten zehn Jahren nicht.

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Ortsbürgervereins Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung unter Gleichbehandlungsgrundsätzen in Höhe von max. 1.350,13 € empfohlen.


Finanzierung:

Die gewünschten Haushaltsmittel in Höhe von 4.050,39 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 281102, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.


Anlagen: