hier: Antrag des Ortsbürgervereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung einer Reinigungsmaschine
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung einer Reinigungsmaschine gem. § 8 der Kulturförderungsrichtlinien
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.350,13 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. beantragt mit seinem Schreiben – eingegangen
am 17.06.2024 - eine Vollförderung zur Beschaffung einer Reinigungsmaschine.
Die
Reinigungsmaschine soll zukünftig im Lagerraum/Putzmittelraum gelagert werden.
Eine erforderliche Tankentleerung der Reinigungsmaschine erfolgt über den
Bodenablauf in der Herrentoilette. so dass der Einbau von weiteren
Bodenabläufen nicht nötig ist. Die Akku-Aufladung der Reinigungsmaschine wird
über eine herkömmliche 230 V-Steckdose im Putzmittelraum gewährleistet.
Der
Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. übernimmt die laufenden Unterhaltungskosten
der Reinigungsmaschine.
Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 4.050,39 € inkl. Mehrwertsteuer.
Mit Email vom 04.07.2024 wurde dem Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. der
Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelbezuschussung
(§ 8 Kulturförderungsrichtlinien), alternativ im Rahmen einer Vollförderung (§
9 Kulturförderungsrichtlinien) denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung
wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere
Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2024 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
einer Reinigungsmaschine ist gemäß § 8 Abs. 1 der Kulturförderungsrichtlinien
förderungsfähig. Aufgrund des möglichen Zuschussbetrages ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Der Ortsbürgerverein Wiefelstede e.V. hat erstmalig
einen entsprechenden Antrag gestellt. Förderungen vergleichbarer Art ergingen
in den letzten zehn Jahren nicht.
Verwaltungsseitig wird der Antrag des
Ortsbürgervereins Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung unter
Gleichbehandlungsgrundsätzen in Höhe von max. 1.350,13 € empfohlen.
Finanzierung:
Die gewünschten Haushaltsmittel in Höhe von 4.050,39 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 281102, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: