Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Stand der
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 in der als Anlage zur
Beratungsvorlage B/2626/2024 beigefügten Fassung zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Bereits
bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 war abzusehen, dass die
Haushaltsplanung 2025 bei unveränderten Rahmenbedingungen voraussichtlich stark
defizitär sein würde. So wies das Finanzplanjahr 2025 bereits ein Defizit in
Höhe von 3.907.100 € aus. Im Zeitraum vom IV. Quartal 2023 bis zum III. Quartal
2024 haben sich die Steuererträge der Gemeinde noch positiver entwickelt als
bei der Haushaltsplanung 2024 angenommen. Erstmals in der Geschichte der
Gemeinde ergibt sich aus diesen Steuererträgen eine Steuereinnahmenkraft, die
den rechnerischen Bedarf im Finanzausgleich deckt. Als Folge dieser sehr
positiven Entwicklung erhält die Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2025 keine
Schlüsselzuweisung vom Land, so dass diese im Jahr 2025 auszuplanen sind. Auch
sind die Mittelanforderungen im Bereich der Kindertagesstätten nochmals
deutlich gestiegen. Diese beiden
Faktoren haben die Ausgangslage für die Haushaltsplanung 2025 verschärft. Der
erste Entwurf 2025 geht daher von einem Defizit in Höhe von insgesamt 5.296.500
€ aus. Auch die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 sind stark defizitär.
Über
den gesamten Finanzplanungszeitraum betrachtet beläuft sich das planerische
Defizit auf 13.262.400 €.
Nachfolgend
werden die wesentlichen Positionen erläutert:
I. Ergebnishaushalt
1.
Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer A wurde mit
dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 205.000 € eingeplant.
Steigerungen sind nicht zu
erwarten, so dass dieser Ansatz für alle Planjahre übernommen wurde.
Die Grundsteuer B wurde mit
dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. einer Steigerung gem.
Orientierungsdaten in Höhe von 1,3 % mit insgesamt 2.635.100 € eingeplant.
Für die künftigen Jahre
wurden die Orientierungsdaten angewandt.
Für die beiden Ansätze gibt
es gegenüber den Ansätzen des Finanzplanjahres 2025 aus der Haushaltsplanung
2024 lediglich geringe Veränderungen.
Aufgrund der
Grundsteuerreform sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B ab 2025 neu zu
kalkulieren. Derzeit gehen vom Finanzamt noch laufend weitere Messbeträge bzw.
Änderungen ein. Außerdem werden fehlerhafte Datensätze korrigiert, so dass eine
abschließende Kalkulation erst zur Dezember-Sitzung erfolgen kann. Sobald klar
ist, welche Hebesätze und Messbeträge jeweils anzusetzen sind, wird es
voraussichtlich noch Verschiebungen zwischen den beiden Ansätzen geben. Geplant
wurde für den Haushalt 2025 zunächst ertragsneutral.
2.
Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuer 2025 wurde mit einem Ansatz in Höhe von 9.450.000 € (Vorjahr 2024 = 9.800.000 €) in die Haushaltsplanung aufgenommen. Der Ansatz 2025 liegt damit um 890.000 € über dem Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 (8.560.000 €). Basis für die Einplanung ist einerseits das voraussichtliche Anordnungssoll 2025. Der Verwaltung liegen außerdem weitere verlässliche Informationen vor, aus denen sich Nachveranlagungen für Vorjahre ergeben, welche im Jahr 2025 ertragswirksam werden. Darüber hinaus wurden die Orientierungsdaten bereits ab 2025 mit +3,2 % angenommen. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten mit +4,6 % (2026), +3,6 % (2027) und +3,3 % (2028) angewandt.
Auf Basis des Gewerbesteueraufkommens war aufwandsseitig eine Gewerbesteuerumlage 2025 in Höhe von 945.000 € (35 % auf den Gewerbesteuermessbetrag; entspricht 10 % des Gewerbesteueransatzes) einzuplanen.
3.
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2025 wurde
auf Basis der Orientierungsdaten (+8,0 %) und des voraussichtlichen Ergebnisses
2024 berechnet und eingeplant. Entsprechend waren Erträge in Höhe von 9.729.500
€ (Vorjahr 2024 = 9.310.000 €) in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die
Einplanung ist folglich um 311.500 € geringer als der Ansatz für das
Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 (10.041.000 €). Auch für die
Folgejahre wurden die Orientierungsdaten angewandt (2026 = +5,8 %, 2027 = +5,6
% und 2028 = +4,9 %). Das Aufkommen der Einkommensteuer steigt bis zum Jahr
2028 auf 11.402.900 € an.
4.
Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer
Auch die Einplanung der Umsatzsteuer 2025 bis 2028 erfolgt auf Basis der Orientierungsdaten sowie des voraussichtlichen Ergebnisses 2024. Für 2025 konnten Erträge in Höhe von 1.184.700 € eingeplant werden (Vorjahr 2024 = 1.270.000 €) Der Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus dem Haushalt 2024 wird folglich um 127.300 € unterschritten (= 1.312.000 €). Bis zum Planjahr 2028 steigen die Erträge auf 1.262.200 € an.
5.
Schlüsselzuweisungen
Maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist zum einen der Grundbetrag, der die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse widerspiegelt und die „veredelten“ Einwohnerzahlen. Auf Basis des Grundbetrages 2024 (1.377,16 €) sowie einer Steigerung gem. Orientierungsdaten von 1,8 % wurde von einem vorläufigen Grundbetrag 2025 in Höhe von 1.401,95 € ausgegangen. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten vollständig angewandt (2026 = +3,3 % = 1.448,21, 2027 = +2,3 % = 1.481,52 € und 2028 = + 2,4 % = 1.517,08 €). Ab dem Finanzausgleich 2025 sind die Einwohnerzahlen auf Basis Zensus 2022 zugrunde zu legen. Berücksichtigt wurde zunächst die Einwohnerzahl zum 30.06.2022 in Höhe von 16.220 Einwohner. Rechtlich unklar ist derzeit noch, ob möglicherweise noch die Einwohnerzahl zum 30.06.2023 für den vorläufigen Finanzausgleich heranzuziehen ist, welche derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Spätestens zum endgültigen Finanzausgleich 2025 im kommenden Jahr wird die Einwohnerzahl zum 30.06.2024 zugrunde zu legen sein.
Außerdem ist noch nicht abschließend geregelt, wie der „Demografiefaktor“ berechnet wird, mit dem starke Einwohnerverluste abgemildert werden sollen. Dieser soll sich aus einem Fünfjahres-Durchschnitt der Einwohnerzahlen ermitteln und ist dem o.g. Stichtags-Wert gegenüberzustellen. Ist dieser Durchschnitts-Wert höher, ist der Differenzwert der Einwohnerzahl hinzuzurechnen. Noch nicht geklärt ist jedoch, welche Einwohnerzahlen bei der Durchschnitts-Berechnung zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem zweiten Haushaltsentwurf geklärt sein wird, welche Einwohnerzahl für den Finanzausgleich anzuwenden ist. Abzuwarten bleibt außerdem, inwieweit die Anwendung der Zensus-Einwohnerzahlen Auswirkungen auf den Grundbetrag haben wird.
Auf Basis der Grundbeträge multipliziert mit den „veredelten“ Einwohnerzahlen steigt die sogenannte Bedarfsmesszahl im Finanzausgleich in den Folgejahren deutlich an, was den Finanzbedarf abbildet.
Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die vorhandene Steuereinnahmekraft, welche der vorgenannten Bedarfsmesszahl gegenübergestellt wird. Für den Finanzausgleich 2025 ist die Steuereinnahmekraft von Oktober 2023 bis September 2024 maßgebend. Aufgrund der sehr hohen Steuereinnahmekraft, insbesondere durch erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen, übersteigt diese im Finanzausgleichsjahr 2025 den Finanzbedarf. Die Gemeinde Wiefelstede erhält somit im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen, sondern muss in den Finanzausgleich einzahlen. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 20 % des übersteigenden Betrages und belastet den Haushalt folglich mit 112.900 €. Im Ergebnishaushalt kann hierfür im Jahr 2024 eine Rückstellung gebildet werden. Diese kann im Jahr 2025 aufgelöst werden und neutralisiert den dortigen Aufwand. Da der Betrag in 2025 zahlungswirksam wird, wird der Finanzhaushalt 2025 entsprechend belastet.
Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus dem Haushalt 2024 ergibt sich somit eine Mehrbelastung durch die Ausplanung der Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.200.300 €.
Für die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 sind wieder Schlüsselzuweisungen zu erwarten (2026 = 2.362.500 €, 2027 = 2.714.000 € und 2028 = 2.514.500 €).
6.
Kreisumlage
Auf Grundlage der o.g. Finanzausgleichsdaten erfolgt die Berechnung der Kreisumlage. Zu berücksichtigen ist derzeit unverändert ein Hebesatz in Höhe von 34,0 %. Daraus resultiert eine Kreisumlage 2025 in Höhe von rund 8.404.300 €. Gegenüber dem Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus dem Haushalt 2024 steigt die Kreisumlage um 374.300 € an.
7.
Gebäudemanagement/Tiefbau
Die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen im Gebäudemanagement steigen im Jahr 2025 auf insgesamt 3.141.400 € an (Vorjahr = 2.558.100 €). Ursächlich für die Steigerung ist insbesondere eine Sanierung des MZG Wiefelstede in Höhe von 802.300 € (Umkleide und Sanitärbereich sowie Fensterelement Clubraum). Die gesamten Unterhaltungsaufwendungen im Gebäudemanagement betragen 1.773.300 € gegenüber 732.100 € im Jahr 2024.
Weitere größere Maßnahmen sind:
- Grund- und Oberschule Wiefelstede: Anbindung der
Fernwärmeleitung und der Erweiterung der Heizungsverteilung = 95.000 €
- GS Metjendorf: Flachdachsanierung (2-geschossiger Bau) = 175.700 €
- Kiga Heidkamp: Deckensanierung = 48.500 €
- Kiga Ofenerfeld: Deckensanierung = 52.400 €
- Swemmbad: San. Beckenkopf und Erneuerung Beckenkopfsteine = 38.000 €
- Kiga Gristede: Sanitärarbeiten = 29.400 €
Reduziert werden konnten die Ansätze für die Strom- und Gaskosten. Für die Stromkosten wurde bereits das Ausschreibungsergebnis berücksichtigt. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 349.900 € (Ansatz: 370.100 €). Für die Gaskosten liegen die Ausschreibungsergebnisse noch nicht vor, so dass die Ansätze bestmöglich zu schätzen waren. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 wurden Minderaufwendungen in Höhe von rund 176.400 € berücksichtigt (Ansatz 458.200 €).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Tiefbau (Fachdienst 30400) belaufen sich im Finanzplanungszeitraum unverändert auf einem Niveau von knapp 1.200.000 €. Auch hier konnten die Stromkosten auf Basis des Ausschreibungsergebnisses eingeplant werden, wodurch sich die Aufwendungen gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus dem Haushalt 2024 um rund 66.600 € reduziert haben.
8.
Personalaufwand
Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde für die tariflich Beschäftigten eine Tarifsteigerung in Höhe von jährlich 2,5 % angenommen und für die Beamten in Höhe von 5,5 %. Die Personalaufwendungen belaufen sich in 2025 auf 8.074.200 Euro.
9.
Defizitausgleich
Kindertagesstätten
Ein wesentlicher Posten im Ergebnishaushalt ist nach wie vor der Defizitausgleich für die Kindertagesstätten. Dieser steigt von 2024 auf 2025 netto von 3.800.000 € auf 4.691.900 € an. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 beträgt die Steigerung insgesamt 785.100 €.
Ursächlich für die o.g. Kostensteigerung sind diverse Faktoren, die nachstehend kurz dargestellt werden:
- Anhebung der Vertretungskosten von 10 % auf 15 % gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses
- Tarifsteigerungen (2,5 % bzw. 5,5 % für TV-L)
- Stufensteigerungen
- Höhergruppierungen
- Erhöhte Unterhaltungskosten Kiga Am Breeden (Dämmung, Fußbodenrenovierung, usw.)
- Erhöhter Aufwand Kita Schulweg wegen erhöhter Reinigungsflächen und zusätzlichem Aufwand Essensausgabe, da alle Kinder am Essen teilnehmen.
Im weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2028 steigen die Netto-Aufwendungen auf 5.389.900 € an. Berücksichtigt sind in den Netto-Aufwendungen neben diversen Zuschüssen auch die Beteiligung des Landkreises an den ungedeckten Kosten der Kindertagesstätten in Höhe von 714.900 € im Jahr 2025. Der Zuschuss steigt bis zum Jahr 2028 auf 769.900 € an.
10. Zinsaufwand
Für den Zinsaufwand wurden einerseits die zu erwartenden Zahlungen aus den bestehenden Darlehen eingeplant. Weiterhin wurden die Zinsaufwendungen aus einer evtl. Darlehensaufnahme aus der Ermächtigung 2024 (3.220.000 €) zu einem Zinssatz von 3,5 % berücksichtigt. Ob die Darlehensaufnahme zum Tragen kommt ist derzeit noch unklar. Eine Berechnung und evtl. Aufnahme würde im Jahr 2025 auf Basis der Abschlusszahlen und der Haushaltsreste erfolgen.
Da die Darlehensaufnahme 2025 erst zum zweiten Haushaltsentwurf geplant wird, erfolgt auch erst im zweiten Entwurf eine Einplanung der entsprechenden Zinsaufwendungen.
11. Außerordentlicher Ergebnishaushalt
Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden die „Überschüsse“ aus dem Verkauf von Wohnbauflächen nicht mehr als zusätzlicher investiver Infrastrukturzuschlag gebucht, sondern als „Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken“ im außerordentlichen Haushalt. Die Änderung der Buchungsweise erfolgte auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse. Für das Jahr 2025 sind Erträge in Höhe von knapp 870.000 € zu erwarten, die den Ergebnishaushalt entsprechend verbessern.
II. Finanzhaushalt
1. Finanzhaushalt laufende
Verwaltungstätigkeit
Der Finanzhaushalt 2025 für laufende Verwaltungstätigkeit schließt planerisch mit einem Defizit in Höhe von 4.270.200 € ab. Das Folgejahr 2026 weist ein Defizit in Höhe von 1.285.300 € aus. In den Jahren 2027 und 2028 werden geringe Überschüsse dargestellt, die jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die ordentliche Tilgung bzw. eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften.
2. Investiver Haushalt
Für die investiven Einzahlungen wird im Einzelnen auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im Wesentlichen finden sich hier die Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen wieder. Außerdem wurden diverse Investitionszuschüsse eingeplant, insbesondere aus LEADER-Förderungen für die Beschaffung von Spielgeräten beim Swemmbad, für eine Dachsanierung beim Heinrich-Kunst-Haus sowie für einen Spielplatz in Wemkendorf. Die investiven Einnahmen belaufen sich auf insgesamt 5.440.400 €.
Auch die investiven Auszahlungen finden sich vollständig im beigefügten Investitionsprogramm wieder. Die investiven Ausgaben befinden sich mit 9.969.500 € unter dem Niveau der Vorjahre.
Insbesondere sollen im Jahr 2025 folgende investive Maßnahmen umgesetzt werden:
- Fahrzeugbeschaffung GWL-2 Feuerwehr Wiefelstede = 330.000 €
- Anteilige Neubaukosten 2025 für die Feuerwehr-Nord = 550.000 €
- Erwerb von Wohnbauflächen = 641.400 €
- Erwerb von Gewerbeflächen = 2.564.000 €
- Erschließungskosten Baugebiete = 1.639.600 €
- Sanierung alte Siedlungsbereiche Heidkamp = 1.714.000 €
- Straßensanierung = 300.000 €
3. Finanzierungstätigkeit
Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 lediglich die Tilgungen aus den Bestandsdarlehen sowie aus einer evtl. Kreditaufnahme aus der Ermächtigung 2024 aufgenommen. Eine Entscheidung über die Kreditaufnahme aus der Ermächtigung 2024 in Höhe von maximal 3.220.000 € wird erst 2025 getroffen werden, sobald insbesondere der Stand der liquiden Mittel sowie die Haushaltsreste und sonstigen Vorbelastungen feststehen.
Weitere Darlehensaufnahmen einschl. der Tilgungen wurden im ersten Haushaltsentwurf nicht aufgenommen und werden erst im zweiten Haushaltsentwurf berücksichtigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zur Finanzierung der Salden aus Investitionstätigkeit Darlehensaufnahmen einzuplanen sind, da liquide Mittel in der erforderlichen Höhe nicht vorhanden sein werden.
Ohne eine Darlehensaufnahme
beträgt der Abfluss der liquiden Mittel im Jahr 2025 insgesamt 9.769.200 €.
Über den gesamten Finanzplanungszeitraum beträgt der Abfluss 25.258.600 €. Es
wird darauf hingewiesen, dass Darlehensaufnahmen lediglich für den investiven
Saldo möglich sind. In 2025 sind dies 4.529.100 €. Im gesamten
Finanzplanungszeitraum beträgt der Saldo 16.028.900 €. Die Differenz zum o.g.
Mittelabfluss in Höhe von 9.229.700 € müsste aus liquiden Mitteln bzw.
Kassenkredite finanziert werden.
III. Gesamtfazit
Insbesondere das erhebliche
planerische Defizit im Ergebnishaushalt 2025 sowie das strukturelle Defizit im
gesamten Finanzplanungszeitraum weisen Höchstwerte aus und sind sehr bedenklich
und so nicht tragbar. Zwar besteht eine beschlossene Überschussrücklage zum
31.12.2018 in Höhe von 14.150.000 €, die sich mit den folgenden
Jahresabschlüssen auch noch erhöhen wird. Diese kann für den fiktiven
Haushaltsausgleich grundsätzlich herangezogen werden. Gleichwohl sollte die
Rücklage dafür verwendet werden, Defizite übergangsweise auszugleichen. Sowohl
im Finanzplanungszeitraum als auch in den Haushaltsplanungen der Vorjahre zeigt
sich jedoch, dass das Defizitproblem nachhaltig ist und somit seitens der
Verwaltung und den Gremien gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen sind, um
dieses Defizit deutlich zu reduzieren.
Seitens der Verwaltung
werden bis zum zweiten Haushaltsentwurf hin sämtliche Aufwandspositionen
nochmals auf Einspar- bzw. Verschiebungsmöglichkeiten hin überprüft und
sämtliche Ertragspositionen auf Optimierungspotenzial.
Problematisch ist dabei,
dass eine Vielzahl der Aufwendungen zu den Pflichtaufgaben zählen und kaum zu
beeinflussen sind. Im Bereich der Unterhaltung
und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke werden diverse Einsparungen
bzw. Verschiebungen erfolgen müssen. Allerdings sind die Möglichkeiten auch in
diesem Bereich begrenzt. Der Bestand an
Gebäuden wird stetig größer. Daraus resultiert ein stetig steigender
Mehraufwand an Unterhaltungskosten. Allein der Aufwand für die Wartungen
technischer Einrichtungen steigt ständig an und bindet zunehmend finanzielle
Mittel als auch personelle Ressourcen. Andererseits muss die Gemeinde dafür
Sorge tragen, die Gebäudesubstanz zu erhalten und es zu keinen
Unterhaltungsstau kommen zu lassen, der am Ende teurer werden würde als die
lfd. Unterhaltung.
Auch
die o.g. Ertragspositionen sind vielfach nicht unmittelbar beeinflussbar, da
Grundlage die Vorgaben des Finanzausgleichs bzw. die von außen eingebrachten
Berechnungs-grundlagen sind. Auswirkungen auf die endgültige Haushaltsplanung
im Ergebnishaushalt werden natürlich noch die Berechnungsgrößen des
Finanzausgleichs haben. Diese werden voraussichtlich Mitte/Ende November
vorliegen. Auch die Steuerschätzung im Herbst kann noch zu Änderungen bei den
entsprechenden Ertragspositionen führen.
Zur Verbesserung der
Eigenfinanzierungskraft ist ertragsseitig aus Sicht der Verwaltung eine
Anhebung der Realsteuerhebesätze angezeigt. Zu berücksichtigen ist dabei auch,
dass in der Finanzausgleichsberechnung 90 % der landesweit durchschnittlichen
Steuerhebesätze berücksichtigt werden. Diese Durchschnittshebesätze sind
deutlich höher als die Hebesätze der Gemeinde Wiefelstede. Folglich wird die
Gemeinde Wiefelstede im Finanzausgleich deutlich „reicher“ gerechnet, als sie
tatsächlich ist. Auch um dieses Delta aus fiktiver Steuereinnahmekraft und
tatsächlicher Steuereinnahmekraft nicht weiter steigen zu lassen, ist aus Sicht
der Verwaltung zum Haushaltsjahr 2025 eine Anpassung der Steuerhebesätze
erforderlich.
Auf Basis der jetzigen
Haushaltseinplanung würde eine 10%-ige Anhebung zu folgenden
Ertragssteigerungen führen:
Grundsteuer A = 6.400 €
Grundsteuer B = 77.500 €
Gewerbesteuer = 270.000 €
Auch der investive Bereich
wird nochmals dahingehend zu überprüfen sein, ob Einsparungen oder
Verschiebungen möglich sind. Zwar hat sich das Ausgabevolumen etwas gesenkt,
gleichwohl wird eine Finanzierung der Investitionen in Ermangelung einer
Investitionsrate nur durch Kreditaufnahmen möglich sein. Um hier die
Verschuldung und die Zinslast im Rahmen zu halten, ist auch im investiven
Haushalt zwingend eine Überprüfung der Ansätze erforderlich.