Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2025 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2025 bis 2028
Vorlage
B/2626/2024
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Stand der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2626/2024 beigefügten Fassung zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Haushaltsplanung hat auch in diesem Jahr wieder frühzeitig im Mai mit den Anforderungen der Mittelanmeldungen aus den Fachdiensten begonnen. Bis Ende August war der Großteil der Mittelanmeldungen im Fachdienst Haushalt und Jahresabschluss eingegangen und konnte dort geprüft und erfasst werden. Auf Basis dieser Daten wurde nunmehr die erste Zusammenstellung generiert.

Bereits bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 war abzusehen, dass die Haushaltsplanung 2025 bei unveränderten Rahmenbedingungen voraussichtlich stark defizitär sein würde. So wies das Finanzplanjahr 2025 bereits ein Defizit in Höhe von 3.907.100 € aus. Im Zeitraum vom IV. Quartal 2023 bis zum III. Quartal 2024 haben sich die Steuererträge der Gemeinde noch positiver entwickelt als bei der Haushaltsplanung 2024 angenommen. Erstmals in der Geschichte der Gemeinde ergibt sich aus diesen Steuererträgen eine Steuereinnahmenkraft, die den rechnerischen Bedarf im Finanzausgleich deckt. Als Folge dieser sehr positiven Entwicklung erhält die Gemeinde Wiefelstede im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisung vom Land, so dass diese im Jahr 2025 auszuplanen sind. Auch sind die Mittelanforderungen im Bereich der Kindertagesstätten nochmals deutlich gestiegen.  Diese beiden Faktoren haben die Ausgangslage für die Haushaltsplanung 2025 verschärft. Der erste Entwurf 2025 geht daher von einem Defizit in Höhe von insgesamt 5.296.500 € aus. Auch die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 sind stark defizitär.

Über den gesamten Finanzplanungszeitraum betrachtet beläuft sich das planerische Defizit auf 13.262.400 €.

Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen erläutert:

I. Ergebnishaushalt

 

1.       Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer A wurde mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 205.000 € eingeplant.

Steigerungen sind nicht zu erwarten, so dass dieser Ansatz für alle Planjahre übernommen wurde.

Die Grundsteuer B wurde mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. einer Steigerung gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,3 % mit insgesamt 2.635.100 € eingeplant.

Für die künftigen Jahre wurden die Orientierungsdaten angewandt.

Für die beiden Ansätze gibt es gegenüber den Ansätzen des Finanzplanjahres 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 lediglich geringe Veränderungen.

Aufgrund der Grundsteuerreform sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B ab 2025 neu zu kalkulieren. Derzeit gehen vom Finanzamt noch laufend weitere Messbeträge bzw. Änderungen ein. Außerdem werden fehlerhafte Datensätze korrigiert, so dass eine abschließende Kalkulation erst zur Dezember-Sitzung erfolgen kann. Sobald klar ist, welche Hebesätze und Messbeträge jeweils anzusetzen sind, wird es voraussichtlich noch Verschiebungen zwischen den beiden Ansätzen geben. Geplant wurde für den Haushalt 2025 zunächst ertragsneutral.

 

2.       Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuer 2025 wurde mit einem Ansatz in Höhe von 9.450.000 € (Vorjahr 2024 = 9.800.000 €) in die Haushaltsplanung aufgenommen. Der Ansatz 2025 liegt damit um 890.000 € über dem Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 (8.560.000 €). Basis für die Einplanung ist einerseits das voraussichtliche Anordnungssoll 2025. Der Verwaltung liegen außerdem weitere verlässliche Informationen vor, aus denen sich Nachveranlagungen für Vorjahre ergeben, welche im Jahr 2025 ertragswirksam werden. Darüber hinaus wurden die Orientierungsdaten bereits ab 2025 mit +3,2 % angenommen. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten mit +4,6 % (2026), +3,6 % (2027) und +3,3 % (2028) angewandt.

Auf Basis des Gewerbesteueraufkommens war aufwandsseitig eine Gewerbesteuerumlage 2025 in Höhe von 945.000 € (35 % auf den Gewerbesteuermessbetrag; entspricht 10 % des Gewerbesteueransatzes) einzuplanen.

3.       Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2025 wurde auf Basis der Orientierungsdaten (+8,0 %) und des voraussichtlichen Ergebnisses 2024 berechnet und eingeplant. Entsprechend waren Erträge in Höhe von 9.729.500 € (Vorjahr 2024 = 9.310.000 €) in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Die Einplanung ist folglich um 311.500 € geringer als der Ansatz für das Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 (10.041.000 €). Auch für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten angewandt (2026 = +5,8 %, 2027 = +5,6 % und 2028 = +4,9 %). Das Aufkommen der Einkommensteuer steigt bis zum Jahr 2028 auf 11.402.900 € an.

4.       Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Auch die Einplanung der Umsatzsteuer 2025 bis 2028 erfolgt auf Basis der Orientierungsdaten sowie des voraussichtlichen Ergebnisses 2024. Für 2025 konnten Erträge in Höhe von 1.184.700 € eingeplant werden (Vorjahr 2024 = 1.270.000 €) Der Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus dem Haushalt 2024 wird folglich um 127.300 € unterschritten (= 1.312.000 €). Bis zum Planjahr 2028 steigen die Erträge auf 1.262.200 € an.

5.       Schlüsselzuweisungen

Maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist zum einen der Grundbetrag, der die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse widerspiegelt und die „veredelten“ Einwohnerzahlen. Auf Basis des Grundbetrages 2024 (1.377,16 €) sowie einer Steigerung gem. Orientierungsdaten von 1,8 % wurde von einem vorläufigen Grundbetrag 2025 in Höhe von 1.401,95 € ausgegangen. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten vollständig angewandt (2026 = +3,3 % = 1.448,21, 2027 = +2,3 % = 1.481,52 € und 2028 = + 2,4 % = 1.517,08 €). Ab dem Finanzausgleich 2025 sind die Einwohnerzahlen auf Basis Zensus 2022 zugrunde zu legen. Berücksichtigt wurde zunächst die Einwohnerzahl zum 30.06.2022 in Höhe von 16.220 Einwohner. Rechtlich unklar ist derzeit noch, ob möglicherweise noch die Einwohnerzahl zum 30.06.2023 für den vorläufigen Finanzausgleich heranzuziehen ist, welche derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Spätestens zum endgültigen Finanzausgleich 2025 im kommenden Jahr wird die Einwohnerzahl zum 30.06.2024 zugrunde zu legen sein.

Außerdem ist noch nicht abschließend geregelt, wie der „Demografiefaktor“ berechnet wird, mit dem starke Einwohnerverluste abgemildert werden sollen. Dieser soll sich aus einem Fünfjahres-Durchschnitt der Einwohnerzahlen ermitteln und ist dem o.g. Stichtags-Wert gegenüberzustellen. Ist dieser Durchschnitts-Wert höher, ist der Differenzwert der Einwohnerzahl hinzuzurechnen. Noch nicht geklärt ist jedoch, welche Einwohnerzahlen bei der Durchschnitts-Berechnung zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem zweiten Haushaltsentwurf geklärt sein wird, welche Einwohnerzahl für den Finanzausgleich anzuwenden ist. Abzuwarten bleibt außerdem, inwieweit die Anwendung der Zensus-Einwohnerzahlen Auswirkungen auf den Grundbetrag haben wird.

Auf Basis der Grundbeträge multipliziert mit den „veredelten“ Einwohnerzahlen steigt die sogenannte Bedarfsmesszahl im Finanzausgleich in den Folgejahren deutlich an, was den Finanzbedarf abbildet.  

Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die vorhandene Steuereinnahmekraft, welche der vorgenannten Bedarfsmesszahl gegenübergestellt wird. Für den Finanzausgleich 2025 ist die Steuereinnahmekraft von Oktober 2023 bis September 2024 maßgebend. Aufgrund der sehr hohen Steuereinnahmekraft, insbesondere durch erhebliche Gewerbesteuernachzahlungen, übersteigt diese im Finanzausgleichsjahr 2025 den Finanzbedarf. Die Gemeinde Wiefelstede erhält somit im Jahr 2025 keine Schlüsselzuweisungen, sondern muss in den Finanzausgleich einzahlen. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 20 % des übersteigenden Betrages und belastet den Haushalt folglich mit 112.900 €. Im Ergebnishaushalt kann hierfür im Jahr 2024 eine Rückstellung gebildet werden. Diese kann im Jahr 2025 aufgelöst werden und neutralisiert den dortigen Aufwand. Da der Betrag in 2025 zahlungswirksam wird, wird der Finanzhaushalt 2025 entsprechend belastet.

Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus dem Haushalt 2024 ergibt sich somit eine Mehrbelastung durch die Ausplanung der Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.200.300 €. 

Für die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 sind wieder Schlüsselzuweisungen zu erwarten (2026 = 2.362.500 €, 2027 = 2.714.000 € und 2028 = 2.514.500 €).

6.       Kreisumlage

Auf Grundlage der o.g. Finanzausgleichsdaten erfolgt die Berechnung der Kreisumlage. Zu berücksichtigen ist derzeit unverändert ein Hebesatz in Höhe von 34,0 %. Daraus resultiert eine Kreisumlage 2025 in Höhe von rund 8.404.300 €. Gegenüber dem Ansatz des Finanzplanjahres 2025 aus dem Haushalt 2024 steigt die Kreisumlage um 374.300 € an.

7.       Gebäudemanagement/Tiefbau

Die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen im Gebäudemanagement steigen im Jahr 2025 auf insgesamt 3.141.400 € an (Vorjahr = 2.558.100 €). Ursächlich für die Steigerung ist insbesondere eine Sanierung des MZG Wiefelstede in Höhe von 802.300 € (Umkleide und Sanitärbereich sowie Fensterelement Clubraum). Die gesamten Unterhaltungsaufwendungen im Gebäudemanagement betragen 1.773.300 € gegenüber 732.100 € im Jahr 2024.

Weitere größere Maßnahmen sind:

-          Grund- und Oberschule Wiefelstede:  Anbindung der

Fernwärmeleitung und der Erweiterung der Heizungsverteilung               =                  95.000 €

-          GS Metjendorf: Flachdachsanierung (2-geschossiger Bau)                           =                175.700 €

-          Kiga Heidkamp: Deckensanierung                                                                          =                  48.500 €

-          Kiga Ofenerfeld: Deckensanierung                                                                         =                  52.400 €

-          Swemmbad: San. Beckenkopf und Erneuerung Beckenkopfsteine =               38.000 €

-          Kiga Gristede: Sanitärarbeiten                                                                 =                  29.400 €

              

Reduziert werden konnten die Ansätze für die Strom- und Gaskosten. Für die Stromkosten wurde bereits das Ausschreibungsergebnis berücksichtigt. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 349.900 € (Ansatz: 370.100 €). Für die Gaskosten liegen die Ausschreibungsergebnisse noch nicht vor, so dass die Ansätze bestmöglich zu schätzen waren. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 wurden Minderaufwendungen in Höhe von rund 176.400 € berücksichtigt (Ansatz 458.200 €).

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Tiefbau (Fachdienst 30400) belaufen sich im Finanzplanungszeitraum unverändert auf einem Niveau von knapp 1.200.000 €. Auch hier konnten die Stromkosten auf Basis des Ausschreibungsergebnisses eingeplant werden, wodurch sich die Aufwendungen gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus dem Haushalt 2024  um rund 66.600 € reduziert haben.

8.       Personalaufwand

Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde für die tariflich Beschäftigten eine Tarifsteigerung in Höhe von jährlich 2,5 % angenommen und für die Beamten in Höhe von 5,5 %. Die Personalaufwendungen belaufen sich in 2025 auf 8.074.200 Euro.

 

9.       Defizitausgleich Kindertagesstätten

Ein wesentlicher Posten im Ergebnishaushalt ist nach wie vor der Defizitausgleich für die Kindertagesstätten. Dieser steigt von 2024 auf 2025 netto von 3.800.000 € auf 4.691.900 € an. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2025 aus der Haushaltsplanung 2024 beträgt die Steigerung insgesamt 785.100 €.

Ursächlich für die o.g. Kostensteigerung sind diverse Faktoren, die nachstehend kurz dargestellt werden:

-          Anhebung der Vertretungskosten von 10 % auf 15 % gem. Beschluss des Verwaltungsausschusses

-          Tarifsteigerungen (2,5 % bzw. 5,5 % für TV-L)

-          Stufensteigerungen

-          Höhergruppierungen

-          Erhöhte Unterhaltungskosten Kiga Am Breeden (Dämmung, Fußbodenrenovierung, usw.)

-          Erhöhter Aufwand Kita Schulweg wegen erhöhter Reinigungsflächen und zusätzlichem Aufwand Essensausgabe, da alle Kinder am Essen teilnehmen.

Im weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2028 steigen die Netto-Aufwendungen auf 5.389.900 € an. Berücksichtigt sind in den Netto-Aufwendungen neben diversen Zuschüssen auch die Beteiligung des Landkreises an den ungedeckten Kosten der Kindertagesstätten in Höhe von 714.900 € im Jahr 2025. Der Zuschuss steigt bis zum Jahr 2028 auf 769.900 € an.

10.   Zinsaufwand

Für den Zinsaufwand wurden einerseits die zu erwartenden Zahlungen aus den bestehenden Darlehen eingeplant. Weiterhin wurden die Zinsaufwendungen aus einer evtl. Darlehensaufnahme aus der Ermächtigung 2024 (3.220.000 €) zu einem Zinssatz von 3,5 % berücksichtigt. Ob die Darlehensaufnahme zum Tragen kommt ist derzeit noch unklar. Eine Berechnung und evtl. Aufnahme würde im Jahr 2025 auf Basis der Abschlusszahlen und der Haushaltsreste erfolgen.

Da die Darlehensaufnahme 2025 erst zum zweiten Haushaltsentwurf geplant wird, erfolgt auch erst im zweiten Entwurf eine Einplanung der entsprechenden Zinsaufwendungen.

11.   Außerordentlicher Ergebnishaushalt

Ab dem Haushaltsjahr 2025 werden die „Überschüsse“ aus dem Verkauf von Wohnbauflächen nicht mehr als zusätzlicher investiver Infrastrukturzuschlag gebucht, sondern als „Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken“ im außerordentlichen Haushalt. Die Änderung der Buchungsweise erfolgte auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse. Für das Jahr 2025 sind Erträge in Höhe von knapp 870.000 € zu erwarten, die den Ergebnishaushalt entsprechend verbessern.

II. Finanzhaushalt

1.       Finanzhaushalt laufende Verwaltungstätigkeit

Der Finanzhaushalt 2025 für laufende Verwaltungstätigkeit schließt planerisch mit einem Defizit in Höhe von 4.270.200 € ab. Das Folgejahr 2026 weist ein Defizit in Höhe von 1.285.300 € aus. In den Jahren 2027 und 2028 werden geringe Überschüsse dargestellt, die jedoch bei weitem nicht ausreichen, um die ordentliche Tilgung bzw. eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften.

2.       Investiver Haushalt

Für die investiven Einzahlungen wird im Einzelnen auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im Wesentlichen finden sich hier die Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen wieder. Außerdem wurden diverse Investitionszuschüsse eingeplant, insbesondere aus LEADER-Förderungen für die Beschaffung von Spielgeräten beim Swemmbad, für eine Dachsanierung beim Heinrich-Kunst-Haus sowie für einen Spielplatz in Wemkendorf. Die investiven Einnahmen belaufen sich auf insgesamt 5.440.400 €.

Auch die investiven Auszahlungen finden sich vollständig im beigefügten Investitionsprogramm wieder. Die investiven Ausgaben befinden sich mit 9.969.500 € unter dem Niveau der Vorjahre.

Insbesondere sollen im Jahr 2025 folgende investive Maßnahmen umgesetzt werden:

-          Fahrzeugbeschaffung GWL-2 Feuerwehr Wiefelstede    =                330.000 €

-          Anteilige Neubaukosten 2025 für die Feuerwehr-Nord  =                550.000 €

-          Erwerb von Wohnbauflächen                                                                   =                641.400 €

-          Erwerb von Gewerbeflächen                                                                    =             2.564.000 €

-          Erschließungskosten Baugebiete                                                            =             1.639.600 €

-          Sanierung alte Siedlungsbereiche Heidkamp                      =             1.714.000 €

-          Straßensanierung                                                                                          =                300.000 €

3.       Finanzierungstätigkeit

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 lediglich die Tilgungen aus den Bestandsdarlehen sowie aus einer evtl. Kreditaufnahme aus der Ermächtigung 2024 aufgenommen. Eine Entscheidung über die Kreditaufnahme aus der Ermächtigung 2024 in Höhe von maximal 3.220.000 € wird erst 2025 getroffen werden, sobald insbesondere der Stand der liquiden Mittel sowie die Haushaltsreste und sonstigen Vorbelastungen feststehen.

Weitere Darlehensaufnahmen einschl. der Tilgungen wurden im ersten Haushaltsentwurf nicht aufgenommen und werden erst im zweiten Haushaltsentwurf berücksichtigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zur Finanzierung der Salden aus Investitionstätigkeit Darlehensaufnahmen einzuplanen sind, da liquide Mittel in der erforderlichen Höhe nicht vorhanden sein werden.

Ohne eine Darlehensaufnahme beträgt der Abfluss der liquiden Mittel im Jahr 2025 insgesamt 9.769.200 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum beträgt der Abfluss 25.258.600 €. Es wird darauf hingewiesen, dass Darlehensaufnahmen lediglich für den investiven Saldo möglich sind. In 2025 sind dies 4.529.100 €. Im gesamten Finanzplanungszeitraum beträgt der Saldo 16.028.900 €. Die Differenz zum o.g. Mittelabfluss in Höhe von 9.229.700 € müsste aus liquiden Mitteln bzw. Kassenkredite finanziert werden.

III. Gesamtfazit

Insbesondere das erhebliche planerische Defizit im Ergebnishaushalt 2025 sowie das strukturelle Defizit im gesamten Finanzplanungszeitraum weisen Höchstwerte aus und sind sehr bedenklich und so nicht tragbar. Zwar besteht eine beschlossene Überschussrücklage zum 31.12.2018 in Höhe von 14.150.000 €, die sich mit den folgenden Jahresabschlüssen auch noch erhöhen wird. Diese kann für den fiktiven Haushaltsausgleich grundsätzlich herangezogen werden. Gleichwohl sollte die Rücklage dafür verwendet werden, Defizite übergangsweise auszugleichen. Sowohl im Finanzplanungszeitraum als auch in den Haushaltsplanungen der Vorjahre zeigt sich jedoch, dass das Defizitproblem nachhaltig ist und somit seitens der Verwaltung und den Gremien gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen sind, um dieses Defizit deutlich zu reduzieren.

Seitens der Verwaltung werden bis zum zweiten Haushaltsentwurf hin sämtliche Aufwandspositionen nochmals auf Einspar- bzw. Verschiebungsmöglichkeiten hin überprüft und sämtliche Ertragspositionen auf Optimierungspotenzial.

Problematisch ist dabei, dass eine Vielzahl der Aufwendungen zu den Pflichtaufgaben zählen und kaum zu beeinflussen sind. Im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke werden diverse Einsparungen bzw. Verschiebungen erfolgen müssen. Allerdings sind die Möglichkeiten auch in diesem Bereich begrenzt.  Der Bestand an Gebäuden wird stetig größer. Daraus resultiert ein stetig steigender Mehraufwand an Unterhaltungskosten. Allein der Aufwand für die Wartungen technischer Einrichtungen steigt ständig an und bindet zunehmend finanzielle Mittel als auch personelle Ressourcen. Andererseits muss die Gemeinde dafür Sorge tragen, die Gebäudesubstanz zu erhalten und es zu keinen Unterhaltungsstau kommen zu lassen, der am Ende teurer werden würde als die lfd. Unterhaltung.

Auch die o.g. Ertragspositionen sind vielfach nicht unmittelbar beeinflussbar, da Grundlage die Vorgaben des Finanzausgleichs bzw. die von außen eingebrachten Berechnungs-grundlagen sind. Auswirkungen auf die endgültige Haushaltsplanung im Ergebnishaushalt werden natürlich noch die Berechnungsgrößen des Finanzausgleichs haben. Diese werden voraussichtlich Mitte/Ende November vorliegen. Auch die Steuerschätzung im Herbst kann noch zu Änderungen bei den entsprechenden Ertragspositionen führen.

Zur Verbesserung der Eigenfinanzierungskraft ist ertragsseitig aus Sicht der Verwaltung eine Anhebung der Realsteuerhebesätze angezeigt. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass in der Finanzausgleichsberechnung 90 % der landesweit durchschnittlichen Steuerhebesätze berücksichtigt werden. Diese Durchschnittshebesätze sind deutlich höher als die Hebesätze der Gemeinde Wiefelstede. Folglich wird die Gemeinde Wiefelstede im Finanzausgleich deutlich „reicher“ gerechnet, als sie tatsächlich ist. Auch um dieses Delta aus fiktiver Steuereinnahmekraft und tatsächlicher Steuereinnahmekraft nicht weiter steigen zu lassen, ist aus Sicht der Verwaltung zum Haushaltsjahr 2025 eine Anpassung der Steuerhebesätze erforderlich.

Auf Basis der jetzigen Haushaltseinplanung würde eine 10%-ige Anhebung zu folgenden Ertragssteigerungen führen:

Grundsteuer A                 =                6.400 €

Grundsteuer B                                 =             77.500 €

Gewerbesteuer                               =        270.000 €

Auch der investive Bereich wird nochmals dahingehend zu überprüfen sein, ob Einsparungen oder Verschiebungen möglich sind. Zwar hat sich das Ausgabevolumen etwas gesenkt, gleichwohl wird eine Finanzierung der Investitionen in Ermangelung einer Investitionsrate nur durch Kreditaufnahmen möglich sein. Um hier die Verschuldung und die Zinslast im Rahmen zu halten, ist auch im investiven Haushalt zwingend eine Überprüfung der Ansätze erforderlich.