Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024
Vorlage
B/2628/2024
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2628/2024 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2024 zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Nachfolgend werden diesbezüglich die Entwicklungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.


Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A wurde aufgrund des voraussichtlichen Anordnungssoll mit einem Ansatz in Höhe von 204.600 € eingeplant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes.

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.602.400 € in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen. Darin wurde ein Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 % berücksichtigt. Dieser ist aufgrund diverser Nachveranlagungen größer ausgefallen als angenommen, so dass die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen von 27.600 € ausgeht.  

Gewerbesteuer

Die Verwaltung ist in der Haushaltsplanung 2024 von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 9.800.000 € ausgegangen. Im gesamten Jahresverlauf gab es immer wieder größere und kleiner Nachveranlagung, die dazu führten, dass derzeit Gesamterträge in Höhe von 14.030.662 € zu verzeichnen sind.

Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen werden zum Jahresende Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von mindestens 13.500.000 €, welches Mehrerträge in Höhe von 3.700.000 € bedeuten würde.

 

Gewerbesteuerumlage

Für die Gewerbesteuerumlage würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 370.000 € ergeben. Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.

Vergnügungs- bzw.  Spielgerätesteuer

Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 109.500 € geplant. Basis für die Berechnung waren die zwei verbliebenen Spielotheken im Gemeindegebiet. Derzeit liegen die Abrechnungen bis August 2024 vor. Hochgerechnet auf das Jahr 2024 ergeben sich in etwa Erträge in Ansatzhöhe.

Konzessionsabgabe Gas und Strom

Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der Abschlagsmitteilungen der EWE aus April 2023 für den Haushalt 2024 geplant. Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen aus April 2024 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich Mindererträge in Höhe von 12.600 € und für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 52.500 € ergeben.   

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2024 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 9.310.000 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis September 2024 vor. Die Veränderungen der Abschlagszahlungen zum Vorjahr unterlagen teils Schwankungen zwischen -2,03 % und +15,14 %. Im Durchschnitt ergibt sich bisher ein Anstieg zum Vorjahr in Höhe von 3,54 %. Unter Annahme, dass die weiteren Abschläge in unveränderter Höhe wie 2023 eingehen, würden sich zum Jahresende Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe von 9.008.800 € ergeben. Entsprechend würden daraus Mindererträge in Höhe von 301.200 € resultieren.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer 2024 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 1.270.000 € eingeplant. Die Zahlungen von Januar bis September 2024 schwanken zwischen -8,16 % und + 18,51 %, was durchschnittlich eine Erhöhung der Erwartung um 4,63 % bedeuten würde.

Für die Hochrechnung 2024 wurde ebenso angenommen, dass die weiteren Abschläge in unveränderter Höhe wie 2023 eingehen. Unter Berücksichtigung dieser Annahme bis zum Jahresende würden sich Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.155.800 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 114.200 € führen würde.

Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage

Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag 2024, welcher im April 2024 in Höhe von 1.377,16 € mitgeteilt wurde. Für die Haushaltsplanung war Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.383,98 €. Hierbei ergibt sich eine Abweichung von

-6,82 €. Daraus resultieren Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 89.100 €. Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 27.400 €.

 

 

Fazit

Aus den dargestellten Positionen ergeben sich gegenüber der Planung voraussichtliche Verbesserungen in Höhe von rund 2.922.700 €. Positiv hervorzuheben ist dabei die Gewerbesteuer mit Mehrerträgen in Höhe von rund 3.700.000 €. Negativ sticht die Einkommensteuer mit voraussichtlichen Mindererträgen in Höhe von 301.200 € hervor. Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes verfestigen sich diese Prognosen, so dass davon auszugehen ist, dass das Haushaltsjahr 2024 nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von 1.471.800 € abschließen wird, sondern mit einem deutlichen Überschuss.   

 


 

Anlagen: