Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
aus der Beratungsvorlage B/2628/2024 über die Entwicklung der
Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für
das Jahr 2024 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung
berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen
sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Nachfolgend werden diesbezüglich die Entwicklungen für das Jahr 2024
vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A wurde aufgrund des
voraussichtlichen Anordnungssoll mit einem Ansatz in Höhe von 204.600 € eingeplant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die
Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes.
Grundsteuer
B (bebaute und unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von
2.602.400 € in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen. Darin wurde ein Anstieg
gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 % berücksichtigt. Dieser ist aufgrund
diverser Nachveranlagungen größer ausgefallen als angenommen, so dass die
Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen von 27.600 € ausgeht.
Gewerbesteuer
Die Verwaltung ist in der Haushaltsplanung
2024 von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender
Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 9.800.000 € ausgegangen. Im gesamten
Jahresverlauf gab es immer wieder größere und kleiner Nachveranlagung, die dazu
führten, dass derzeit Gesamterträge in Höhe von 14.030.662 € zu verzeichnen
sind.
Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer
unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist
die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen werden zum
Jahresende Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von mindestens 13.500.000 €,
welches Mehrerträge in Höhe von 3.700.000 € bedeuten würde.
Gewerbesteuerumlage
Für die Gewerbesteuerumlage würden sich
aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem
Planansatz in Höhe von 370.000 € ergeben. Die Gewerbesteuerumlage beträgt
unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.
Vergnügungs-
bzw. Spielgerätesteuer
Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses)
wurde mit einem Ansatz in Höhe von 109.500 € geplant. Basis für die Berechnung
waren die zwei verbliebenen Spielotheken im Gemeindegebiet. Derzeit liegen die
Abrechnungen bis August 2024 vor. Hochgerechnet auf das Jahr 2024 ergeben sich
in etwa Erträge in Ansatzhöhe.
Konzessionsabgabe
Gas und Strom
Die Konzessionsabgaben wurden auf
Basis der Abschlagsmitteilungen der EWE aus April 2023 für den Haushalt 2024
geplant. Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen aus April 2024 vor. Für die
Konzessionsabgabe Gas würden sich Mindererträge in Höhe von 12.600 € und für
die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 52.500 € ergeben.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2024 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung
aus 10/2023 mit 9.310.000 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis
September 2024 vor. Die Veränderungen der Abschlagszahlungen zum Vorjahr
unterlagen teils Schwankungen zwischen -2,03 % und +15,14 %. Im Durchschnitt
ergibt sich bisher ein Anstieg zum Vorjahr in Höhe von 3,54 %. Unter Annahme,
dass die weiteren Abschläge in unveränderter Höhe wie 2023 eingehen, würden
sich zum Jahresende Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe von 9.008.800 €
ergeben. Entsprechend würden daraus Mindererträge in Höhe von 301.200 €
resultieren.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer 2024 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der
Daten der Steuerschätzung aus 10/2023 mit 1.270.000 € eingeplant. Die Zahlungen
von Januar bis September 2024 schwanken zwischen -8,16 % und + 18,51 %, was
durchschnittlich eine Erhöhung der Erwartung um 4,63 % bedeuten würde.
Für die Hochrechnung 2024 wurde ebenso angenommen, dass die weiteren
Abschläge in unveränderter Höhe wie 2023 eingehen. Unter Berücksichtigung
dieser Annahme bis zum Jahresende würden sich Erträge aus der Umsatzsteuer in
Höhe von 1.155.800 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 114.200 €
führen würde.
Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage
Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der
endgültige Grundbetrag 2024, welcher im April 2024 in Höhe von 1.377,16 €
mitgeteilt wurde. Für die Haushaltsplanung war
Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.383,98 €. Hierbei ergibt sich eine Abweichung von
-6,82 €. Daraus resultieren Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in
Höhe von 89.100 €. Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen war auch die zu
zahlende Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Minderausgaben
in Höhe von 27.400 €.
Fazit
Aus
den dargestellten Positionen ergeben sich gegenüber der Planung
voraussichtliche Verbesserungen in Höhe von rund 2.922.700 €. Positiv
hervorzuheben ist dabei die Gewerbesteuer mit Mehrerträgen in Höhe von rund
3.700.000 €. Negativ sticht die Einkommensteuer mit voraussichtlichen
Mindererträgen in Höhe von 301.200 € hervor. Aufgrund des fortgeschrittenen
Jahresverlaufes verfestigen sich diese Prognosen, so dass davon auszugehen ist,
dass das Haushaltsjahr 2024 nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von
1.471.800 € abschließen wird, sondern mit einem deutlichen Überschuss.
Anlagen: