Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag des SVE Wiefelstede nicht zu folgen und zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der SV Eintracht Wiefelstede e.V. (SVE Wiefelstede) beantragt den Umbau eines Rasensportplatzes in einen Kunstrasenplatz auf den Sportanlagen in Wiefelstede. Mit Schreiben vom 15.07.2024 beantragt der Sportverein die Aufnahme in die Finanzplanung. Mündlich ergangen ist der Antrag bereits bei der Begehung der Sportanlagen am 23.05.2024.

Die Gesamtkosten werden durch den SVE Wiefelstede auf 1.042.270,43 Euro (brutto) geschätzt. Gleichwohl wird keine Aussage zur möglichen Finanzierung getroffen.

Der Argumentation zur vollständigen Übernahme der Kosten durch die Gemeinde kann verwaltungsmäßig nicht gefolgt werden. Die überwiegende Nutzung der Sportanlage erfolgt durch den SVE Wiefelstede. Die Nutzung durch die Schulen oder andere Vereine ist hingegen marginal und somit eher untergeordnet.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist eine Aufnahme, insbesondere freiwilliger Aufgaben, in die Finanzplanung aus Sicht der Verwaltung in der momentanen Situation nicht darstellbar. Zudem wird es ohne Darstellung einer gesicherten Finanzierung nicht möglich sein, das Projekt erfolgreich umzusetzen. Die Gemeinde kann diese Kosten in den nächsten Jahren aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht tragen. Voraussetzung wäre eine erhebliche Einwerbung von Drittmitteln.

Sofern der SVE Wiefelstede diese Aufgabe übernimmt und Bereitschaft signalisiert, Verantwortung für ein derartiges Projekt zu übernehmen, bietet die Gemeinde gerne ihre Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten an. 

 

Auch der TV Metjendorf 04 e.V. hat mit Schreiben vom 06.02.2024 den Wunsch nach einem Kunstrasenplatz geäußert. Der Antrag sowie die Eingangsbestätigung liegen der Beratungsvorlage ebenfalls bei. Dieser ist seit dem 22.02.2024 nicht konkretisiert worden.


Finanzierung:

Es wurden keine Haushaltsmittel in die Finanzplanung (Haushaltsplanentwurf 2025) aufgenommen.

 


Anlagen: