Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Neufassung der Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede (Beratungsvorlage B/2642/2024).

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Gemeinde Wiefelstede zahlt aufgrund § 3 Abs. 1 Buchstabe a) der Sportförderungs-richtlinien den Sportvereinen

-          TSG Bokel e.V.

-          Neuenkruger Turnerbund e.V.

-          SSV Gristede e.V.

-          TuS Spohle e.V.

-          Heimatverein Dringenburg e.V.

pauschalisierte Zuschüsse zu den Reinigungskosten. Die Bezuschussung erfolgt nach den tatsächlichen Reinigungsflächen (Nutzfläche nach DIN 283 unter Berücksichtigung des Reinigungsaufwandes) in Höhe von 10,00 €/qm.

Sowohl der TV Metjendorf 04 e.V. als auch der SV Eintracht Wiefelstede e.V. wurden seinerzeit nicht in die Sportförderungsrichtlinien bezüglich der Reinigungskosten aufgenommen, da beiden Vereinen Einnahmen aus der Verpachtung des Clubheimes bzw. zumindest die Möglichkeit der Pachteinnahme zur Verfügung stehen.

Beim SV Eintracht Wiefelstede e.V. wurde im Zuge des Dachausbaues und der Errichtung eines Gymnastikraumes eine Sportfläche geschaffen, die im Rahmen der Reinigungs-pauschale zu erfassen war. Außerdem werden einzelne Umkleidebereiche regelmäßig in den Sommermonaten von den Schulen genutzt, so dass dieser Anteil in die Reinigungspauschale für den SVE Wiefelstede e.V. eingeflossen ist.

Der TV Metjendorf 04 e.V. erhält keine Reinigungspauschale, da das dortige Mehrzweckgebäude nicht bzw. lediglich an einem Tag pro Jahr von der Grundschule Metjendorf genutzt wird.

Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen im Mehrzweckgebäude Gristede im Sommer 2023 galt es, die zu reinigenden Flächen zu prüfen und einer Neubewertung zu unterziehen.

Entsprechendes hat der SSV Gristede e.V. mit Schreiben vom 13.12.2023 beantragt.

Seit 2002 wird dem SSV Gristede e.V. folgende Reinigungspauschale gezahlt:

Raum

Fläche nach DIN 283

Reinigungsfaktor

Reinigungsfläche

Mehrzweckraum/Küche

51,00 qm

x

1/1

=

51,00 qm

Flur

39,00 qm

x

1/3

=

13,00 qm

Duschen/Umkleide/WC

80,00 qm

x

1/1

=

80,00 qm

Eingangsflur Sporthalle

23,40 qm

x

1/3

=

7,80 qm

Halle

437,00 qm

x

1/3

=

145,70 qm

Geräteraum/Kreideraum

26,00 qm

x

1/3

=

8,67 qm

Duschraum oben

8,00 qm

x

1/1

=

8,00 qm

Umkleideraum oben

9,00 qm

x

1/1

=

9,00 qm

Geräteraum (neu)

54,60 qm

x

1/3

=

18,20 qm

Insgesamt ca.

=

341,00 qm

341,00 qm x 10,00 €/qm = 3.410,00 €

Nach den Umbaumaßnahmen ergaben sich folgende Flächen:

Raum

Fläche nach DIN 283

Reinigungsfaktor

Reinigungsfläche

Bewegungsraum (EG)

33,12 qm

x

1/3

=

11,04 qm

Abstellraum (EG)

3,58 qm

x

1/3

=

1,19 qm

Damen-Umkleide (EG)

16,96 qm

x

1/1

=

16,96 qm

Damen-Duschen (EG)

9,86 qm

x

1/1

=

9,86 qm

Aufenthaltsraum (EG)

27,16 qm

x

1/1

=

27,16 qm

Küche (EG)

8,74 qm

x

1/1

=

8,74 qm

Flur 1 (EG)

4,55 qm

x

1/3

=

1,52 qm

Flur 2 (EG)

6,07 qm

x

1/3

=

2,02 qm

Putzmittelraum (EG)

2,85 qm

x

1/5

=

0,57 qm

Behinderten-WC (EG)

5,11 qm

x

1/1

=

5,11 qm

Damen-WC 1+2, Vorraum (EG)

7,77 qm

x

1/1

=

7,77 qm

Herren-WC, Vorraum (EG)

4,16 qm

x

1/1

=

4,16 qm

Herren-Duschen (EG)

9,14 qm

x

1/1

=

9,14 qm

Dusche Gast (EG)

10,32 qm

x

1/1

=

10,32 qm

Herren-Umkleide 1 (EG)

20,85 qm

x

1/1

=

20,85 qm

Herren-Umkleide 2 (EG)

19,17 qm

x

1/1

=

19,17 qm

Umkleide Gast (EG)

17,29 qm

x

1/1

=

17,29 qm

Herren-WC, Urinal, Vorraum (EG)

9,11 qm

x

1/1

=

9,11 qm

Eingangsflur Sporthalle

23,58 qm

x

1/3

=

7,86 qm

Halle

437,00 qm

x

1/3

=

145,70 qm

Geräteraum/Kreideraum

26,00 qm

x

1/3

=

8,67 qm

Geräteraum (neu)

54,60 qm

x

1/3

=

18,20 qm

Flur/WFG/Treppenhaus

15,41 qm

x

1/3

=

5,14 qm

Duschen Schiedsrichter (OG)

8,54 qm

x

1/1

=

8,54 qm

Umkleide Schiedsrichter (OG)

9,07 qm

x

1/1

=

9,07 qm

Umkleide Damen (OG)

11,43 qm

x

1/1

=

11,43 qm

Flur (OG)

5,56 qm

x

1/3

=

1,85 qm

Büro (OG)

6,11 qm

x

1/3

=

2,04 qm

Mehrzweckraum 1 (OG)

45,67 qm

x

1/1

=

45,67 qm

Mehrzweckraum 2 (OG)

35,49 qm

x

1/1

=

35,49 qm

Insgesamt

=

481,64 qm

481,64 qm x 10,00 €/m² = 4.816,40 €

Der um 1.406,40 € aufgestockte pauschale Reinigungszuschuss wurde dem SSV Gristede e.V. im Rahmen der jährlichen Sportförderung Mitte des Jahres 2024 ausbezahlt. Alle anderen begünstigten Vereine haben ebenfalls Mitte des Jahres 2024 die Reinigungszuschüsse erhalten.

Der SSV Gristede e. V. weist im Zusammenhang mit der Erhöhung der zu reinigenden Flächen zudem in seinem Schreiben darauf hin, dass die Reinigungsarbeiten alternativ demnächst extern vergeben werden sollen und bittet um Erhöhung der Reinigungspauschale.

Die Gemeinde stellt den Vereinen moderne Sportanlagen zur Verfügung und trägt in voller Höhe die Kosten (Betriebs-, Unterhaltungs- und/oder Pachtkosten). Ein Entgelt ist grundsätzlich nicht zu entrichten.

Zudem fördert sie den Sport nach der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Wiefelstede und stellt hierfür jährlich nicht unerheblich Gelder zur Verfügung. Für eine Auswahl an Sportvereinen werden Pauschalen für die Reinigung der Einrichtungen sowie Zuschüsse zu den Heizkosten gewährt, da mit diesen Vereinen individuelle Vereinbarungen getroffen wurden.

Wie zuvor erwähnt, stellt die Gemeinde die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, um für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern. Im Gegenzug gleichen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer durch ihren Einsatz diese Aufwendungen aus.

So sollen die Pauschalen den o. g. Vereinen ferner helfen, die ihm zur Verfügung gestellten Gebäude angemessen zu unterhalten. Auf Eigenleistungen bzw. ehrenamtliches Engagement ist auch eine Gemeinde wie Wiefelstede aufgrund der Vielzahl von fakultativ errichteten Infrastruktureinrichtungen angewiesen.

Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Reinigungspauschalen weiterhin bei 10,00 € zu belassen.

Aufgrund der Zahlungen an den SV Eintracht Wiefelstede e.V. muss im Zusammenhang mit dieser Beratungsvorlage eine Neufassung der Sportförderungsrichtlinie erfolgen.


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 57.200,00 € für die Sportförderung 2025 (pauschale Förderung je Mitglied, Reinigungskosten, Heizkostenpauschalen, mögliche Förderung zur Teilnahme an Wettbewerben) wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 4318000, berücksichtigt. Die Förderungen durch den Landkreis Ammerland werden bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 3142000, nachgewiesen. 

 


Anlagen: