Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt die Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde
Wiefelstede (Beratungsvorlage B/2643/2024).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
aktuellen Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede sind zum
01.01.2019 in Kraft getreten. Nach § 5 der Kulturförderungsrichtlinien erhalten
selbstständige unkonfessionelle Gesangvereine, die am Gemeindesängerfest
teilnehmen, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 € pro Jahr. Im besten
Fall erhöht sich dieser Zuschuss um weitere 110,00 €, sofern das
Vereinsinventar ausreichend versichert ist.
Der
Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen
Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 €.
Seit
Inkrafttreten der Kulturförderungsrichtlinien fand ein Gemeindesängerfest nicht
mehr statt. Auch in Zukunft erscheint es eher unwahrscheinlich, dass in den
kommenden Jahren ein entsprechendes Fest veranstaltet wird, da jüngst eines der
Gesangvereine der Gemeinde Wiefelstede seine Auflösung bekannt gegeben hat
(Gemischter Chor „Concordia“ Spohle zum 01.07.2020 / Gemischter Chor
„Sangeslust“ Mollberg zum 31.12.2022). Eine Auszahlung der pauschalen
Kulturförderungen wurden trotz der Bedingung des Gemeindesängerfestes an die
Gesangvereine der Gemeinde Wiefelstede ausgezahlt, die noch aktiv sind.
Nunmehr
bedarf es jedoch einer Änderung bzw. Neufassung der
Kulturförderungsrichtlinien, damit zukünftige Auszahlungen auch den gültigen
Richtlinien entsprechen. Ferner werden zukünftig Haushaltmittel nicht unnötig
gebunden. Mit der Neufassung werden zudem kleine redaktionelle Anpassungen
vorgenommen.
In
der Anlage werden im Rahmen einer Synopse die beabsichtigten Änderungen
aufgezeigt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für Förderungen im Rahmen der
Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede wurden im
Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200
a)
Kostenträger
262101, Sachkonto 4318000 in Höhe von 2.200,00 €
b)
Kostenträger
262101, Sachkonto 4318100 in Höhe von
800,00 €
c)
Kostenträger
281101, Sachkonto 4318000 in Höhe von 5.000,00 €
d)
Kostenträger
281102, Sachkonto 4318000 in Höhe von 3.000,00 €
e)
Kostenträger
281102, Sachkonto 4811000 in Höhe von
400,00 €
berücksichtigt.
Anlagen: