Betreff
Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien
Vorlage
B/2643/2024
Aktenzeichen
20200 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede (Beratungsvorlage B/2643/2024).

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die aktuellen Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Nach § 5 der Kulturförderungsrichtlinien erhalten selbstständige unkonfessionelle Gesangvereine, die am Gemeindesängerfest teilnehmen, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 € pro Jahr. Im besten Fall erhöht sich dieser Zuschuss um weitere 110,00 €, sofern das Vereinsinventar ausreichend versichert ist.

Der Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 €.

Seit Inkrafttreten der Kulturförderungsrichtlinien fand ein Gemeindesängerfest nicht mehr statt. Auch in Zukunft erscheint es eher unwahrscheinlich, dass in den kommenden Jahren ein entsprechendes Fest veranstaltet wird, da jüngst eines der Gesangvereine der Gemeinde Wiefelstede seine Auflösung bekannt gegeben hat (Gemischter Chor „Concordia“ Spohle zum 01.07.2020 / Gemischter Chor „Sangeslust“ Mollberg zum 31.12.2022). Eine Auszahlung der pauschalen Kulturförderungen wurden trotz der Bedingung des Gemeindesängerfestes an die Gesangvereine der Gemeinde Wiefelstede ausgezahlt, die noch aktiv sind.

Nunmehr bedarf es jedoch einer Änderung bzw. Neufassung der Kulturförderungsrichtlinien, damit zukünftige Auszahlungen auch den gültigen Richtlinien entsprechen. Ferner werden zukünftig Haushaltmittel nicht unnötig gebunden. Mit der Neufassung werden zudem kleine redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

In der Anlage werden im Rahmen einer Synopse die beabsichtigten Änderungen aufgezeigt.


Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel für Förderungen im Rahmen der Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede wurden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200

a)      Kostenträger 262101, Sachkonto 4318000 in Höhe von 2.200,00 €

b)      Kostenträger 262101, Sachkonto 4318100 in Höhe von    800,00 €

c)      Kostenträger 281101, Sachkonto 4318000 in Höhe von 5.000,00 €

d)      Kostenträger 281102, Sachkonto 4318000 in Höhe von 3.000,00 €

e)      Kostenträger 281102, Sachkonto 4811000 in Höhe von    400,00 €

berücksichtigt.

 


Anlagen: