a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Der Geltungsbereich der 106. Flächennutzungsplanänderung wurde reduziert. Ein erstes Ergebnis des Entwässerungskonzeptes liege vor. Ziel sei es, das vorhandene Regenrückhaltebecken „Hörner Diek“ umzugestalten und zu erweitern. Erfreulich sei, dass die Ferngasleitung nicht, wie ursprünglich gedacht quer durch die Fläche, sondern weit davon entfernt verlaufe.

 

Ausschussmitglied Schneider schlägt vor, einen höheren Kaufpreis zu veranschlagen, wenn Betriebsleiterwohnungen auf den Gewerbegrundstücken errichtet werden sollen, um das Problem der „Villenentwicklung“ im Gewerbegebiet Eisenstraße in den Griff zu bekommen.

 

Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Nacke erklärt Frau Abel, dass für eine Umplanung des alten Wendeplatzes im Bebauungsplangebiet Nr. 118 I lediglich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 II erweitert werden müsste.

 

FBL Siemen hält eine Umplanung nur dann für sinnvoll, wenn für die Fläche ein konkreter Erwerber vorhanden wäre. Eventuell sei eine Umnutzung auch über eine Befreiung möglich.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: