a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den
Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden
Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: